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AndreasS

Autoren zur geplanten Änderung des Urheberrechts

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Eine der angedachten Änderungen besteht ja darin, dass Autoren nach fünf Jahren ihre Rechte zurückfordern können, falls ihnen ein anderer Verlag ein Angebot macht. Der bisherige Verlag kann dem entgegenwirken, indem er mit dem neuen Angebot mitzieht.

 

Nun haben sich auch einige Autoren in einem offenen Brief zu dem Vorschlag geäußert - sie lehnen die Idee ab:

http://www.offenerbrief.org/

Bearbeitet von AndreasS
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Sehr seltsam das Ganze.
 
Da steht in der Erläuterung des Offenen Briefes: "Nach dem Gesetzesentwurf kann ein Autor, sobald fünf Jahre seit seiner Manuskriptabgabe vergangen sind und ab dann jederzeit, die Rechte vom Verlag zurückrufen. Voraussetzung ist lediglich, dass ihm ein besseres Angebot für die Nutzung dieser Rechte vorliegt."
Das stimmt schon mal so gar nicht, denn im Gesetzesentwurf steht: "Nach fünf Jahren kann der Urheber das Nutzungsrecht zum Zweck anderweitiger Verwertung zurückrufen, sofern sich ein anderer Verwerter zur weiteren Nutzung verpflichtet hat."
Von "besseres" Angebot ist da gar nicht die Rede. Es muss nur überhaupt einer dazu bereit sein. Was absolut fair ist, wenn es der bisherige eben nicht tut. Und was auch dann noch fair ist, wenn es der bisherige zu schlechteren Konditionen tut.
 
Weiterhin ist es so, dass jeder vernünftige Agent ohnehin dafür sorgt, dass die Übertragung der Rechte im Verlagsvertrag begrenzt ist (auf 7 oder 10 Jahre). Eine Begrenzung auf 5 Jahre ist daher so dramatisch auch wieder nicht.
 
Die zentrale im Offenen Brief geäusserte Sorge ist:
 
"Unter dieser Voraussetzung wird es den Verlagen unmöglich, Risiken einzugehen und in Bücher mit langfristiger Perspektive zu investieren, gerade dann, wenn mit ihnen eben keine kurzfristigen Gewinne verbunden sind. Unter solchen Voraussetzungen wäre es Verlagen nicht einmal mehr möglich, Übersetzungen ins Ausland zu vergeben, da sie auch den ausländischen Verlagen nur für wenige Jahre die Möglichkeit zur Veröffentlichung garantieren könnten."
 
Demgegenüber steht aber eine Verlagslandschaft, die einem Buch ohnehin nur wenige Monate Zeit gibt, sich zu bewähren, die auf Selbstläufer hofft oder sich auf kalkulierbare Bestseller (in grossen Teilen eingekaufte Lizenzen) stützt. Wenn Nebenrechte ausgeschöpft werden, ob für Hörbücher oder Auslandslizenzen, dann findet das im ersten Jahr statt, aber ganz sicher nicht mehr nach 5 Jahren. Die Vorstellung eines Verlages, der einen Autor über Jahre hinweg aufbaut und unterstützt, in der Hoffnung, nach 5 oder 10 Jahren doch noch irgendwelche Rechte an der Backlist zu nutzen, weil der Autor im Schatten plötzlich doch noch erfolgreich geworden ist, kann mit gutem Gewissen im Bereich der romantisierten Reminiszenz angsiedelt werden.
 
Ganz abgesehen davon im Übrigen, dass im Gesetzesentwurf ausdrücklich steht: "Soweit tarifvertraglich oder im Rahmen von gemeinsamen Vergütungsregeln abweichende Regelungen getroffen wurden, kann von diesen gesetzlichen Bestimmungen im Individualvertrag abgewichen werden." Das bedeutet, jeder Verlag kann dieses Rückrufrecht ausdrücklich in Absprache und mittels vertraglicher Regelung mit dem Autor anders handhaben.
 
