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(Lars)

Was kann man als Schrifsteller von der Steuer absetzen?

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Nennt mich eine typisch deutsche Korinthenliebhaberin, aber eigentlich ist es doch ganz einfach: Alle Ausgaben, die man nicht hätte, wenn man nicht schreiben täte, sind absetzbar. Und wenn der Sachbearbeiter das dann nicht einsieht, kann man mit rechtschaffenem Furor dafür kämpfen.

 

Liebe Grüße

Uschi

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WAS man absetzen kann, hängt davon ab, ob man Berufsautor oder Hobbyautor ist. Die Voraussetzung für Hobbyautoren/Autoren im Nebenjob ist natürlich, dass man durch das Schreiben Einnahmen hat.

 

Berufsschriftsteller können absetzen:

- ALLE Bücher, nicht nur die Sachbücher; schließlich muss man wissen, was die "Konkurrenz" schreibt, um konkurrenzfähig zu schreiben ;)

- Recherchereisen, sofern sie der Recherche dienen. Die darf man natürlich gleichzeitig mit einem Urlaub verbinden, aber wer in die Karibik reist, das abzusetzen versucht, ohne ein Buch zu schreiben, das in der Karibik spielt, bekommt u. U. Ärger, wenn das mal nachgeprüft wird

- die Beiträge zur Künstlersozialkasse

- Beiträge für Fachzeitschriften, "kostenpflichtige" Autorennetzwerke (z. B. "Syndikat")

- das Arbeitszimmer (selbstverständlich)

- Arbeitsmaterial und Ausstattung (z. B. neuer PC oder Bürostuhl); Fotoapparat gehört auch dazu, schließlich muss man u. U. die Gegenden fotografieren, in denen der Roman spielt, damit man sie hinterher authentisch beschreiben kann.

- Treffen mit Verlegern, Lektoren, Kollegen, sofern dafür Reisekosten und Verpflegung anfällt und das Treffen berufsbezogen ist (also keine reinen Freundschaftstreffen)

- Portokosten und "Büromaterial" (Kopierpapier, Druckertoner etc.)

- anteilige Miete, Strom, Heizung fürs Arbeitszimmer und Telefon, Internet sowieso

 

ABER: Jedes Finanzamt handhabt das u. U. unterschiedlich. Was ich aufgezählt habe, wird von MEINEM Finanzamt seit Jahren anstandslos akzeptiert, ich weiß aber von KollegInnen, dass andere FAs manches nicht anerkennen. Und ja, ein Steuerberater ist Gold wert! ;)

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Danke! Ich hab ja einen Steuerberater. Aber ob der in der Sache gut ist oder nicht, kann ich ja schlecht beurteilen. Sonst bräucht ich keinen Steuerberater.

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Mara hat ja schon eine Menge aufgezählt. Es gibt eine Unmenge Kleinkram, bei dem man sich vielleicht denkt: Ach, die paar Euro, das lohnt sich nicht. Aber aufs Jahr gesehen läppert sich das. Hier noch ein paar Hinweise:

 

- Renovierung. Bei mir kommt demnächst Laminat ins Arbeitszimmer. Tapeten, Kleister, Farbe usw. sind natürlich auch absetzbar

- Kabel und Kabelkanäle für Geräte

- Filzgleiter unter die Möbel

- Medien, die direkt mit dem Projekt zusammenhängen. Beispiel: Ich arbeite an einem Text, in dem viele Anspielungen auf einen Poirot-Krimi vorkommen. Oder: Mein Held ist ein Alt-Hippie und schwärmt heute noch von Woodstock. Also kaufe ich mir die DVDs, die natürlich schön getrennt von meinen privaten Filmen im Arbeitszimmer stehen bleiben. Spätestens beim Einkauf der zugehörigen Rauchwaren zwecks atmosphärischer Einstimmung wird das Finanzamt allerdings eine Grenze ziehen.

- Die Fensterbank im Arbeitszimmer muss nicht kahl sein. Ich stelle mir Blumen drauf, und auf dem Boden liegt ein schöner Läufer

- Gardinen vor dem Fenster

- Ein Arbeitszimmer darf auch etwas Schmuck haben, also z.B. ein schöner Kalender an der Wand, vielleicht sogar ein Gemälde. Denkt vergleichsweise an die Wartezimmer von Arztpraxen oder die Büros in Firmen. Wenn ich in meinem Arbeitszimmer mögliche Auftraggeber oder Kollegen empfange, um über Projekte zu sprechen, darf es dort auch etwas nett aussehen.

