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Ellen

Schlappe für die VG Wort

Empfohlene Beiträge

Danke für den Link.

Die  Stellungnahme des Börsenvereins dazu klingt nicht gerade so, als bekämen wir Autoren in Zukunft auch nur einen Cent mehr:

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2015/11/12/politik-soll-korrigieren.htm

 

Entweder erklärt, wenn ich das richtig verstanden habe, der Gesetzgeber die Verlage als Mit-Urheber oder sie holen sich die entgangene Vergütung auf anderem Wege von uns Autoren zurück.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Das Urteil war zu erwarten. Insider wussten, dass dieses Vorgehen der VG Wort inkorrekt war - dazu gab es längere Diskussionen im Mitgliederbereich dieses Forums -, und lange genug hat man bei der VG Wort deswegen auf Zeit gespielt. Jetzt ist das Urteil endlich bestätigt.

 

Natürlich ist der Börsenverein nicht begeistert und droht nun, den Autoren an anderer Stelle das Geld abzuzwacken, falls man die Gesetze nicht dahingehend ändert. Es geht dabei nicht nur um künftige Einbussen der Verlage. Bei der VG Wort geht es um Millionenbeträge, für die Einzelpersonen haften, wenn die rechtswidrig einbehaltenen Summen auch rückwirkend ausgeschüttet werden müssten. Man darf sich also auf einen verzweifelten Kampf mit harten Bandagen gefasst machen.

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Verlage schrauben doch seit Langem an der Autorenvergütung, siehe die um sich greifende Praxis, die Berechnungsgrundlage der Autorenbeteiligung an verkauften Exemplaren "anzupassen".

www.klippenschreiber.de

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Hier der entsprechende Artikel auf SPON, der m.E. noch ein paar nützliche Informationen mehr liefert:

 

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/vg-wort-eugh-urteil-betrifft-auch-einen-fall-in-deutschland-a-1062574.html

 

Was aber weder hier noch vom Börsenverein angesprochen wird, ist die Tatsache, dass die genannten 109 Mio. an Ausschüttungen nur zu einem Teil in die Buch/Verlags-Branche fließen.

Ich habe da leider keine konkreten Zahlen, aber die wären allemal interessant ... Wenn ich meine VG-Wort-Ausschüttungen im Buchbereich mit denen aus meiner Drehbuchschreiberei vergleiche, dann wird in der Film-Sektion das deutlich größere Stück des VG-Wort-Kuchens verteilt.

 

Das Interessante hieran: Die Sender-Redaktionen oder Filmproduzenten, die eigentlich auch für sich in Anspruch nehmen könnten, durch gemeinschaftliche Arbeit an den Stoffen am Urheberprozess beteiligt zu sein, haben seit jeher keinen Anspruch an Beteiligung an den VG-Wort-Erträgen erhoben. Im Teilbereich Journalismus/Zeitung etc. müsste es ähnlich aussehen.

Dieser Fakt müsste die Position der Verlage eigentlich noch weiter schwächen.

 

Lg, Jan

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Hierzu noch ein kämpferischer Blogeintrag des geschätzten Kollegen Tom Hillenbrand:

 

http://www.tomhillenbrand.de/2015/11/23/armer-autor-du-hast-echt-keine-freunde/

 

Ein Zitat:

"Es gibt schließlich Gewerkschaften und Journalistenverbände. Die kämpfen für unsere Interessen und werden zu verhindern wissen, dass unsere historische Chance verstreicht, dieses wichtige finanzielle Zubrot zu verdoppeln.

Das werden sie ganz sicher, oder?

Um es kurz zu machen: Nein, das werden sie nicht."

Mich würde wirklich interessieren, wie die Montis das sehen. Bisher hat sich zu diesem Thema ja auch hier nicht allzu viel getan.
 

