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MelanieM

VG - Wort - Muss man Hörbücher einzeln melden?

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Ich habe mal eine Frage zu Hörbüchern.

Bei audible erscheint ab 20. Februar eine Hörbuchversion eines meiner Romane zum Download.

Nun habe ich gehört, dass man das einzeln bei VG-Wort melden sollte - aber bei TOM habe ich nur die Kategorie Tonträger/Hörspiel gefunden.

 

Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich ein audible Hörbuch zum Download bei der VG-Wort melden kann?

Oder läuft das automatisch?

 

Gruß, Melanie

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Ich habe sie dort bislang nicht gemeldet, weil audible ja Downloads bietet und keine Hardcopies, die man irgendwo ausleihen könnte. In dem Sinne sind es also keine Tonträger, keine DVDs oder CDs, die man mit GEMA- oder Label-Codes usw. anmelden könnte und die daher auch nicht verliehen werden können, womit sie aus den Bilbiothekstantiemen usw. nach meiner Meinung rausfallen.

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So, ich habe jetzt auch von der VG-Wort Antwort - ich hatte gestern mit dem Kontaktformular noch mal nachgefragt und bekam dann heute bereits einen Anruf zur Erklärung - den Service finde ich gut.

 

Also - für alle, die es auch nicht so genau wissen:

Alles, was ausschließlich zum Download zugelassen ist und einen Kopierschutz hat, deshalb also nicht weiterverliehen werden kann - und dazu gehören Hörbücher, die ausschließlich als Download zur Verfügung stehen - kann nicht bei der VG-Wort gemeldet werden, wie Sven schon richtig mitteilte.

 

Ausnahme wäre, wenn die Downloads später als CD oder sonstiger physischer Tonträger erscheinen.

 

Gruß, Melanie

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Ihr Lieben,

 

ich hole den Thread noch einmal nach oben.

Nur der Definition wegen, Audio-CDs, die im Handel verkauft werden, werden demnach gemeldet?

 

Entschuldigt bitte die Unwissenheit, ich weiß es wirklich nicht. Und würde deswegen gern noch eine (dämliche) Frage hinterher schieben: Was ist mit Lizenzen? Müssen die separat noch einmal gemeldet werden?

 

Vielen Dank vorab!

 

Katrin

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Alle Sprachtonträger (CDs) können online über T.O.M. gemeldet werden. Wenn es eine Neuauflage mit neuer ISBN gibt oder eine zusätzliche Hörbuch- oder Hörspiellizenz, würde ich die auf jeden Fall auch melden. Für jeden Sprachtonträger erhält man einmalig Geld. Das heißt, wenn sie mal auszahlen, was dieses Jahr mal wieder nicht der Fall war. Aber diese Gelder verfallen nicht, sondern sammeln sich an, bis wieder ausgezahlt wird.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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