- Putzmittel entsprechend anteilig nach Quadratmetern anhand der Einkäufe veranschlagen.

 

Grundsätzlich (sagt mein Steuerberater) sieht die Sache anscheinend so aus: Fingierte "Gefälligkeitsquittungen" und falsche Angaben zwecks Täuschung sind Betrug. Also Finger wech. Alle echten Ausgaben, bei denen ich der Meinung bin, sie seien beruflich bedingt, kann ich dagegen angeben, und das Finanzamt darf dann eben anderer Meinung sein und mir die Aufwendungen streichen.

 

Mitunter sind auch Eigenbelege zulässig. Wenn ich auf einer beruflich bedingten Reise einen Kugelschreiber kaufen muss, weil ich mein Schreibgerät vergessen habe, und mir in der Eile am Bahnhof keine Quittung geben lasse, darf ich das selbst notieren und angeben.

 

Ich glaube, wichtige Vokabeln für das Finanzamt sind "Plausibilität" und "Verhältnismäßigkeit". Wenn ich 10.000 Euro einnehme und mir einen Edelfüller für 5000 Euro leiste, sieht das seltsam aus. 10.000 Euro Einnahme und ein Schreibgerät für 50 Euro, das passt schon besser.

 

Jürgen

Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner

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Wie sieht das eigentlich aus' date=' wenn man den Schreibtisch im Wohnzimmer hat?[/quote']

 

Das Wohnzimmer ist kein Arbeitszimmer. Wenn man ein eigenständiges Arbeitszimmer abestzt, MUSS das laut Finanzamtsvorschrift ausschließlich (oder doch zu 99 %) zur Arbeit genutzt werden. Schreibtisch im Wohnzimmer geht deshalb nicht.

 

Ich hatte mal eine Prüfung vom Finanzamt im Haus, bei der der Prüfer Anstoß daran genommen hat, dass ich nicht von mir geschriebene Unterhaltungsliteratur im Arbeitszimmer aufbewahre. Erst als ich ihn davon überzeugen konnte, dass das die Belegexemplare der Mitautoren der SF-Serie sind, an der ich mitschreibe, und die ich lesen muss, damit ich in der fortlaufenden Handlung drinbleibe - das also zum Arbeiten gehört -, wurde das Arbeitszimmer als Arbeitszimmer anerkannt.

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Es ist vom Finanzamt abhängig.

Was ich NICHT absetzen konnte (obwohl ich gute Einkünfte hatte und reichlich Steuern nachzahlen musste):

 

Ebook-Reader wurde NICHT anerkannt

Belletristik wurde NICHT anerkannt

PC - wurde nur zu 80% anerkannt (ursprünglich wollte man nur 50% anerkennen, bis ich Widerspruch eingelegt habe)

DVD-Spieler für Dokumentations-DVDs wurde NICHT anerkannt

Zubehör für Trailer-Erstellung wurde NICHT anerkannt

 

Für meinen Brotjob brauche ich z.B. ein Navi, wenn ich in ganz Hamburg Hausbesuche mache - das wurde mir auch erst NACH meinem Widerspruch anerkannt - wieder mal mit der Begründung, es würden ja private und berufliche Interessen verschmelzen ...

 

Also Leute - es ist WIRKLICH vom einzelnen Finanzbeamten abhängig - und man muss damit rechnen, dass man mit Begründungen wie: Ebook-Reader überschneide private/berufliche Interessen, dito PC - abgespeist wird.

 

Gruß, Melanie

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Es ist vom Finanzamt abhängig.

 

UND vor allem davon, ob du haupt- oder nebenberuflich Autorin bist.

E-Book-Reader wurde bei mir anerkannt (weil Berufsautorin als einziger ausgeübter Beruf), DVD-Gerät selbstverständlich nicht, da kaum ein Mensch das Ding wirklich nur beruflich nutzt. Deshalb käme ich nie auf den Gedanken, zu versuchen, das abzusetzen.

