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Margot

Google darf das ...

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Eigentlich hatte ich gedacht, das Google Books nur Bücher mit abgelaufenem Urheberrecht umsonst anbietet und die anderen ganz normal verkauft werden mit Beteiligung der Autoren. Scheint aber nicht so.

 

Ich muss jedenfalls gestehen, dass Google Books mir beim Recherchen schon manches Mal gute Dienste geleistet hat. Ich habe da so manches alte Buch heruntergeladen, was ich in der Bibliothek nur unter Aufsicht hätte lesen dürfen.

 

Besten Gruß von BirgitJ

"Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau 2021; "Die Maitresse", Aufbau 2020; "Das Erbe der Porzellanmalerin", Aufbau 2019; "Das Geheimnis der Zuckerbäckerin", Aufbau 2018; "Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau 2017; "Der Duft des Teufels" Aufbau 2017; "Luther und der Pesttote" Aufbau 2016; "Die Tochter von Rungholt" Aufbau 2014
http://www.bjasmund.de

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Ich muss gestehen, dass mir die Begründung …

 

Das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind, überwiegt gegenüber dem kommerziellen Interesse von Verlagen und Autoren.

 

… auch irgendwie einleuchtet. 

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Ich muss gestehen, dass mir die Begründung …

 

Das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind, überwiegt gegenüber dem kommerziellen Interesse von Verlagen und Autoren.

 

… auch irgendwie einleuchtet. 

Und wenn der Autor sein vergriffenes Buch gern selbst als E-Book herausbringen möchte, muss er dann ab jetzt Google um Erlaubnis bitten? Und Lösegeld zahlen?

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Ich muss gestehen, dass mir die Begründung …

 

Das öffentliche Interesse an der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind, überwiegt gegenüber dem kommerziellen Interesse von Verlagen und Autoren.

 

… auch irgendwie einleuchtet. 

Und wenn der Autor sein vergriffenes Buch gern selbst als E-Book herausbringen möchte, muss er dann ab jetzt Google um Erlaubnis bitten? Und Lösegeld zahlen?

 

anzunehmen ... 

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Hier stand was von "... der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind ..."

 

Wer sein Buch selbstverlegt, hat es ja wohl noch im Handel.

 

Liebe Grüße

Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Nach deutscher Rechtsprechung hat einzig der Urheber selbst zu entscheiden, was mit seinen Texten passiert, und bis 70 Jahre nach seinem Tod die Erben. Ob man ein vergriffenes Buch neu auflegen lässt oder das selbst veranstaltet oder doch zufrieden damit ist, dass der Schrott vom Markt ist, entscheidet man allein. Niemand sonst hat das Recht, einem diese Entscheidung abzunehmen. Auch Google nicht.

 

Theoretisch.

 

Herzlich,

Tom

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Hier stand was von "... der Zugänglichmachung von Büchern, die im Handel nicht mehr verfügbar sind ..."

 

Wer sein Buch selbstverlegt, hat es ja wohl noch im Handel.

 

Aber die Frage ist doch, was passiert, wenn ich mein vergriffenes Buch nicht augenblicklich selbst rausbringe, Ramona. Weil ich auf Weltreise bin oder gerade Drillinge bekommen habe oder weil ich einfach von der langsamen Truppe bin.

 

Verliere ich die Rechte an meinem Werk, wenn Google es vor mir publiziert? Müssen wir jetzt alle schneller sein als Google?

 

Ich erinnere mich dunkel, dass in den ersten Phasen dieser Debatte von einem "opt-out"-Modell die Rede war, sprich dass Autoren dem Vertrieb durch Google individuell widersprechen können und müssen. Weiß jemand da Näheres?

 

Und nebenbei: Was ist eigentlich, wenn ich nicht will, dass mein Roman noch mal unter die Leute gebracht wird? Weil ich mich inzwischen dafür geniere? Ist das ab jetzt Pechsache?

Bearbeitet von BarbaraS
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Es ist ein zweischneidiges Schwert - einerseits ist es gut, dass Werke, die nicht mehr erhältlich sind, auf irgendeine Weise erhalten bleiben und den Lesern zugänglich bleiben können. Aber auf der anderen Seite stellt sich die Frage, weshalb ein milliardenschweres Privatunternehmen sich dieses Recht auf Kosten der Urheber anmaßen darf. Und klar - die Frage ist auch, was wäre, wenn ein Autor sein Werk dauerhaft vom Markt nehmen möchte. Und wie die Vergütung geregelt ist, wenn so ein Buch bei Google Books erscheint.