Lg, Jan

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Den Verlauf dieses Rechtsstreits zu verfolgen, macht mich immer wieder fassungslos. Da wird eine Handlungsweise mehrfach gerichtlich für unrecht erklärt, und die Schuldigen bestehen noch immer darauf, dass eher das Gesetz geändert werden muss als ihre Gewohnheiten. Ich warte gespannt auf die nächsten Äußerungen der VG Wort und das noch ausstehende Urteil.

 

Wer noch nicht so viel über die Vorgänge weiß, findet vielleicht auch diesen Beitrag hier interessant: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20795/auf-rechtswidrige-zuwendungen-hat-niemand-anspruch-auch-ein-verlag-nicht/

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Der Rest der Welt betrachtet die Kreativen schlicht und einfach so, wie ein Imker Bienen betrachtet: "Wieviel von dem, was sie erarbeiten, kann man ihnen wegnehmen, ohne dass sie sterben?"

 

>:(

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Ich halte Andreas' Statement dann doch für ein bisschen überspitzt.

 

Für mich liegt das Problem eher darin, dass die Betrachtung unseres Berufsstandes nicht differenziert genug ausfällt.

 

Soll heißen: Wenn der "Rest der Welt" an den Beruf des Autors denkt, denkt er automatisch an die großen Namen der Branche  – J.K. Rowling, E.L. James, Stephen King oder meinetwegen noch C. Funke – und damit verbunden an überdurchschnittliche Einkommen.

Das ist bei anderen kreativen Berufen übrigens genauso. Bei Musikern denken alle an die Stones, Madonna oder meinetwegen Helene Fischer (auch wenn mir diese Assoziation nicht käme :.), bei Schauspielern wird an Christoph Walz, Til Schwaiger oder Jodi Foster gedacht. 

Wenn Otto Normalo jetzt illegal ein eBook des Autors XY herunter läd, ersatzweise ein Album der Band YZ, denkt er automatisch an Rowling und Mick Jagger und sagt: Ach, diese Autoren/Musiker sollen sich mal nicht so anstellen. Denen gehts schließlich gut genug!"

 

Ein bisschen so verhält es sich dann auch mit der Verteilungsmentalität unserer Verlage und Distributoren. Die denken auch "die Autoren" (also die wirklich Reichen von uns) haben doch mehr als genug. Von deren Kuchen müssen wir möglichst viel mitnehmen, damit es überhaupt halbwegs gerecht zugeht.

 

Vielleicht sollte man diesen Schlüssel tatsächlich mal zur Anwendung bringen, nur eben umgekehrt: "Ärmere" Autoren behalten proportional mehr, "erfolgreiche" können mehr abgeben.

 

Lg, Jan

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Hierzu noch ein kämpferischer Blogeintrag des geschätzten Kollegen Tom Hillenbrand:

 

http://www.tomhillenbrand.de/2015/11/23/armer-autor-du-hast-echt-keine-freunde/

 

Ein Zitat:

"Es gibt schließlich Gewerkschaften und Journalistenverbände. Die kämpfen für unsere Interessen und werden zu verhindern wissen, dass unsere historische Chance verstreicht, dieses wichtige finanzielle Zubrot zu verdoppeln.

Das werden sie ganz sicher, oder?

Um es kurz zu machen: Nein, das werden sie nicht."

Mich würde wirklich interessieren, wie die Montis das sehen. Bisher hat sich zu diesem Thema ja auch hier nicht allzu viel getan.
 

Lg, Jan

 

Ich persönlich habe vor einem Monat beim VS gekündigt, weil ich bisher nicht den Eindruck hatte, dass mir die Mitgliedschaft im Verband irgendetwas bringt - nicht als freie Autorin und auch nicht als freie Journalistin, außer dass ich bei meinen Honorarangaben für Lesungen auf die Richtlinien des VS hinweisen kann. Aber das  rechtfertigte für mich, nach Blick auf meine monatlichen Einkünfte, nicht den Sinn des monatlichen Beitrages.