Und von der Belletristik, die ich jedes Jahr kaufe (und lese), setze ich nur das ab, was ich wirklich nur gekauft habe, weil ich es als "Konkurrenzanalyse" brauchte. Die Bücher, die ich wirklich nur privat haben wollte, lasse ich fairerweise auch aus der Steuererklärung raus.

 

Alles was du als nicht anerkannt aufgezählt hast, wurde deshalb nicht anerkannt, weil du Autorin nur im Nebenjob bist.

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@Mara Laue

 

Ich habe übrigens auch nur das angegeben, was ich aus Gründen der Recherche gelesen habe - das war nur ein Bruchteil dessen, was ich tatsächlich gekauft habe.

 

Aber ich wollte damit mal deutlich machen, dass es eben nicht so ist, wie immer gesagt wird - dass man die Dinge, die du genannt hast, alle absetzen kann. Im Prinzip müsste es allerdings für beide Sorten von Autoren gleich sein - denn manch nebenberuflicher verdient mehr als manch hauptberuflicher Autor.

 

Gruß, Melanie

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Das Wohnzimmer ist kein Arbeitszimmer.

 

Klar, aber anteilig Strom, Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten? Da ist rein gar nichts drin?

 

Sorry, nein. Ich weiß nicht, ob das inzwischen wieder geändert wurde, aber nach dem letzten Stand meiner (!) Kenntnisse gilt auch das nur für reine Arbeitszimmer, und die werden nur bei Leuten anerkannt, die ausschließlich ihren Arbeitsmittelpunkt im "Arbeitszimmer" in der eigenen Wohnung haben. Dann aber - siehe oben - gilt die Vorschrift, dass im Arbeitszimmer nichts sein darf, was nicht in irgendeiner Form mit der Arbeit zu tun hat. Und nur für reine Arbeitszimmer kannst du anteilig Miete, Strom etc. absetzen.

Um das Schreibtisch-Beispiel aufzugreifen: Wie willst du denn den "Anteil" berechnen, den der Schreibtisch im Wohnzimmer ausmacht? OK, dessen Fläche kann man ausrechnen. Aber zum Arbeitsplatz gehört auch der Stuhl davor und den Raum, den du einnimmst, wenn du draufsitzt und hin und her rückst usw. Und das kann man nur noch schätzen, also nicht genau berechnen.

 

@ Melanie:

Es ist für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers (und anderer arbeitsrelevanter Kosten) übrigens völlig unerheblich, ob du als nebenberufliche Autorin mehr Geld verdienst als mancher Berufsschriftsteller oder weniger. Es kommt nur darauf an, welches dein Hauptberuf ist. Und wer Schreiben als Nebenberuf betreibt, kann nicht erwarten, dass er "hauptberufliche" Steuerabsatzmöglichkeiten eingeräumt bekommt. Das fände ich allein schon deshalb nicht gerecht, weil die meisten Nebenjobsautoren gerade durch ihren zusätzlichen "Brotberuf" sowieso schon höhere Einnahmen haben als die meisten Berufsautoren (sofern die keine Bestsellerautoren sind).

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@ Melanie:

Es ist für die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers (und anderer arbeitsrelevanter Kosten) übrigens völlig unerheblich, ob du als nebenberufliche Autorin mehr Geld verdienst als mancher Berufsschriftsteller oder weniger. Es kommt nur darauf an, welches dein Hauptberuf ist. Und wer Schreiben als Nebenberuf betreibt, kann nicht erwarten, dass er "hauptberufliche" Steuerabsatzmöglichkeiten eingeräumt bekommt. Das fände ich allein schon deshalb nicht gerecht, weil die meisten Nebenjobsautoren gerade durch ihren zusätzlichen "Brotberuf" sowieso schon höhere Einnahmen haben als die meisten Berufsautoren (sofern die keine Bestsellerautoren sind).

 

Weshalb nebenberufliche Autoren allerdings auch in die Steuerprogression fallen, weil beide Einkunftsarten (Haupt- und Nebenberuf) zusammengerechnet werden und sie deshalb auch auf ihr hauptberufliches Einkommen höhere Steuern zahlen müssen.

