Inken Geschrieben 14. August 2009 Teilen Geschrieben 14. August 2009 Hi, da bin ich mal wieder... Mit einem gewissen Entsetzen stelle ich fest, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Fragen hier im Einsteigerbereich von mir stammen... Also, hier meine Frage: Kilometergeld: Muss ich das versteuern? Liebe Grüße, Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabineW Geschrieben 14. August 2009 Teilen Geschrieben 14. August 2009 Versteuern muss man doch nur, was man einnimmt. Kilometergeld ist das, was du bei der Steuererklärung als Ausgaben geltend machen kannst. Meinst du das? Du schreibst auf einen Zettel, warum und wie viele berufsbezogene Kilometer du mit deinem Privatfahrzeug abgerissen hast, und tust den unter die Büroklammer, mit der du deine sonstigen Kassenzettel zusammenfügst. Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 15. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 15. August 2009 Ich habe sozusagen die Fahrtkosten erstattet bekommen. Mit dem üblichen Satz. Das ist dann doch eigentlich keine echte Einnahme, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karina Geschrieben 15. August 2009 Teilen Geschrieben 15. August 2009 Hallo Inken, Ich habe sozusagen die Fahrtkosten erstattet bekommen. Mit dem üblichen Satz. Das ist dann doch eigentlich keine echte Einnahme' date=' oder? [/quote'] Das sind meinem Wissen nach Spesen, die Du nicht abrechnen musst. Ich bin bei manchen Buchprojekten viel mit dem Auto unterwegs und bekomme da einen pauschalen Spesensatz, den ich dem Verlag in Rechnung stelle. Den muss ich - laut meinem Steuerberater - nicht versteuern. Viele Grüße, Karina Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...und unser Verstand prüft die Machbarkeit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 16. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 16. August 2009 Okay, danke schön! sagt Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Joy) Geschrieben 17. August 2009 Teilen Geschrieben 17. August 2009 Nein, muss man nicht, denn es handelt sich um eine reine Kostenerstattung. LG Martina Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Monika) Geschrieben 17. August 2009 Teilen Geschrieben 17. August 2009 Wenn du eine Rechnung für eine Lesung schreibst, musst du darauf achten, dass du die Fahrkosten nicht zu dem Honorar rechnest. Sonst kann es passieren, dass du auf den ganzen Betrag Mwst. bezahlen musst. So nicht : Honorar . xxx € zzgl. Mwst xx € Fahrtkosten xx € -------------------- Überweisung xxx € Besser so: Honorar . xxx € zzgl. Mwst xx € ------------------- Überweisung xxx € zzgl. Fahrtkostenerstattung xx € Gesamtkosten xxx € Im ersten Beispiel wäre die Mwst auch für die Fahrtkosten zu entrichten, im zweiten nicht. So wurde es in einem Bericht der Federwelt beschrieben. Liebe Grüße Monika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 17. August 2009 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2009 Worauf man alles achten muss... Aber vielen Dank euch beiden! LG Inken Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...