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(SiskianHerbstblatt)

Was darf man zitieren?

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Um diese Frage zu beantworten, muß man unterscheiden zwischen Kurzzitaten und Langzitaten.

Bei Kurzzitaten kann man zwischen 4 - 6 Sätzen eines fremden Werkes zitieren, muß aber bei bis zu 4 Sätzen den Autoren, über 4 Sätzen den Autoren und den Verlag nennen, wo das Werk veröffentlicht ist.

Ein Langzitat hingegen kann weitaus mehr Zeilen, teilweise ganze Gedichte oder Absätze enthalten, ABER: Langzitate dürfen NUR in wissenschaftlichen Werken verwendet werden und auch nur, wenn das Zitat etwas mit der wissenschaftlichen Arbeit zu tun hat.

 

Auch in diesem Fall gilt: Der Autor als auch Verlag und Erscheinungsjahr müssen angegeben werden

 

Quelle: Manfred Plinke "Recht für Autoren"

Erschienen 2001 im Autorenhaus Verlag

 

 

Gruß

 

Siskian

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Hallo Siskian,

inzwischen ist das Urhebergesetz überarbeitet worden!

 

Ich zitiere in voller Länge:

 

Freie Texte, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, dürfen frei zitiert werden, in voller Länge. Natürlich sollte man sich nicht mit fremden Texten schmücken, sondern den Autoren nennen. Ein Text wird normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers frei, *wenn* keine Rechtsnachfolger da sind. Bei Texten sind da oft Erben oder Verlage, also aufpassen.

 

Texte, die *nicht* frei sind (und das sind von lebenden Personen alle), dürfen im "durch den Zweck gebotenen Umfang" (also nicht beliebig!) zitiert werden (§51 Urhebergesetz):

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

 

- unter genauer Angabe der Quelle (§63 Urhebergesetz).

 

§ 63 Quellenangabe

(2) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.

 

Das ist das Gesetz und nun zum Usus im Gebrauch:

 

In einem selbstständig geschriebenen Text darf man ein bis zwei Sätze mit Quellenangabe zitieren. Wenn es darüber hinaus geht, kann es Probleme geben. Nein, ganze Beiträge und Texte darf man nicht in Foren stellen. Kommt erschwerend dazu, dass die meisten Artikel nur mit einfachem Nutzungsrecht verkauft werden, der Journalist behält also seine Nutzungsrechte. Will heißen: Verlag UND Journalist sind zu fragen.

Ganze Texte darf man zitieren, wenn man den Rechteinhaber um Erlaubnis bittet und ggfs. das fällige Honorar dafür zahlt.

Verwendet man Texte ohne Erlaubnis, auch als Privatperson, kann der Rechteinhaber ein extra saftiges Honorar nachfordern! Ich warne davor, das auf die leichte Schulter zu nehmen, es gibt inzwischen gute Kontrollmethoden für Urheber, ihre illegal verwendeten Texte im Internet aufzuspüren.

 

Wie zitiert man richtig?

Wissenschaftlich korrekt:

Autor / Titel / Verlag / Verlagsort / Erscheinungsjahr / Auflage / Seitenzahl

im persönlichen Umgang, z.B. im Forum:

Autor / Titel / Verlag (wobei der Verlag auch mal wegfallen kann)

von einer Website:

Autor und genauen Ziellink (also nicht den Link auf die Hauptseite)

 

Grundsätzlich gilt: Wenn man sich bei umfangreicheren "Anleihen" unsicher ist, den Urhaber fragen, ob er einverstanden ist - dann kann nichts schiefgehen.

Übrigens ist Urheberrechtsverstoß kein Kavaliersdelikt. Texter und andere Schöpfer können von ihren Werken nur leben, wenn sie auch für die Nutzungsrechte ordentlich bezahlt werden.

 

zitiert aus dem Forum Juridicum bei (Link ungültig), Verfasserin Petra van Cronenburg

 

Ciao,

diesselbe ;-)

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