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(MarcB)

Lesung aus meinem Roman - aber ohne mich

Empfohlene Beiträge

Folgende Situation: In einem Kulturzentrum nahe Leipzig findet eine Lesung aus meinem neuen Roman statt - mit anschließender Diskussionsrunde, aber ohne mich - weder Lesung noch Diskussion. An sich löblich, dass das Thema meines Buchs Interesse hervorruft.

 

Bitte keine empörten Aufschreie was die sich eigentlich einbilden, mich interessiert nur die Rechtslage:

 

a) dürfen die das? (meiner Meinung nach ja)

b) müssen die jemanden um Erlaubnis bitten, bspw. den Verlag oder gar mich? (meiner Meinung nach nein)

c) werden allfällige Tantiemen über die VG Wort eingetrieben? (keine Ahnung, darum keine Meinung)

 

Danke für Auskünfte

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Ich bespreche immer wieder in kleiner Runde Bücher, selbstverständlich ohne den Autor. Solche Buchbesprechungen sind doch an der Tagesordnung. Ein interessierter Teilnehmerkreis liest das Buch vorher, es werden Passagen bei der Veranstaltung vorgelesen, dann wird darüber diskutiert. Mit Autor wäre das natürlich eine spannendere Sache. Trotzdem machen solche Buchbesprechungen Spaß.

Fabrizius&&Alle sagten das geht nicht, dann kam einer, der wusste das nicht und hats gemacht
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Ich vergaß zu sagen: sie verlangen 6 Euro Eintritt.

Das gehört sich bei Buchbesprechungen nicht, es sei denn, man muss Miete für die Räumlichkeit zahlen.

Fabrizius&&Alle sagten das geht nicht, dann kam einer, der wusste das nicht und hats gemacht
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Nochmal zur Begriffsbestimmung: Unter einer Lesung verstehe ich eine Veranstaltung mit dem Autor. Eine Buchbesprechung kommt ohne aus.

Fabrizius&&Alle sagten das geht nicht, dann kam einer, der wusste das nicht und hats gemacht
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Vielen Dank Eva. Das bedeutet, sie müssen in jedem Fall jemanden um Erlaubnis bitten: üblicherweise die VG Wort, in einigen Spezialfällen auch den Verlag oder mich persönlich. Und dafür Geld bezahlen.

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Ja' date=' die dürfen. Es muss natürlich vorher bei der VG Wort (Link ungültig) (Link ungültig)die Erlaubnis eingeholt und die vorgesehene Gebühr (Link ungültig) (Link ungültig) bezahlt werden.

 

LG,

eva v.

 

Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich eine Buchbesprechung mache, dann schnappe ich mir das ausgewählte Buch, lade dazu ein und fertig. Ich verbreite keinen Text in den Medien, ich stelle keine Raubkopie her. Icxh bespreche mit Gleichgesinnten ein Buch. Was da die VG Wort dabei soll ist mir schleierhaft.

 

Nachtrag: o.k. ... o.k. Meine Buchbesprechungen waren nie öffentlich angekündigt und fanden im literarischen Freundeskreis statt.

Fabrizius&&Alle sagten das geht nicht, dann kam einer, der wusste das nicht und hats gemacht
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Diana Hillebrand

Ich weiß inzwischen, man muss um Erlaubnis bitten, entweder bei VG Wort oder beim Verlag. Ich hatte einmal genau deshalb ein wenig Ärger. Ich wollte ein aktuelles Buch in meinem Literaturtreff vorstellen. (Ich sag jetzt mal nicht von welchem Verlag - es war ein großer ;-) ).

 

Nach ein paar Tagen hatte ich eine Nachricht vom Verlag im Postfach, mit der Aufforderung dafür zu bezahlen.

 

Ich habe daraufhin beim Verlag angerufen und erklärt, dass es sich um eine sehr kleine Veranstaltung handelt, an der ich nichts verdiene, im Gegenteil, über die Buchhandlung noch einen Büchertisch organisiere, damit die Interessierten das Buch dann auch kaufen können.

 

Daraufhin hat man mich ausnahmsweise aus der Pflicht entlassen, mit dem Hinweis, künftig IMMER zu fragen!

 

Lieber Gruß aus München

DianaH

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Ja' date=' die dürfen. Es muss natürlich vorher bei der VG Wort (Link ungültig) (Link ungültig)die Erlaubnis eingeholt und die vorgesehene Gebühr (Link ungültig) (Link ungültig) bezahlt werden.

 

LG,

eva v.

 

Betrifft das auch Buchclubs/Literaturkreise? Man verabredet, in einer Gruppe ein Buch zu lesen, trifft sich nach der Lektüre und diskutiert das Gelesene. Ich leite so eine Gruppe und lese gerne, als Einstieg für die Diskussion oder wenn es passt, Passagen aus den Büchern vor.

 

LG Ulrike

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Betrifft das auch Buchclubs/Literaturkreise? Man verabredet, in einer Gruppe ein Buch zu lesen, trifft sich nach der Lektüre und diskutiert das Gelesene. Ich leite so eine Gruppe und lese gerne, als Einstieg für die Diskussion oder wenn es passt, Passagen aus den Büchern vor.

 

LG Ulrike

 

Exakt das mache ich auch! Ich komme nie auf die Idee Buchbesprechungen in meinem privaten Literaturkreis bei VG Wort anzumelden. das wäre ja noch schöner.

Bei öffentlichen Lesungen ist das was anderes. Da sehe ich das ein. Nur, ist die Grenze immer so scharf zu ziehen?

Fabrizius&&Alle sagten das geht nicht, dann kam einer, der wusste das nicht und hats gemacht
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Betrifft das auch Buchclubs/Literaturkreise? Man verabredet, in einer Gruppe ein Buch zu lesen, trifft sich nach der Lektüre und diskutiert das Gelesene. Ich leite so eine Gruppe und lese gerne, als Einstieg für die Diskussion oder wenn es passt, Passagen aus den Büchern vor.

 

LG Ulrike

 

Exakt das mache ich auch! Ich komme nie auf die Idee Buchbesprechungen in meinem privaten Literaturkreis bei VG Wort anzumelden. das wäre ja noch schöner.

Bei öffentlichen Lesungen ist das was anderes. Da sehe ich das ein. Nur, ist die Grenze immer so scharf zu ziehen?

 

Buchbesprechungen sind was anderes als Vorlesen. Über den Inhalt eines Buchs zu diskutieren oder den Text des  Buchs wiederzugeben sind verschiedene Paar Schuhe. Nur die Wiedergabe ist genehmigungspflichtig, und das auch nur dann, wenn es eine öffentliche Wiedergabe ist.

 

Wann eine Wiedergabe öffentlich ist, ist in § 15 Abs.3 UrhG (Link ungültig) (Link ungültig) geregelt. Schon eine kleine Anzahl von Personen kann dafür ausreichen, wobei es aber auf die Beziehungen dieser Personen zum Vortragenden ankommt.

 

Im Freundeskreis oder in der Familie kann auch einer größeren Gruppe vorgelesen werden, ohne dass es genehmigt werden muss.

 

LG,

eva v.

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