Im Grunde liegt es nur am Verlag, sich eben frühzeitig und intensiv für die Nutzung der Rechte einzusetzen, etwas, was sich jeder Autor erhofft. Geschieht dies erfolgreich, wird es sicher keine Probleme geben. Geschieht dies nicht, war zuvor der Autor blockiert.
 
Dieser Gesetzesentwurf legt also mehr Verantwortung zur Aktivität in die Hände des Verlags und schützt den Autor. Der Offene Brief versucht dies umzudeuten und erklärt, dass das alles ganz schlecht für Autoren sei, weil dann Verlage überhaupt nicht mehr langfristig tätig werden könnten - was ich persönlich erstens noch nie erlebt habe und zweitens - mit Verlaub - auch für eine fadenscheinige Ausrede halte.
 
In der Summe wirkt der Offene Brief eher im Sinne der Verlage als im Sinne der Autoren.
Und dann habe ich nachgelesen, wer die Initiatoren des Offenen Briefes sind: Elisabeth Ruge, Jonathan Landgrebe, Jonathan Beck
 
Tja. Mehr muss man dazu nicht sagen, finde ich.
 
Lieben Gruss,
 
Andreas

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Sehr seltsam das Ganze.

 

Da steht in der Erläuterung des Offenen Briefes: "Nach dem Gesetzesentwurf kann ein Autor, sobald fünf Jahre seit seiner Manuskriptabgabe vergangen sind und ab dann jederzeit, die Rechte vom Verlag zurückrufen. Voraussetzung ist lediglich, dass ihm ein besseres Angebot für die Nutzung dieser Rechte vorliegt."

Das stimmt schon mal so gar nicht, denn im Gesetzesentwurf steht: "Nach fünf Jahren kann der Urheber das Nutzungsrecht zum Zweck anderweitiger Verwertung zurückrufen, sofern sich ein anderer Verwerter zur weiteren Nutzung verpflichtet hat."

Von "besseres" Angebot ist da gar nicht die Rede. Es muss nur überhaupt einer dazu bereit sein. Was absolut fair ist, wenn es der bisherige eben nicht tut. Und was auch dann noch fair ist, wenn es der bisherige zu schlechteren Konditionen tut.

 

 

 

 

Vor allem interessant unter dem Gesichtspunkt des Selfpublishing. Reicht es bei einem Rückruf der Rechte zu sagen:ich kann das besser als ihr? ... Oder: Ich sehe bessere Chancen für mein Buch, wenn ich es selbst mache? 

Bin ich dann schon derjenige welche, der als "anderer Verwerter" gilt? 

 

Das wird noch eine heiße Diskussion geben. 

 

(Im Übrigen habe ich beim lesen des neuen Entwurfs immer das Gefühl, dass es für uns Urheber nur schlechter wird ... kann aber daran liegen, dass ich generell ein schlechtes Gefühl bei Gesetzestexten habe  :-) ) 

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Die Diskussion ist schon mal sehr interessant. Beim ersten Lesen des Autorenbriefes an die Bndesregierung hatte ich dasselbe mulmige Gefühl, das Andreas W. dann in Worte gefasst hat. Das mit den "besseren Bedingungen des neuen Verwerters" hat Bundesjustizminister Maas übrigens selber in dem Zeitinterview eingebracht und das damit für sich interpretiert. Die Verlage haben ja ein Vorkaufsrecht, so sagt auch er, und es wird alles auf die Abfassung der Verträge ankommen. Auf jeden Fall besteht Hoffnung darauf, dass man auch seinen Neben-und Ebookrechten nicht mehr bis in alle Ewigkeit hinterherlaufen müsste, wenn das Gesetzt so Wirklichkeit wird.