Wenn ich mir  ganz pragmatisch anschaue, was ich a) als freie Journalisten für einen miesen Stundenlohn bekommen und b) wie wenige Prozente ich vom Nettoverkaufspreis für ein Buch bekomme, habe ich nicht den Eindruck, dass der VS daran etwas ändern kann und ich lese auch nirgendwo, dass es eine Tendenz gibt, dass sich daran in naher Zeit etwas ändern wird, weil der VS sich so aktiv dafür einsetzt. Und auch diese Diskussion hier gibt mir nicht Anlass dazu, darauf zu hoffen, dass ein Berufsverband meine Interessen wirkungsvoll durchsetzen könnte.

 

Mir ist klar, dass man natürlich auch Beiträge bezahlt für eine längerfristige Besserstellung der Berufsgruppe usw. und ich will und kann mir auch kein Urteil darüber erlauben, ob der VS vielleicht dazu in der Lage ist oder vielleicht sogar auf dem Weg dahin.

Insofern will ich das hier wirklich nur als mein ganz persönliches Resümee verstanden wissen, das auch geprägt ist durch eine jahrelange Mitgliedschaft in einem anderen Beruftsverband, der mir, durch irrwitzige Richtlinien, die Anerkennung meiner akademischen Qualifikationen gegenüber einer anderen staatlich anerkannten Berufsgruppe, mehr erschwert als erleichtert hat. Das hat in mir starke Vorbehalte gegenüber Berufsverbänden im Allgemeinen gesetzt.

Vielleicht tue ich also dem VS auch Unrecht und ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Grüße,

Juliane

Bearbeitet von JulianeB

"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen."

Erich Kästner Vorträge und Lesungen einstudieren  und  Autorenseite Juliane Breinl

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Ich halte Andreas' Statement dann doch für ein bisschen überspitzt.

 

 

Wenn Otto Normalo jetzt illegal ein eBook des Autors XY herunter läd, ersatzweise ein Album der Band YZ, denkt er automatisch an Rowling und Mick Jagger und sagt: Ach, diese Autoren/Musiker sollen sich mal nicht so anstellen. Denen gehts schließlich gut genug!"

 

 

Hm, dann müsste Ottonormalverbraucher es aber auch weniger verwerflich finden, sich ein I-Phone in einem Apple-Store zu klauen, weil Apple doch eh so eine erfolgreiche Firma ist, die Milliarden verdient...

 

Grundsätzlich liegt doch das Problem in der Bewertung der  "Produkte". Und da gebe ich Anderas Recht: Produkte, die einem kreativen Tun entspringen, werden einfach nicht gleichermaßen bewertet, wie Produkte, die aus wirtschaftlichem Mangegement entstanden sind.

 

Gruß,

Juliane

"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen."

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Da wird eine Handlungsweise mehrfach gerichtlich für unrecht erklärt, und die Schuldigen bestehen noch immer darauf, dass eher das Gesetz geändert werden muss als ihre Gewohnheiten. Ich warte gespannt auf die nächsten Äußerungen der VG Wort und das noch ausstehende Urteil.

So geht`s mir auch und ich werde das ebenfalls weiter beobachten. Habe jetzt noch einiges dazu gelesen, unter anderem auch die kleine Anfrage der Grünen im Mai 2014 im Bundestag. Die Bundesregierung hat darauf geantwortet, dass die Verleger sehr wohl das Recht auf die Ausschüttung hätten, weil die Autoren ihnen ja die Rechte übertragen hätten. Woher wollen die das wissen?

http://goo.gl/7GECUo. Oder stand in den Verträgen der Verlage so eine versteckte Rechteübertragung? Auf jeden Fall wurde jetzt juristisch entschieden, dass die Ausschüttung an Verlage rechtswidrig sei. Und die Politik soll´s richten. Ein Lektor eines Kleinverlages hatte mich schon damals auf die VG Wort im Zusammenhang mit dem Verlag angesprochen, und ich fand das merkwürdig, weil ich dachte, das sei eine Verwertungsgesellschaft für Autoren. Die Ahnung war zu Recht, wie ich jetzt sehe.

