Nina Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Also ich bestelle ja gerne mal Bücher bei Kleinverlagen, teilweise auch vor den Erscheinungstermin. Aber manchmal wartet und wartet man. Einmal kam ein Zine, das ich eigentlich als Sommerlektüre irgendwann im Frühling bestellt habe dann im Herbst. Das war so lange aus, dass ich mich erst nicht mal daran erinnern konnte. Oder man bestellt zusätzlich zum Autorenexemplar einer Antho was ... bei einer warte ich jetzt ca. ein halbes Jahr drauf. - Was ja eigentlich die Bestellung teilweise hinfällig macht, da es wesentlich schwerer ist, eine Antho vom letzten Jahr weiterzuverkaufen als was Neues. Gibt es eigentlich irgendwelche offiziellen Gesetze, nach denen eine Bestellung (muss nicht unbedingt für Bücher sein - ich wäre auch angepisst, wenn ich z.B. online Kontaktlinsen bestelle und ich danach monatelang mit der Brille rumlaufen müsste) nach einem gewissen Zeitraum des nicht-Lieferens als hinfällig betrachtet werden kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 7. Mai 2017 Teilen Geschrieben 7. Mai 2017 Hallo Nina, bei Büchern gilt es ja wie bei anderen Lieferungen auch: Kommt etwas nicht zum abgesprochenen Zeitpunkt, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.http://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-SchadensersatzGuck mal da oder googele "Lieferverzug". Was da von Schadensersatz steht, halte ich für kaum anwendbar, da man ja kaum einen Schaden beweisen kann. LGHeike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nina Geschrieben 15. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2017 Na ja, aber wenn man formlos per Mail bestellt, gibt es keinen abgesprochenen Zeitraum. Man kann aber davon ausgehen, dass es irgendwann mal hinfällig ist. Dass nicht plötzlich nach Jahren was ankommt mit Rechnung anbei. Meine Frage bezieht sich darauf:Kann ich was auf Kosten des Senders zurücksenden und die Rechnung nicht zahlen, wenn z.B. ein Jahr nach Bestellung das Ding plötzlich unerwartet doch im Briefkasten liegt? Gibt es da irgendeine Frist, nach der ich rechnen kann, dass der eingegangene Kaufvertrag nicht eingehalten wurde? - Und vor allem auch nachträglich, man läuft ja nicht allem hinterher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(HeikeF) Geschrieben 16. Mai 2017 Teilen Geschrieben 16. Mai 2017 Du kannst alles zurücksenden, Nina. Aber im Zweifelsfall musst Du dann die Portokosten tragen. Ich finde es besser, dann zumindestens eine Mail zu schreiben und eine Frist zu setzen.Der Verlag hat ja auch kein Interesse, es Dir zuzusenden, wenn Du es zurückschickst. LGHeike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(BrigitteM) Geschrieben 16. Mai 2017 Teilen Geschrieben 16. Mai 2017 Warum schreibst du denen nicht einfach eine Mail, dass du deine Bestellung vom xx.xx. stornierst und um Bestätigung deines Stornos bittest. Ansonsten hast du bei Käufen im Internet immer noch das 14tägige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz (darauf und auf die Bedingungen müsste der Kleinverlag auf seiner Website eigentlich hinweisen). Der Versender muss dir eigentlich eine Widerrufsbelehrung mailen, mit deren Zugang - spätestens mit Lieferung - die Widerspruchsfrist beginnt. LGBrigitte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nina Geschrieben 6. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 6. Juni 2017 Eigentlich will ich es nicht stornieren. Ich will das Zeug endlich mal haben, aber auch vermeiden, dass es plötzlich zu einem ungünstigen Zeitpunkt vor der Tür steht. Man weiß ja auch nicht, ob es mir finanziell immer gut gehen wird. Mails werden weitgehend ignoriert oder mit Ausflüchten (Krankheit, Paket angeblich zurückgekommen - aber das seit Monaten!) beantwortet.Aber okay, ich wollte halt wissen, ob es nicht eine "Verjährung" gibt, ohne dass ich mich aktiv drum kümmern muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...