 

@Klarissa: Was Self Publisher angeht, ist vielleicht ein Gastbeitrag in der "Selfpublisherbibel" für dich interessant. Ich gehe dringend davon aus, dass wir Urheber auch Verwerter sein können. Und das bedeutet, dass ich nach fünf Jahren ein Buch dann als E-Book und Print selber herausgeben könnte.

http://www.selfpublisherbibel.de/gastartikel-adieu-altes-urheberrecht-neue-reformplaene-zum-schutz-von-kreativitaet/

 

LG

Christa

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Hallo Andreas,

 

wenn ich es richtig verstanden habe, darf in einem Vertrag nur vom Nutzungsrecht von fünf Jahren abgewichen werden, wenn das auf einen Tarifvertrag (Verdi und alle Werknutzer) beruht bzw auf Vergütungsregeln (die von Zitat aus §36 "Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln auf". Somit kann eben nur von den fünf Jahren abgewichen werden, wenn Verdi dies ausdrücklich zulässt- und das wäre eine deutliche Veränderung der Lage.

 

Die Behauptung, dass diese Änderung es den Verlagen unmöglich machen würde Autoren aufzubauen, halte ich für quatsch. Die Laufzeit der meisten Romane liegt heute bei 2-3 Jahren und nur wenige Verlage bauen Autoren über Jahre auf. Außerdem haben sie ja die Möglichkeit den Autoren ein gutes Angebot zu machen- und wenn das Verhältnis zwischen Autor und Verlag stimmt, gibt es da auch viel Verhandlungsmöglichkeiten.

 

Die Verlage hatten Jahre Zeit die Verwertung von Romanen fairer mit den Autoren zu teilen. Das haben sie aber nicht, weshalb der Gesetzgeber nun mal die Urheber ein wenig stärken möchte. Eigentlich ist es beschämend für alle Verlage, dass der Gesetzgeber das nun machen muss.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Die Behauptung, dass diese Änderung es den Verlagen unmöglich machen würde Autoren aufzubauen, halte ich für quatsch. Die Laufzeit der meisten Romane liegt heute bei 2-3 Jahren und nur wenige Verlage bauen Autoren über Jahre auf. Außerdem haben sie ja die Möglichkeit den Autoren ein gutes Angebot zu machen- und wenn das Verhältnis zwischen Autor und Verlag stimmt, gibt es da auch viel Verhandlungsmöglichkeiten.

 

Die Verlage hatten Jahre Zeit die Verwertung von Romanen fairer mit den Autoren zu teilen. Das haben sie aber nicht, weshalb der Gesetzgeber nun mal die Urheber ein wenig stärken möchte. Eigentlich ist es beschämend für alle Verlage, dass der Gesetzgeber das nun machen muss.

 

 

Das sehe ich auch so. Die meisten Bücher verschwinden nach 2-3 Jahren in der Versenke. Der Gesetzentwurf erlaubt nun den entsprechenden Autoren nach 5 Jahren, weitere Vermarktungschancen auszuloten, falls diese vorhanden sind. Was in den meisten Fällen wohl nicht garantiert sein wird. Insofern werden in den meisten Fällen auch die Verlage kaum davon beeinträchtigt sein. Bei Bestsellern ist es vielleicht anders. Aber da kann ein Verlag es sich auch leisten, nachzubessern. Mein Eindruck ist, dieser Passus wird in der Summe keine enormen Veränderungen bringen. Im Einzelfall aber, kann es dem Autor natürlich nützen, wenn ein Verlag nichts tut, außer blockieren.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Das Argument, gerade kleine und mittlere Verlage könnten einen neuen Autor nicht mehr aufbauen, halte ich für vorgeschoben. Was heißt "Aufbauen" denn? Dass sie an einem Autor festhalten, selbst wenn er sich erst einmal nicht so gut verkauft, und mit ihm darauf hoffen, dass das mal anders wird. Richtig Werbung können Verlage dieser Kategorie ja ohnehin kaum machen, mangels Budget. Am Autor festhalten können sie aber auch weiterhin, denn so ein Autor wandert sicher nicht ab und wird froh sein, wenn der Verlag die Altverträge verlängert. Natürlich geht es um die Bestseller, die ja auch von Verlegerseite als die Nutznießer der neuen Richtlinie angesehen werden, und zwar vor allem um die unverhofften Bestseller, die billig eingekauft wurden und dann ordentlich Geld abwerfen. Dem Autor selbst kommt beim heutigen Stand der Dinge sein Erfolg erst beim Vertrag für das nächste Buch zugute. Das einzige Argument, das ich in diesem Zusammenhang gelten ließe, wäre, dass die Querfinanzierung verschieden erfolgreicher Titel innerhalb eines Verlages aus der Balance geraten könnte.