 

Mag sein, dass du das als hauptberufliche Autorin gerecht findest, wenn Leute, die den gleichen Job machen, schlechtere Absetzmöglichkeiten haben. Was würdest du dann eigentlich zu denen sagen, die ihren Hauptberuf" auf 50% reduziert haben, um den Rest mit ihrem zweiten Beruf zu erwirtschaften? Oder was ist mit Hartz IV-Aufstocker-Autoren? Sind das nun Autoren mit dem Hauptberuf Autor oder sind das Arbeitslose mit Hobby?

 

Es ist nicht so einfach, wie es aussieht - im Übrigen finde ich es auch überflüssig, dass in einem Forum, wo es einfach nur um unterschiedliche Erfahrungen mit dem Finanzamt ging, einen Grabenkampf zwischen haupt- und nebenberuflichen Autoren aufzumachen. Und dass im föderalistischen Deutschland die Finanzämter in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich arbeiten, dürfte bekannt sein - ebenso, dass vieles von den unterschiedlichen Sachbearbeitern dort abhängig ist. Das ist letztlich alles, was ich mit meinen vorherigen Postings aussagen wollte.

Auch, wenn du mir hier durch deine Antworten anscheinend den Eindruck vermitteln möchtest, als würde ein nebenberuflicher Autor, der die gleichen Arbeitsmittel absetzt, die ein hauptberuflicher Autor absetzt, die hauptberuflichen Autoren benachteiligen (womit eigentlich? :-?)

 

Gruß, Melanie

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im Übrigen finde ich es auch überflüssig' date=' dass in einem Forum, wo es einfach nur um unterschiedliche Erfahrungen mit dem Finanzamt ging, einen Grabenkampf zwischen haupt- und nebenberuflichen Autoren aufzumachen. [/quote']

 

Grabenkampf????? Ich habe nicht bemerkt, dass hier irgendjemand einen ausgerufen oder gar begonnen hätte. Hier geht um persönliche MEINUNGEN und ERFAHRUNGEN. Die habe ich ausgedrückt und mitgeteilt. Nicht mehr, nicht weniger. Das Kämpfen überlasse ich anderen.

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Um mal ganz aus der Diskussion zu fallen: ich setze alles ab. Und damit meine ich alles. Natürlich mein Arbeitszimmer (als Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit), jedes Buch, das ich kaufe, jede DVD, meinen Fernseher incl. GEZ, jede Lampe fürs Arbeitszimmer, jedes Regal, das ich anschaffe, jede Renovierungstätigkeit, jede Reise - ich meine wirklich alles. Und ich bekenne das, weil all diese Ausgaben tatsächlich beruflicher Natur sind... Wir sitzen Tag für Tag in einem Zimmer/Raum, den wir selbst gestalten müssen, um effektiv arbeiten zu können. Natürlich ist auch die lava-lamp absetzbar, falls sie mir hilft, auch noch spätabends großartige Ideen zu entwickeln. Genauso wie jedes Essen mit einem Kollegen absetzbar ist, aus dem ein potenzielles Projekt hervorgeht. Mir ist klar, dass das Schlüsselwort "Mittelpunkt" ist - aber ich schätze, dass auch für die Kollegen, die anderen Hauptberufen nachgehen, das ANSTREBEN eines Mitelpunkts genügt (und das Darlegen desselben beim Finanzamt). Ich erinnere in diesem Zusammenhang an nur an eine Besonderheit unseres Metiers: in Vorleistung gehen. Ein Finanzbeamter muss blind sein, um das nicht zu verstehen. Ich bin weitest entfernt davon, ein Bestsellerautor zu sein - mein Finanzamt versteht jedoch das Prinzip des in-Vorleistung-gehen. Ich muss recherchieren, Reisen machen, Bücher anschaffen und lesen, um einen Auftrag an Land zu ziehen. Und nicht nur mein Finanzamt sollte das verstehen - ich bin sicher, auch Eure verstehen das...

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Hallo,

 

mich irritiert die steuerpolitische Diskussion um Haupt- und Nebenberufautorinnen und -autoren, da meine Steuerberaterin hiervon noch nie etwas erwähnte.

 

Die einzige Frage, die sich aus Finanzamtssicht stellt, ist nach Auskunft der Steuerberaterin, ob man es innerhalb von fünf Jahren schafft, dass die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, sonst gilt das Schreiben als Hobby und damit kann gar nichts abgesetzt werden.

