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Ramona

Brief an die Branche

Empfohlene Beiträge

Nina George hat sich gestern auf Facebook über einen Deal zwischen Lufthansa und Amazon-Audible aufgeregt und begründet nun in einem Brief an die beiden Großunternehmen ihren Zorn.

 

https://www.buchmarkt.de/menschen/nina-george-mein-brief-an-die-branche-und-an-lufthansa-und-amazon-audible/

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Danke, Nina, für den Brief, und an Ramona für die Info! Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber lachen...

www.yvonne-struck.de

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....und wie strunzdoof muss der sein, der ausgerechnet Nina George so ein "Angebot" macht. Sehr doof, sehr frech. :-P

 

Das sind wohl Standardbriefe. Viele Autoren werden sich geschmeichelt fühlen und mit Freuden zustimmen >:(

Dumm nur, dass sie den Brief auch an Nina geschickt haben. :D

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Mir sei an dieser Stelle eine etwas provokante Frage gestattet.

 

Was existieren denn für Vorstellungen über eine angemessene Bezahlung der Autoren für dieses Geschäftsmodell?

 

Das Geschäftsmodell ist eine Bibliothek, halt nur in elektronischer Form im Entertainmentsystem des Fliegers. Legt man die 3 - 4 Cent Bibliothekstantiemen pro Buchausleihe in einer Bibliothek zugrunde, hieße das bei 150 Euro etwa 4000 - 5000 Ausleihen in 6 Monaten. Entscheidend sind ja die Ausleihen und nicht die potentiell vorhandenen, deutsch-verstehenden Fluggäste.

 

Sorry, wenn ich jemanden auf die Füße getreten bin. Deshalb möchte ich an dieser Stelle bemerken, dass das Urheberrecht für mich ein hohes Gut ist und wer Kunstwerke schafft, soll dafür angemessen entlohnt werden. Nur habe ich beim Lesen des Briefes Nina Georges das Gefühl gehabt, da will jemand Frust ablassen, denn ich sehe nichts Konstruktives in dem Brief. Deshalb meine eingangs gestellte Frage, wie sich Autoren ihre Bezahlung bei diesem Geschäftsmodell vorstellen oder wird ein auf Bibliothek basierendes Geschäftsmodell grundsätzlich abgelehnt?.

 

Viele Grüße

Dietmar

Bearbeitet von Dietmar
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Ich bin bei dir, Dietmar.

Mir gehen diese ganzen Rants von Nina George auch gewaltig auf die cochones, haben nur wenig von diesen wirklich Substanz, sondern gleiten oft ins populistische ab.

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Was existieren denn für Vorstellungen über eine angemessene Bezahlung der Autoren für dieses Geschäftsmodell?

 

Das Geschäftsmodell ist eine Bibliothek, halt nur in elektronischer Form im Entertainmentsystem des Fliegers. Legt man die 3 - 4 Cent Bibliothekstantiemen pro Buchausleihe in einer Bibliothek zugrunde, hieße das bei 150 Euro etwa 4000 - 5000 Ausleihen in 6 Monaten. Entscheidend sind ja die Ausleihen und nicht die potentiell vorhandenen, deutsch-verstehenden Fluggäste.

Eine Bibliothek ist das aber nicht. Bibliotheken haben ja einen Bildungsauftrag (Freien Zugang zu Informationen), die Lufthansa aber ist ein Konzern, der Millionen-Gewinne erzielt. Mit ihrem Entertainment-Angebot will die Lufthansa ihre Kunden zufrieden stellen und neue Kunden von der Konkurrenz abwerben. Diesen Service müsste die Fluggesellschaft eigentlich als Kosten auf die Tickets draufschlagen oder eine Gebühr für die Nutzung erheben, um die dort angebotenen Produkte bezahlen zu können.