 

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Ich verstehe Sinn und Aussage des Artikels nicht.

Da schreibt Lothar Müller:

 

"Der Grund für die gemeinsame Aktion der Großen und der Kleinen, der Urheber und der Verwerter ist, dass eine alte, lieb gewordene, von unzähligen Geschichten und Anekdoten umrankte Konstante an Bedeutung verliert: die Opposition von Autor und Verleger. Sie stirbt nicht aus, nach wie vor feilschen der Urheber und sein Verwerter um die Höhe von Vorschüssen, um Prozentanteile und Lizenzklauseln. Aber sie tragen ihren Interessengegensatz zunehmend in dem Bewusstsein aus, das Geschäftsmodell, innerhalb dessen sie beide agieren, gemeinsam verteidigen zu müssen. Denn die andere Seite des Interessengegensatzes war schon immer die Symbiose, und wenn die Autoren nun gegen eine Stärkung der Urheberposition Einspruch erheben, die auf der strukturellen Schwächung der Verlagsseite beruht, dann heißt das vor allem: Wir wollen auf dem künftigen Markt nicht allein sein mit den Global Playern, die als Distributor oder Suchmaschine begonnen haben, aber mehr und mehr ins klassische Verwertergeschäft - auch in die Buchbranche - einsteigen."

 

Also in wenigen Worten: "Der Grund für die gemeinsame Aktion ist, dass die Opposition zwischen Autor und Verlag an Bedeutung verliert, weil die Autoren das bisherige Geschäftsmodell verteidigen und auf dem künftigen Markt nicht allein sein wollen mit "Global Playern", die als Distributor oder Suchmaschine begonnen haben (damit sind vermutlich Amazon und Google gemeint) und nun mehr ins klassische Verwertergeschäft der Buchbranche einsteigen."

 

Welches ist die Bedrohung für Autoren durch diese Global Player, und wo wird die Behauptung, dass Autoren nicht mit ihnen alleine sein wollen, belegt? Was genau hat das noch gleich mit dem Rückrufrecht nach 5 Jahren zu tun?

 

Dann redet der Artikel plötzlich über die VG Wort und die jüngsten Entwicklungen dort, und kommt zu dem Fazit:

 

"Dass die Verlage auch hierzulande ihre Ausschüttungen - auch rückwirkend - verlieren, ist wahrscheinlich. Zumal kleinere Verlage dürften Rücklagen dafür kaum gebildet haben. Diese Aussicht dürfte die Neigung der Autoren bestärkt haben, öffentlich für ihr Gegenüber, die Verlagsseite einzutreten. Zu Recht. Ihr Protest ist an den Bundesjustizminister adressiert. Längst aber ist der Horizont des deutschen Urheberrechts das europäische Recht. Der Autorenprotest ist ein symbolischer Verhandlungsauftrag."

 

Dass also kleine Verlage keine Rücklagen gebildet haben (obwohl die Zahlungen der VG Wort seit 2012 ausdrücklich nur unter Vorbehalt waren), hat Autoren nun darin bestärkt, sich einem von Verlagsseite initiierten Offenen Brief als Protest gegen ein Rückruftrecht nach 5 Jahren anzuschliessen?

 

Das sind alles belegfreie Gedanken, denen mir der professionelle Einblick fehlt. Aber dass das Feuilleton der vom Suhrkamp Vorstandchef initiierten Aktion nicht ans Bein pinkeln möchte, kann man ja auch verstehen.