 

Ich denke, wenn man die strittigen Punkte klären würde, also ein Autor ein Veto-Recht hätte, wenn er das nicht will und wenn er zustimmt, ein vergriffenes Buch dort auflegen zu lassen, eine angemessene Vergütung bekommt, wäre es m.E. eine gute Sache im Sinne der Allgemeinheit.

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@BarbaraS: Das stimmt natürlich, Barbara.

Jedenfalls sollte so ein Gerichtshof eigentlich doch auf der Seite der Urheber stehen, nicht auf der Seite eines Welt-Online-Konzerns, der da unter dem Vorwand des Allgemeinwohls und der Menschenliebe ein gigantisches Monopol aufbaut. (Abgesehen von der "Entmündigung der Urheber" erinnert das Ganze doch sehr an eine gewisse Umverteilung Richtung "Minuszins" zugunsten von Finanzunternehmen etc.).

 

Wobei sich mir auch die Frage stellt, wie die großen Verlagskonzerne (deren Bücher/Autoren ja ebenfalls betroffen sind) das auf Dauer so sehen. 

Liebe Grüße

Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Einerseits fand ich es auch immer angenehm, bei der Stichwortsuche auf vergriffene Bücher zu stoßen. Seit 2004 ist Google Books

da inzwischen wohl sehr fleißig gewesen. Ich finde allein 30 teils verschollene Titel meines Urahnen Georg Lotz, darunter einen Briefwechsel mit Heinrich Heine und Ausgaben des "Morgenblatts für gebildete Stände". Manche sind auch als Ebooks erhältlich und kosten dann um die 70 Euro. Dabei frage ich mich, wer dieses Geld kassiert, falls sie jemand (ein Literaturwissenschaftler, eine Universität?) kaufen sollte. Der Verlag, zum Beispiel Hoffmann und Campe? Oder Google selbst, denn irgendwie muss er diese Gigantomanie ja finanzieren.

 

Andererseits verstehe ich absolut nicht, warum alle meine Bücher, bis auf eins und die SP-Bücher, (und auch eure), da auftauchen, . Die sind alle überhaupt nicht vergriffen, allerdings auch nicht im Volltext vorhanden. Das Drop-in-Verfahren, Barbara, nämlich die Einholung der Zustimmung von den Autoren, war mal in der Diskussion. Nach dem jetzigen Urteil scheint das Drop-out-Verfahren zementiert, d.h. wenn du ein Buch nicht drinhaben willst, müsstest du einzeln widersprechen. Dazu finde ich aber keine Angaben mehr. Das Urheberrecht geht dabei nicht auf Google über, also müsste man selbstverständlich seine Bücher selbst herausgeben können. Wenn Google dagegen vorgehen würde, würde der Konzern sich in meinen Augen lächerlich machen.

 

Grüße

Christa

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Ich kann auf die Frage nicht wirklich qualifiziert antworten, war vor ein paar Jahren aber mal ziemlich entsetzt, dass meine komplette Doktorarbeit bei google books lesbar war. Einschließlich der Danksagung. Alle paar Seiten fehlte eine Seite, aber das war geringfügig. Ich habe mich an den Verlag gewandt, dieser hat sich an Google gewandt und die "Leseprobe" wurde tatsächlich entfernt.

               Website Anna             Instagram            

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Das Beste wäre aber doch, die Entscheidung des US Gerichts im Wortlaut zu lesen und zu verstehen, statt sich nur mit einem Artikel zu beschäftigen, der sehr kurz und sehr pauschal ist.

 

Besten Gruß von BirgitJ

"Das Geheimnis der Baumeisterin" Aufbau 2021; "Die Maitresse", Aufbau 2020; "Das Erbe der Porzellanmalerin", Aufbau 2019; "Das Geheimnis der Zuckerbäckerin", Aufbau 2018; "Das Geheimnis der Porzellanmalerin" Aufbau 2017; "Der Duft des Teufels" Aufbau 2017; "Luther und der Pesttote" Aufbau 2016; "Die Tochter von Rungholt" Aufbau 2014
http://www.bjasmund.de

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Und nebenbei: Was ist eigentlich, wenn ich nicht will, dass mein Roman noch mal unter die Leute gebracht wird? Weil ich mich inzwischen dafür geniere? Ist das ab jetzt Pechsache?

 

Ich fürchte, das Recht es Urhebers auf Rückzug seines Werks ist in der heutigen Welt, in der einen blöde Tweets ewig verfolgen und in den Ruin treiben können, sowieso antiquiert. Vermutlich wird man in Sachen Publikation künftig mit seinen Fehlern leben müssen – so, wie im richtigen Leben auch.  :(

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