 

Diskussionen über auch-private Nutzung beruflich angeschaffter Sachen gibt es nach meiner Erfahrung je nach Finanzamt - mir wurde schon eine ausdrücklich als Aktentasche deklarierte Tasche nicht anerkannt.

 

Liebe Grüße

Christiane

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Und nicht nur mein Finanzamt sollte das verstehen - ich bin sicher' date=' auch Eure verstehen das... [/quote']

 

Schön wär's! Ich meine, das AMT versteht es wahrscheinlich schon - aber so mancher Sachbearbeiter nicht! :(

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im Übrigen finde ich es auch überflüssig' date=' dass in einem Forum, wo es einfach nur um unterschiedliche Erfahrungen mit dem Finanzamt ging, einen Grabenkampf zwischen haupt- und nebenberuflichen Autoren aufzumachen. [/quote']

Grabenkampf????? Ich habe nicht bemerkt, dass hier irgendjemand einen ausgerufen oder gar begonnen hätte. Hier geht um persönliche MEINUNGEN und ERFAHRUNGEN. Die habe ich ausgedrückt und mitgeteilt. Nicht mehr, nicht weniger. Das Kämpfen überlasse ich anderen.

Ich muss zugeben, dass mir diese Äußerung hier auch aufgestoßen war:

 

WAS man absetzen kann' date=' hängt davon ab, ob man Berufsautor oder Hobbyautor ist. Die Voraussetzung für Hobbyautoren/Autoren im Nebenjob ist natürlich, dass man durch das Schreiben Einnahmen hat.[/quote']

Wer Schreiben als Hobby betreibt, kommt mit dem Finanzamt (zumindest diesbezüglich) ja gar nicht in Berührung. Meine Hobbys wird das Finanzamt nie kennenlernen, da ich damit keine Gewinne erziele.

Das Schreiben hingegen habe ich stets als Beruf neben meinem Hauptberuf begriffen. Und da ich eine Gewinnerzielungsabsicht hatte, habe ich die Unkosten (Laptop, Schreibkurs, freier Lektor) schon einige Jahre abgesetzt, bevor ich den ersten Verlagsvertrag hatte.

Und ich bin schon damals jedem mit nackten Körperteilen ins Gesicht gesprungen, der das als Hobby bezeichnet hat. Dass ein Außenstehender, der keine Ahnung von unserem Job hat, das tut, ist vielleicht noch halbwegs verständlich, solange ich ihm nicht erklärt habe, dass es alles andere als das ist. Dass wir selbst unsere Arbeit auf diese Weise diskriminieren, ist es nicht.

 

Ich habe zum Glück ein Finanzamt, das das genau so gesehen hat, ohne dass darüber je diskutiert wurde (auch ohne Steuerberater) oder dass ich Überzeugungsarbeit leisten musste. Ich mache es so, wie ich es oben beschrieben habe und setze tatsächlich nur die Dinge ab, die ich nicht gekauft hätte, würde ich nicht schreiben. Auch bei Belletristik gab es da nie Probleme.

 

LG

Uschi

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Nur mal so eingeworfen:

Seid ihr sicher, dass all das, was euch nicht gestrichen wurde, auch ausdrücklich anerkannt wurde? Nicht jede Steuererklärung wird vom Finanzamt genau geprüft, bevor der Steuerbescheid rausgeht. Und wenn nichts gestrichen wurde, kann das auch heißen, es hat sich keiner angeguckt, was da abgesetzt wurde.

Ich hatte vor zwei Jahren eine Betriebsprüfung (der Zufallsgenerator hatte mich ausgesucht, Freude!) und da wurde alles innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren auseinandergenommen und akribisch geprüft. Da hat es die Prüferin nicht im Mindesten interessiert, was die Sachbearbeiterin vorher gemacht hat.

 

LG Luise

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Dass ein Außenstehender' date=' der keine Ahnung von unserem Job hat, das tut, ist vielleicht noch halbwegs verständlich, solange ich ihm nicht erklärt habe, dass es alles andere als das ist. Dass wir selbst unsere Arbeit auf diese Weise diskriminieren, ist es nicht.[/quote']

 

Ich habe mir alle Postings noch mal genau angesehen, aber eine Diskriminierung in irgendeiner Form habe ich nirgends entdecken können. Außer im wörtlichen Sinn des Begriffs "Diskriminierung" = "Unterscheidung", aber NICHT im Sinn von "Herabsetzung"!