 

Andreas

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Die zentrale im Offenen Brief geäusserte Sorge ist:

 

"Unter dieser Voraussetzung wird es den Verlagen unmöglich, Risiken einzugehen und in Bücher mit langfristiger Perspektive zu investieren, gerade dann, wenn mit ihnen eben keine kurzfristigen Gewinne verbunden sind. Unter solchen Voraussetzungen wäre es Verlagen nicht einmal mehr möglich, Übersetzungen ins Ausland zu vergeben, da sie auch den ausländischen Verlagen nur für wenige Jahre die Möglichkeit zur Veröffentlichung garantieren könnten."

 

Sowieso ist diese Behauptung in den Erläuterungen zum Offenen Brief schlichtweg falsch, oder verstehe ich da was nicht?

Hier wird ja so getan, als müssten weltweit alle Lizenzausgaben eines Buchs eingestellt werden, sobald das Hauptrecht gekündigt wird. Richtig ist aber doch, dass bereits geschlossene Lizenzverträge selbstverständlich weiter Bestand haben, falls das Hauptrecht gekündigt wird: "Der Bestand bereits bestehender Lizenzverträge bleibt hiervon unberührt" heißt es z. B. im Normvertrag.

Hier wird bewusst ein falscher Eindruck vermittelt.

 

Die Logik des Offenen Briefs, des SZ-Artikels und anderer (in der Welt ist auch gerade so ein Text mit einigermaßen verquerer Logik erschienen) erschließt sich mir leider auch nicht.

Bearbeitet von AndreasS
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Es gibt inzwischen ja auch offene Stellungnahmen gegen diesen offenen Brief der Autoren, wie die von der "Initiative Urheberrrecht."

Auf der Zukunftskonferenz in Berlin gab es offensichtlich ganz andere Töne.

http://goo.gl/U9x649

In dieser Stellungnahme vom 14.12. 15 schreibt die Initiative, der Referentenentwurf zur Stärkung der Position der Urheber sei eine gute Grundlage, um die Reform des Gesetzes zu Ende zu führen. Die Haltung der Autoren des Offenen Briefs wird abgelehnt. Der Deutsche Journalistenverband spricht davon, dass jetzt endlich "gesetzliche Waffengleichheit zwischen Verlagen und Autoren" hergestellt werden könnte. Und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft spricht davon, dass es die Rechte der Autoren nur stärken könnte, wenn die Rechte nicht mehr bis 70 Jahre nach ihrem Tod abgegeben werden. Dabei geht es, wenn ich es richtig sehe, um die grundlegende Rechteabgabe, nicht aber um die Rückgabe der Rechte bei Nichtausübung dieser Rechte durch den Verlag. Vielleicht könnte das noch jemand erkären.

 

Grüße

Christa

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Hallo zusammen,

 

die Verlage befürchten offensichtlich, dass viele Autoren ihr Werk nach fünf Jahren zurückrufen und es dann z.B. über Amazon preisgünstig anbieten. Somit würden die Neuerscheinungen E-Book durch die Preisorientierung an den Neuerscheinungen und den gerade einmal vor vier oder fünf Jahren erschienenen Büchern zum Preis zwischen 0,00 € und vielleicht 5,00 € Probleme bekommen. Oder anders formuliert: Die Verlage befürchten einen deutlichen Verlust bei E-Booksneuerscheinungen bzw. auch bei älteren E-Books, bei denen eben keine Printausgabe für eine Preisbindung sorgt.

Den Preisschritt zu Amazon kann ein normaler Verlag einfach nicht mitgehen, da er im Moment selber nur ca. 50 % bei E-Books bekommt, während Amazon für Selbstpubliusher noch bessere Konditionen anbieten.

Außerdem drohen auch noch Probleme mit den E-Book-Flatrates: Dort geht es inzwischen um Volumen. Jeder kann sich überlegen, wie das Volumen eines Verlages sinkt, wenn viele Autoren ihre Bücher nach fünf Jahren selber vermarkten bzw. den Verlag wechseln.