 

An der Geringerwertung der kreativen Leistung von Autoren (oder auch anderen kreativ Schaffenden) ist bestimmt was dran. Sie wurde und wird ja weiterhin auch für gemeinfrei gehalten. ;D Jeder kann ein Buch schreiben, und "Schaffen" ist nicht nur im Südwesten was ganz anderes.

 

Grüße

Christa

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In den meisten Autorenverträgen steht meines Wissens tatsächlich eine Rechteübertragung der Beiträge der VG Wort. Auch im Normvertrag. §2, Abs 2 steht das:

 

 

Der Autor räumt dem Verlag schließlich für die Dauer des Vertrages alle durch die Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte nach deren Satzung, Wahrnehmungsvertrag und Verteilungsplan zur gemeinsamen Einbringung ein. Der Autor ist damit einverstanden, dass der Verlag den ihm nach den jeweils geltenden Verteilungsplänen der Verwertungsgesellschaft WORT zustehenden Verlagsanteil direkt ausgezahlt erhält. Der Autorenanteil bleibt davon unberührt1.  
 

Der Streit vor dem Gericht im Berlin geht denn auch darum, ob und wann eine solche Abtretung gültig ist.

 

Danach werden den Verlagen alle Rechte in der VG Wort übertragen.

Bearbeitet von hpr
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Der Rest der Welt betrachtet die Kreativen schlicht und einfach so, wie ein Imker Bienen betrachtet: "Wieviel von dem, was sie erarbeiten, kann man ihnen wegnehmen, ohne dass sie sterben?"

 

>:(

 

Das hat mE nichts mit Kreativen zu tun. So betrachtet jeder gute Kapitalist seine Zulieferer. ;)

Es finden sich nur mehr Leute, die kreative Jobs auch bei fehlender oder mieser Bezahlung machen, als das in anderen Branchen möglich ist.

 

Liebe Grüße und einen schönen 1. Advent

Beate

Bearbeitet von Beate K.

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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In den meisten Autorenverträgen steht meines Wissens tatsächlich eine Rechteübertragung der Beiträge der VG Wort. Auch im Normvertrag. §2, Abs 2 steht das:

Der Streit vor dem Gericht im Berlin geht denn auch darum, ob und wann eine solche Abtretung gültig ist.

Bei mir steht es in fünf von acht Verträgen, wie ich es gerade noch einmal gesehen habe, nur etwas anders formuliert. Im letzten Vertrag gibt es noch den Zusatz: "(...) sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungensowie gesetzlich zulässig ist." Bei Abschluss dieses Vertrages lief wohl schon das Verfahren. Da die Bundesregierung sich auf diese Übertragung beruft, wird es wohl um die Prüfung der Zulässigkeit solcher Paragraphen gehen. Allerdings hatte ich es so verstanden, dass alle Verlage pauschal ihren Anteil bekommen hätten, auch die, bei denen kein solcher Passus in den Verträgen steht.

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In den meisten Autorenverträgen steht meines Wissens tatsächlich eine Rechteübertragung der Beiträge der VG Wort. Auch im Normvertrag. §2, Abs 2 steht das:

Der Streit vor dem Gericht im Berlin geht denn auch darum, ob und wann eine solche Abtretung gültig ist.

Bei mir steht es in fünf von acht Verträgen, wie ich es gerade noch einmal gesehen habe, nur etwas anders formuliert. Im letzten Vertrag gibt es noch den Zusatz: "(...) sofern eine Übertragung dieser Rechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungensowie gesetzlich zulässig ist." Bei Abschluss dieses Vertrages lief wohl schon das Verfahren. Da die Bundesregierung sich auf diese Übertragung beruft, wird es wohl um die Prüfung der Zulässigkeit solcher Paragraphen gehen. Allerdings hatte ich es so verstanden, dass alle Verlage pauschal ihren Anteil bekommen hätten, auch die, bei denen kein solcher Passus in den Verträgen steht.