 

 

Für Filme zahlen Fluggesellschaften sehr viel Geld: "The largest international airlines sometimes pay more than $90,000 for a licence to show one movie over a period of two or three months. (...) Some airlines are passing the cost directly into the customers ticket price, while some are charging a user fee based on an individual customers use. Some are also attempting to get a majority of the cost paid for by advertisements on, around, and in their IFE." Quelle:  https://en.wikipedia.org/wiki/In-flight_entertainment

 

Im Übrigen glaube ich nicht, dass Audible nur 150,- kassiert, das ist bloß die Summe, die an die Autorin weitergereicht wird.

Lufthansa müsste zahlen, wie für eine Lizenz. Wie hoch eine solche Lizenzgebühr zu sein hätte, weiß ich nicht. 150,- € kommt mir aber sehr wenig vor.

Bearbeitet von DJPusch
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Es ist einerseits sicherlich zu begrüßen, dass darauf hingewiesen wird, wie wenig letztlich bei uns ankommt. Andererseits hat es Nina in diesem Text leider nicht geschafft, den Tenor "Ihr könnt mich mal, und ich kann es mir leisten, das so lautstark zu sagen" ganz zu unterdrücken, denn darum geht es letztlich. Und die Lufthansa bzw. Audible wollen das Angebot sicher nicht auf die Bücher von Nina beschränken, weshalb die Berechnungen, die dann später folgen, ziemlich unrealistisch sind. Das gilt auch für die Forderung, die Nutzung abzurechnen, also die Flieger mit Technik auszustatten, die dann auch noch manipulationssicher nachweist, welcher Fluggast welches Hörbuch konsumiert hat, damit man mit den Autoren und Verlagen centgenau abrechnen kann.

 

Völlig richtig und ohne jede Frage zu unterstreichen sind die Punkte, die sich auf die Argumentation bezüglich der Werbewirksamkeit beziehen, um die tatsächlich recht niedrige Pauschale zu rechtfertigen. Das erinnert an diesen kursierenden Dialog zwischen der Band und der Kneipe, bei dem es darum geht, dass die Kneipe einer Band anbietet, kostenlos aufzutreten, weil das doch eine tolle Werbung sei, woraufhin die Band der Kneipe anbietet, sie kostenlos mit Getränken zu versorgen, weil das ja auch eine tolle Werbung wäre. Es mag sein, dass zwei, drei Leute nach dem Hörbuchgenuss sofort in die Buchhandlung hechten, aber die meisten werden das nicht tun.

 

Herzlich,

Tom

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Es mag sein, dass zwei, drei Leute nach dem Hörbuchgenuss sofort in die Buchhandlung hechten, aber die meisten werden das nicht tun.

 

Herzlich,

Tom

 

Höchstens die, die den Schluss kennen wollen. Wie lange geht es über den Teich? 8 h 30? Und wie lange ist ein Hörbuch? 9 bis 10 Stunden? Aber würde jemand, nur weil er wissen will, wie es zu Ende geht, später das Buch kaufen, bis zum letzten Kapitel blättern und dieses dann lesen?

 

Ich habe mal bei einem Flug über den Teich den Schluss eines Filmes nicht mitbekommen, ärgerte mich darüber, habe es aber wieder vergessen, und bin nicht in den nächsten Laden gerannt, um mir die DVD zu besorgen.

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Schon allein dass sie mit der Werbewirksamkeit argumentieren zeigt, dass sie ganz genau wissen, dass die angebotene Pauschale viel zu niedrig ist.

Und der Versuch, es nicht als Lizenz zu verpacken, ist ein Mittel, die Verlagsklausel für Nebenrechte zu umgehen (60/40 für Hörbuchlizenzen? 25% für Lizenzen der Nebenverwertung? Kenne mich da nicht so aus... ).

Nicht vergessen: Es ist ja nicht nur der Autor, dem hier Hörbuchverkäufe entgehen, auch Audible verliert. Deshalb versucht der Konzern, von dem Geld, dass er von Lufthansa bekommt, möglichst wenig an den Autor weiterzureichen (und argumentiert mit "Marketingmassnahme" und "keine Lizenz").

Bearbeitet von DJPusch
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Was existieren denn für Vorstellungen über eine angemessene Bezahlung der Autoren für dieses Geschäftsmodell?