 

Zudem würden die Verlage bei den Longsellern/ Backlist von Longsellerautoren die Autoren am Erfolg ihres Werkes direkt beteiligen müssen und daher auch dort deutliche Einbussen haben- fairerweise sei angemerkt, dass hier die Verlage neben den Gewinnen auch viel Geld für Quersubventionierung anderer Titel einnehmen.

 

Die Verlage fürchten, dass die Konkurrenz bei Verlagsverträgen dramatisch ansteigt: Wenn also ein Werk in der Backlist/ als Longseller läuft, dann fallen eigentlich kaum noch Kosten über den Druck hinaus an. Somit könnte ein Verlag mit ziemlich guten Autorenkonditionen kräftig Titel einsammeln- und würde damit Druck auf die Preisverhandlungen im gesamten Verlagsbereich ausüben.

 

Und noch gemeiner als die ersten: Aus der patriarchischen Aufteilung (Der Verwerter kauft dem Urheber alle Recht bis 70 Jahre nach seinem Tod ab (und nach dem neuen Verdivertrag dürfen sich die Erben gegen keine Form der Verwertung mehr sträuben) und fertig. Dafür bekommt er sein Geld, kann aber nie nachverhandeln. Wird es kein Erfolg, kann der Autor die Rechte wiederhaben, wenn er möchte) wird nun eine partnerschaftliche (Der Verlag und der Autor sehen wie das Buch läuft und können bei einem größeren Erfolg die Aufteilung neu verhandeln bzw. der Autor kann sich einen anderen Verlag suchen).

 

Letztlich ist es ganz einfach:

Die Verlage befürchten, dass sich die Idee Selbstpublishing weiter entwickelt und ihnen dadurch Einnahmen wegbrechen, während parallel bei den Gewinnbringern Longseller/ Backlist von Longsellerautoren deutlich Druck in die Preisverhandlung nach fünf Jahren kommt- und für die eigenen E-Books der Neuerscheinungen wird es auch deutlich schwerer (s. o. Preis, siehe Flatrates). Damit haben die Verlage zweifellos recht.

 

Wenn man nun den Verlagen für einen Moment zustimmen möchte, sollte man eines aber bedenken: In den letzten 10 Jahren ist die Situation der meisten Autoren in Deutschland viel schwieriger geworden, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, und im Bereich Midlist nach unten sind die Honorare eher gefallen (und auch der Wille weitere Bücher zu kaufen; eine langfristige Planung für Autoren zu ermöglichen;...). Auf bestimmte Modelle bei den Vertragsverhandlungen s. z. B. E-Book komme ich nicht mal zu sprechen. Die Verlage haben in der Zwischenzeit wenig getan, um den Autoren irgendwie in einem Punkt entgegen zu kommen.

Daher kann man bei dem Vorschlag sicherlich über bestimmte Modalitäten diskutieren, dringend notwendig ist er aber, damit die Urheber anfangen deutlich mehr von ihrer Arbeit zu profitieren. Denn bisher profitieren vor allem (und bis 70 Jahre nach ihrem Tod) die Verwerter.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Ich bin überrascht, wie viele Autoren sich offen gegen diesen Vorschlag wenden, sehe ich doch deutlich mehr Vorteile für Autoren, als Nachteile.

 

Die hier sehr ausführlichen und interessanten Ausführungen bin diesem thread bestärken mich nur noch in meiner Meinung.

Ich hoffe, dass sich dieser Vorstoß am Ende durchsetzt.

Bearbeitet von AlexanderH
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Die umfangeichen Erläuterungen machen für mich das Bild schon klarer, vielen Dank dafür.