 

Dem ist so. Das Problem dieser Konstruktion ist es ja auch - soweit ich das als Nichtjurist verstanden habe - dass die VG Wort natürlich gar nicht alle Verträge nachkontrollieren kann. Das LG München und das OLG haben sie aber darauf hingewiesen, dass solche Abtretungen nicht pauschal abgerechnet werden dürfen. Wie gesagt, wie immer ohne Gewähr, ich bin kein Jurist.

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Das wäre ja, wenn die VG-Wort denn wollte, nur ein einfach zu behebendes technisches Problem.

Wenn man z.B. bei einem (Dreh)Buch nicht der alleinige Autor ist, muss man ja auch angeben, wer sonst noch zu welchem Prozentsatz mitgewirkt hat.

Ganz ähnlich könnte man anticken: Ja, Verlag darf mitkassieren ... oder nein, kein Verlagsanteil im Vertrag vereinbart.

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Hab noch was zum Thema gefunden: In den nächsten Tagen sollen Schreiben der Verwertungsgesellschaften an die Verlage

mit Rückforderungsansprüchen von über 100 Millionen Euro gehen. Anscheinend verjähren die Ansprüche Anfang 2016.

http://www.boersenblatt.net/artikel-forderung_der_verwertungsgesellschaften.1052298.html

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Das wäre ja, wenn die VG-Wort denn wollte, nur ein einfach zu behebendes technisches Problem.

Wenn man z.B. bei einem (Dreh)Buch nicht der alleinige Autor ist, muss man ja auch angeben, wer sonst noch zu welchem Prozentsatz mitgewirkt hat.

Ganz ähnlich könnte man anticken: Ja, Verlag darf mitkassieren ... oder nein, kein Verlagsanteil im Vertrag vereinbart.

Das ist auch bei VG WOrt möglich. Der Kläger hat zum Beispiel eingetragen, dass er 100% bekommen soll von den Abgaben. Aber später hat er einen Verlagsvertrag unterschrieben, in dem er - wie im Normvertrag - einen Teil an den Verlag abgetreten hat.

 

Je nachdem, was das BGH entscheidet, reicht also das einfache Feststellen: Ich kriege 100% oder Ich kriege 50% nicht, sondern die VG Wort muss die Verträge prüfen. Damit es nicht zu einfach wird, hat der EU Gerichtshof beschlossen, dass Abgaben, die an Verlage abgeführt werden, von den Firmen, die Kopierabgaben zahlen, zurückgefordert werden dürfen (in dem Fall war es Hewlett Packard).

 

Es bleibt spannend.

Herzliche Grüße, Hans Peter

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"Der Buchmarkt ist ein relativ kleiner Kuchen...":

 

der Kommentator im Buchreport zum EuGH-Urteil in Sachen VG-Wort macht drei große Irrtümer aus:

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2015/12/03/die-drei-grossen-irrtuemer-von-autoren.htm

 

auch Justizminister Maas äußert sich, pro Verlage:

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2015/12/03/politische-rueckendeckung-fuer-vg-wort.htm

 

und Kleinverlage schlagen Alarm:

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2015/12/02/hilferuf-der-kleinverleger.htm

MAROKKO-SAGA: Das Leuchten der Purpurinseln,  Die Perlen der Wüste,  Das Lied der Dünen; Die Wolkenfrauen

Neu seit März 2020: Thea C. Grefe, Eine Prise Marrakesch

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Das sind drei Irrtümer des Buchreports.

 

Einmal wird behauptet, dass von vorneherein geplant war, die Verlage zu beteiligen. Aber warum steht dann nichts davon im Gesetz? Warum ist diese pauschale Beteiligung über individuelle Autorenverträge geregelt? Diese Konstruktion ist so angreifbar, dass eigentlich jedem klar sein müsste, dass das zu Konflikten führen muss und eine pauschale Verlagsbeteiligung nicht zulässt.