 

Das Geschäftsmodell ist eine Bibliothek, halt nur in elektronischer Form im Entertainmentsystem des Fliegers. Legt man die 3 - 4 Cent Bibliothekstantiemen pro Buchausleihe in einer Bibliothek zugrunde, hieße das bei 150 Euro etwa 4000 - 5000 Ausleihen in 6 Monaten. Entscheidend sind ja die Ausleihen und nicht die potentiell vorhandenen, deutsch-verstehenden Fluggäste.

Eine Bibliothek ist das aber nicht. Bibliotheken haben ja einen Bildungsauftrag (Freien Zugang zu Informationen), die Lufthansa aber ist ein Konzern, der Millionen-Gewinne erzielt.

 

 

1.) Die LH erzielt Gewinne, weil sie einen Transportauftrag hat und nicht weil sie Hörbücher im Entertainmentsystem hat.

2.) Das ist sehr wohl das Prinzip einer Bibliothek, das darin besteht, etwas zu vermieten/verleihen und damit die Nutzung Fremder am Eigentum der Bibilothek zu ermöglichen. Kaufe ich ein Buch, ist dieses Buch mein Eigentum. Ich kann es, ohne den Autor zu fragen, wieder verkaufen; ich darf es nur nicht vervielfältigen. Es spielt höchstens eine untergeordnete Rolle, was für ein Auftrag dazu existiert (Bildung vs. Unterhaltung).

 

Mit ihrem Entertainment-Angebot will die Lufthansa ihre Kunden zufrieden stellen und neue Kunden von der Konkurrenz abwerben. Diesen Service müsste die Fluggesellschaft eigentlich als Kosten auf die Tickets draufschlagen oder eine Gebühr für die Nutzung erheben, um die dort angebotenen Produkte bezahlen zu können.

 

Irgenwo in der Kalkulation des Ticketpreises, wird da schon was drin sein. 

 

Für Filme zahlen Fluggesellschaften sehr viel Geld: "The largest international airlines sometimes pay more than $90,000 for a licence to show one movie over a period of two or three months. (...) Some airlines are passing the cost directly into the customers ticket price, while some are charging a user fee based on an individual customers use. Some are also attempting to get a majority of the cost paid for by advertisements on, around, and in their IFE." Quelle:  https://en.wikipedia.org/wiki/In-flight_entertainment

 

Nur sind die Gesamtkosten der Produktion eines Filmes viel, viel höher als die eines Hörbuches und danach richtet sich primär der Verleihpreis.

 

Im Übrigen glaube ich nicht, dass Audible nur 150,- kassiert, das ist bloß die Summe, die an die Autorin weitergereicht wird.

Lufthansa müsste zahlen, wie für eine Lizenz. Wie hoch eine solche Lizenzgebühr zu sein hätte, weiß ich nicht. 150,- € kommt mir aber sehr wenig vor.

 

Das ist schlecht, wenn man nicht weiß, wieviel seine eigene Arbeit wert ist. Zudem ist die Argumentation, 150 Euro als zu wenig anzusehen, aber auch nicht zu wissen, was angemessen ist, doch wohl sehr unlogisch?

Die Frage, wie viel für die Vermietung von Hörbüchern als angemessene zu betrachten ist, hat VG Wort eindeutig beantwortet.

 

"Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 9. September 1965 wird folgendes bekannt gegeben:

Die angemessene Vergütung für das Vermieten von Hörbüchern beträgt 8 % des Umsatzes, der mit dem Vermieten dieser Medien erzielt wird."

Quelle:http://www.vgwort.de/fileadmin/tarif_uebersicht/Hoerbuecher-Tarif_Dez_2008.pdf

(Das müsste Nina George, als VG Wort Verwaltungsrätin, eigentlich wissen.)

 

Offen bleibt die Frage, wieviel Umsatz erzielt die LH mit der Vermietung. Insofern ist der Ansatz, die Lizenzerlöse des Hörbuches für den 6-montigen Zeitraum auf Flugfläche 0 als Bezugsbasis zu nehmen, nicht von der Hand zu weisen.

 

Viele Grüße

Dietmar

Bearbeitet von Dietmar
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