Letztlich ist es ganz einfach:

Die Verlage befürchten, dass sich die Idee Selbstpublishing weiter entwickelt und ihnen dadurch Einnahmen wegbrechen, während parallel bei den Gewinnbringern Longseller/ Backlist von Longsellerautoren deutlich Druck in die Preisverhandlung nach fünf Jahren kommt- und für die eigenen E-Books der Neuerscheinungen wird es auch deutlich schwerer (s. o. Preis, siehe Flatrates). Damit haben die Verlage zweifellos recht.

 

Das ist sicher ein wichtiger Aspekt des Ganzen. Und darauf zielten wohl auch die Worte der Zeitungsartikel hin, die davon sprachen, dass Autoren nicht mit den Global Playern allein gelassen werden wollten. Es ist unumstritten, dass es in einer Kette von den Piraten bis hin zur Flatrate bei Amazon zu einem Preisverfall gekommen ist, unter der die Verlage, aber auch die Autoren zu leiden haben. So darf man wirklich gespannt sein, ob der Gesetzgeber in der Lage sein wird, das zu lösen. Es ist und bleibt nämlich ein gesellschaftliches Problem. Da sitzen alle, Verleger, Autoren, Onlineriesen und andere um den Kuchen und versuchen, sich davon etwas abzuschneiden. Und aus der Buchgesellschaft kommen Impulse wie von Tolino Media, die Autoren seit April des Jahres mit fast besseren Bedingungen von Amazon abwerben und dabei recht erfolgreich sind. Oder der Vorstoß von der Autorenwelt, der hier schon erwähnt wurde, der Autoren für Verlagsbücher 7% mehr Tantieme bietet. Es ist also einiges im Gange. Und wie hier von allen Beteiligten festgestellt wurde: Gerecht war die Verteilung in ihrer bisherigen Praxis nicht.

 

Grüße

Christa

Bearbeitet von Christa
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Immer faszinierend, wie schnell Verlage das vertrauensvolle Verhältnis zu den Autoren gefährdet sehen, sobald es darum geht, ihre massive und unfaire Machtausübung einzuschränken.

Bearbeitet von AstridV

Meine Homepage

 

Rabenzeit 1 gibt's als E-book und gedruckt bei Amazon. :)

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Weniger die Zeit als solches, als Andreas Rötzer, Verleger des Verlags Matthes & Seitz Berlin.

Ist ja auch vollkommen klar. Die Autoren werden zwar immer wieder mit ins Feld geführt, die der Suhrkamp Vorstandchef so clever zur Unterschrift versammelt hat. Aber letztlich ist das ein panischer Aufschrei der Verleger, nichts weiter.

Dass sie an dem so furchtbar bedrohten Verhältnis zu den Autoren selbst etwas ändern können - und sollten - scheint ihnen nicht einzufallen.

 

Andreas

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Eine provokante Frage zum Thema:

Wie viel Mitarbeiter eines Verlags brauchen einen Nebenjob?

Wie viele Autoren brauchen einen Nebenjob/Brotberuf oder machen das nur als Hobby, selbst wenn sie eine ansehnliche Liste von Veröffentlichungen vorzuweisen haben?

 

Dass (auch in dem Artikel) immer vor dem Ende von Kultur und Demokratie gewarnt wird, finde ich fürchterlich.

Zitat: "einer weltweit einzigartigen Verlags- und Buchhandelslandschaft – wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie."

 

Aus solchen Artikeln spricht die Angst der Verleger einen Teil ihrer Pfründe zu verlieren (in dem Fall an den Autor), nichts anderes.

 

Auch das Zitat: "Das wären in diesem Fall Amazon und die Konzernverlage, die nicht dafür bekannt sind, Autoren aufzubauen und in sie zu investieren, solange sie noch unbekannt sind", ist einfach unangemessen.

Bearbeitet von AlexanderH
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Hallo zusammen,

 

ich finde es bei den Zeitungsartikeln bezeichnend, dass viele Verlage (wie sonst nur bei GEZ und VG Wort) nicht darauf hinweisen, dass ihr Geschäftsmodell auf die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Material (die neue Novelle wendet sich auch wegen Buy-out-Verträge im Bereich Zeitungen) beruht und hier ein klarer Interessenkonflikt vorliegt: Zwischen einer objektiven Berichterstattung und dem eigenen Verlagsinteresse. Dieses nicht zu kennzeichnen spricht übrigens nicht gerade für die professionelle Arbeit von Zeitungsverlagen.

