(Spacelars) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 GUTEN MORGEN RUNDE! Ich habe erstaunt soeben in einem Buch über das Schreiben gelesen: Wenn man ein Buch unter Pseudonym veröffentlikcht hat (das Plane ich aus verschiedenen Gründen), kann man sich diesen namen auch in seinen Ausweis eintragen lassen. Ist das denn wohl korrekt? Bin sehr erstaunt. Besste Grüße Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Martina Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 Hallo Lars Ich glaube, das geht nur, wenn es dein Künstlername ist... LG Tin Martina Sahler Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 hallo! hm, was ist da der unterschied? ich lese mir das nochmals genau in den beiden handbüchern durch, meine aber es stand dort so. viele grüße lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 Diese Frage solltest du der zuständigen Behörde stellen. Ich gehe davon aus, daß niemand hier so was gemacht hat, deswegen kann auch niemand eine gescheite Antwort darauf geben. Aber wie schon mein Großonkel Nano sagte: Wichtiger als alles zu wissen ist, zu wissen, wo man es nachschlagen kann. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 Hi Lars, einen Künstlernamen kannst du nur sehr schwer eintragen lassen, Behörden haben viele Paragraphen... (und geben darüber Auskunft) Erste Voraussetzung ist z.B., dass du dein Pseudonym immer und überall (auch im Privatleben)verwendest und unter diesem Namen bereits richtig bekannt bist! Ein Buch mit Pseudonym reicht da bei weitem nicht. Der Vorteil des Künstlernamens (nicht mit Pseudonym zu verwechseln): Du kannst dann auch mit ihm Verträge unterschreiben. Wenn du deinen Namen einfach nur wechseln willst, kannst du auch in einen Orden eintreten - das Verfahren ist dasselbe 8) Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 HALLO! ich danke euch für die informationen! ich war wohl sehr erstaunt, als ich das in den büchern las. so einfach konnte ich es mir beim besten willen nicht vorstellen beste grüße lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 18. Februar 2005 Teilen Geschrieben 18. Februar 2005 HALLO! ich danke euch für die informationen! ich war wohl sehr erstaunt, als ich das in den büchern las. so einfach konnte ich es mir beim besten willen nicht vorstellen beste grüße lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Mühlfried Geschrieben 21. Februar 2005 Teilen Geschrieben 21. Februar 2005 Hallo Lars, warum willst Du Dir überhaupt ein Pseudonym eintragen lassen? Gruß Stefan "Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan Blaulichtmilieu - Zur Hölle mit der Kohle - Der steinerne Zeuge Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 21. Februar 2005 Teilen Geschrieben 21. Februar 2005 hallo! nein, das war nur eine frage da ich es gelesen hatte aber nicht glauben wollte. gruss lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(marte) Geschrieben 23. Februar 2005 Teilen Geschrieben 23. Februar 2005 Hallo Lars, auch wenn es spät kommt: Bei meinem Namen Marte Cormann handelt es sich um ein eingetragenes Pseudonym, das auf der Rückseite meines Personalausweises vermerkt ist. Somit kann ich auch amtliche Dokumente mit diesem Namen unterschreiben. Es ist quasi eine zweite Identität -). Sehr praktisch, um Namens -Verwirrungen zu vermeiden. "Sorry, das Zimmer ist auf eine Frau Cormann vorbestellt." Ich habe es damals bei der Verlängerung eintragen lassen. Voraussetzung war, dass ich bereits seit längerer Zeit unter diesem Namen in der Öffentlichkeit auftrete. Als Beweis habe ich einige Presseartikel der vergangenen 3 Jahre über mich bzw. meine Bücher vorgelegt. Die Kopien wurden zu den Akten genommen. Im Prinzip ging es also wirklich ganz leicht - du musst nur die Vorausetzungen erfüllen . Lieber Gruß marte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...