Wernn der Buchreprt jetzt lamentiert, die Urteile seien überraschend gekommen oder eine Kehrtwendung, dann scheint mir das sehr an den Haaren herbeigezogen. So eine juristische Konstruktion ist einfach fragwürdig und eigentlich ein Wunder, dass es nicht schon vorher geplatzt ist.

 

Dementsprechend ist die Meldung des Justizministers eher eine verbale Beruhigungspille für die Verlage. Auch er dürfte wissen, dass es so nicht geht, aber es klingt gut, sich für Verlage einzusetzen. Und das die Beträge der Verlage vermutlich zurückgezahlt werden müssen (oder gar nicht ausgezahlt wurden), das weiß man seit etlichen Jahren, die Zahlungen erfolgten auch nur unter Vorbehalt.

 

Herzliche Grüße, Hans Peter

Bearbeitet von hpr
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Der Verlegerausschuss im Börsenverein hat es ja gleich in seiner ersten Reaktion geschafft, eine "fruchtbare Zusammenarbeit von Autoren und Verlagen" zu proklamieren und im selben Atemzug den Autoren ganz offen anzudrohen, sich Verdienstausfälle über die Autorenvergütung zurückzuholen. Damit ist auch klar, für wen genau die Zusammenarbeit fruchtbar sein soll, und das Ganze hat so diesen Duktus von "Besser, ihr Autoren stellt euch in der VG-Wort-Sache auf unsere Seite - sonst werdet ihr schon sehen, was ihr davon habt". Insgesamt ist ein unverhohlen gehässiger Duktus in Richtung Autoren nicht zu überhören.

Und wenn die Verlage nun betonen, wie viel Geld ihnen durch die Lappen geht, dann ist damit gleichzeitig dokumentiert, wie viel Geld sie dank der Leistung der Autoren überhaupt erst verdienen. Das Verlagsargument zeigt in gewisser Hinsicht erst recht, dass an der dennoch desolaten finanziellen Lage der allermeisten Autoren irgendwas nicht gerecht ist.
 

Die aktuellen kompromisslosen Reaktionen von Verlagsseite haben aber auch ihr Gutes: Sie machen nämlich gerade erst deutlich, wie dringend nötig ein Eingriff des Gesetzgebers oder der Judikative tatsächlich ist. Der Markt allein wird da niemals Gerechtigkeit herbeiregeln, wegen der von Tom Hillenbrand analysierten ungerechten Machtverteilung - die der Gesetzgeber ja ebenfalls erkannt hat: Genau mit dieser Begründung soll ja auch im UrhG dies und das geändert werden. (Ob die derzeit geplanten Neuerungen nun viel bringen, ist eine andere Frage.)

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Ich frage einfach einmal ganz naiv:

Ist der Kuchen, von dem die Buchbranche lebt, wirklich so klein? Woran wird das gemessen?

 http://www.boersenverein.de/de/182716

 

Der Kuchen beträgt für 2014: 9,32 Milliarden Euro

Von denen bekam der stationäre Buchhandel 4,58 Milliarden Euro, also 49,2 Prozent aller Branchenumsätze.

 

Ich weiß, es ist ein alter Hut, dass der Handel am meisten an Büchern verdient. Weiß jemand, wieviel von dem Kuchen 2014 an Autoren gegangen ist? Das würde mich sehr interessieren. Mir schwant, dass wir Autoren so etwas wie das Milchvieh der Nation sind. *muh*

 

Außerdem stellt sich mir noch eine Frage:

Warum wollte der VS, dass die urheberrechtlichen Befugnisse von Autoren und Verlagen gemeinsam wahrgenommen werden? Birgt das einen Vorteil für Autoren?

Ich dachte, der VS ist dafür da, die Interessen der Schriftsteller zu vertreten und nicht die ihrer Geschäftspartner. :-/

"Man kann auf seinem Standpunkt stehen, aber man sollte nicht darauf sitzen."

Erich Kästner Vorträge und Lesungen einstudieren  und  Autorenseite Juliane Breinl

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