 

Und zum Stützpfeiler der Demokratie: Die meisten selbständigen Journalisten werden halt in der Erde versenkt, finanziell, damit die Stützpfeiler schön stehen können, ja? Und die Autoren gleich mit.

 

Das ist ungefähr so richtig wie der Vorschlag eines Verlages die Lektoren bzw. den Verlag als Mitautor zu nennen, um die Gesetzesänderung umgehen zu können. Ich möchte damit nicht bestreiten, dass beide eine umfangreiche Beteiligung am Erfolg oder Mißerfolg eines Romans haben können und dass manche Lektoren sehr umfangreich mit dem Autor an dessen Texten arbeiten--- aber Mitautor... Schließlich übertragen sie ja auch nicht Anteile am Verlag an die Autoren, obwohl ihre gesamte Wertschöpfungskette darauf beruht.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Von dieser 5-Jahres-Regelung werden außerdem nur ganz wenige Bücher betroffen sein, nämlich die, die sich zu Longsellern entwickeln und deren Autoren die Rechte für die gesetzliche Nutzungsdauer abgegeben haben (also bis 70 Jahre nach ihrem Tod).

Die kleinen Verlage haben Angst, dass ihnen ein Autor, den sie geduldig aufgebaut haben (was gelegentlich noch vorkommen mag), plötzlich die Rechte entzieht, wenn er erfolgreich wird, und sie an einen großen Verlag vergibt, der ihn besser bezahlt. Wie häufig passiert das? Genau, so gut wie nie.

Nach dem Großteil der Bücher kräht nach 5 Jahren kein Hahn mehr. Außerdem werden die Rechte inzwischen meist nur für 7 bis 10 Jahre abgetreten. Es ändert sich also kaum etwas.

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb in den Medien der Untergang des Abendlandes ausgerufen wird.

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Nach dem Großteil der Bücher kräht nach 5 Jahren kein Hahn mehr. Außerdem werden die Rechte inzwischen meist nur für 7 bis 10 Jahre abgetreten. Es ändert sich also kaum etwas.

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb in den Medien der Untergang des Abendlandes ausgerufen wird.

 

Seh ich auch so. Und nach fünf Jahren weiß ich als Autor auch sehr gut, ob ein Verlag mich wirklich aufbaut, oder ob er meine Existenz gefährdet. Wer sich aufgebaut fühlt, dem steht es ja frei, seine Rechte einfach dort zu lassen, wo sie sind.

Alle anderen brauchen dringend ein paar wirkungsvolle Möglichkeiten, von Verlagen die Rechte an ihrem eigenen Buch zurückzubekommen. Von den Änderungen, die nun in der Diskussion sind, werden allerdings die allerwenigsten Autoren auch nur einen Cent profitieren. Insofern wundere ich mich, dass sich der Protest einiger Autoren nun darauf richtet, dass die Änderungen zu weit gehen - und nicht darauf, dass sie nicht weit genug gehen.

Denn wenn Heiko Maas es wirklich ernst damit meint, die prekäre Lage von Urhebern verbessern zu wollen, können die nun geplanten Neuerungen allenfalls ein Anfang sein.

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Der Arena Verlag hat mich ( und wohl auch alle anderen Autoren) in einer Mail aufgefordert, den Protestbrief zu unterschreiben. Was ich selbstverständlich nicht tun werde. Und höchst zweifelhaft finde.

Liebe Grüße,

Yvonne

www.yvonne-struck.de

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Der Arena Verlag hat mich ( und wohl auch alle anderen Autoren) in einer Mail aufgefordert, den Protestbrief zu unterschreiben. 

 

Yep, mich auch. Und ich unterschreibe auch nicht.

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