 

Ich persönlich habe alle "Stadien" des Schreibens erlebt: Hobby, Nebenjob und Hauptberuf (sogar Hartz IV + Schreiben; aus dieser Situation heraus bin ich Berufsautorin geworden). "Arbreit" ist es immer. Das stand nie außer Frage! Der Unterschied liegt aber - abgesehen von den Definitionen der Finanzämter - im Zeitaufwand. Einem Hobby, sofern es nicht in -positive! - "Besessenheit" ausartet (was an sich ja nicht negativ ist), gehe ich zeitlich nicht so lange nach wie einem Nebenjob (obwohl die Grenzen da m. E. fließend sind und es bestimmt die eine oder andere Ausnahme gibt) und einem Nebenjob nicht so lange wie einem Hauptberuf.

Allerdings wirkt sich das nach meiner (!) Erfahrung durchaus auf die notwenidgen berufsrelevanten Anschaffungen/Ausgaben und deren Absetzbarkeit beim FA aus. Zwar nicht in jedem Punkt aber doch in einigen.

Z. B. das Arbeitszimmer. Es ist der alleinige ArbeitsMITTELPUNKT des Berufsautors, aber der Nebenjobautor verbringt darin keine 8 - 10 Stunden täglich (!), sondern hat seinen ARBEITSmittelpunkt am Ort seines Hauptjobs. Das gilt auch dann, wenn er sein Arbeitszimmer nur fürs Schreiben überhaupt eingerichtet hat. (Oder der Schreibtisch im Wohnzimmer steht. ;) )

 

Fakt ist: Es GIBT Unterschiede zwischen neberuflichen und hauptberuflichen Autoren. Die anzusprechen ist ja wohl erlaubt. Eine Diskriminierung der ARBEIT der Nebenberufler und Hobbyautoren kann ich darin nirgends erkennen. Oder frei nach dem Motto des Hosenbandordens: Ein Schelm, wer das als negativ(e Diskriminierung) interpretiert.

 

Mein Finanzamt unterscheidet Hobby und Nebenberuf übrigens nach folgenden Kriterien:

1. Absicht der Gewinnerzielung. Aber auch die Socken strickende Hobbyhandarbeiterin, die ihre Produkte auf Wochenmärkten verkauft, hat (u. U.) eine Gewinnabsicht. Deshalb gilt, dass

2. jede auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, der WENIGER als 20 Stunden pro Monat nachgegangen wird, ein Hobby ist.

3. Wenn auch beim mehr als 20-Stunden/Monat-Nebenjob trotz entsprechender Absicht KEIN Gewinn erzielt wird (weil z. B. die erforderlichen Investitionen die Einnahmen auf +/- Null auffressen oder sogar ein Minus erzeugen), gilt die Tätigkeit als Hobby.

Wie gesagt, so handhabt das Finanzamt in meiner Stadt das. Andere FAs machen das vielleicht/wahrscheinlich anders.

Deshalb kann auch die ursprüngliche Frage, was man alles absetzen kann, nicht pauschal beantwortet werden. Am besten einfach "alles" einreichen und sehen, was akzeptiert wird und was nicht.

Ich plädiere übrigens dafür, dass in Sachen Steuern und Absetzbarkeit endlich mal eine bundesweit einheitliche und verbindliche, vor allem aber klare Regelung geschaffen wird, damit es gerade in Grenzfällen nicht nur am Sachbearbeiter liegt, was akzeptiert wird und was nicht.

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... und wichtig: Wenn etwas nicht anerkannt wird, dann auf jeden Fall Einspruch einlegen. Gerne wird gestrichen, um einfach mal Flagge zu zeigen ;-)

Herzliche Grüße

Rudi

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Hallo,

 

um das noch mal aufzugreifen und Missverständnisse auszuräumen: Das Finanzamt unterscheidet für die Einkommenssteuer nicht nach Einkünften aus Hauptberuf und Nebenberuf, sondern nach einem abschließenden, gesetzlich festgelegten Katalog von sieben Einkunftsarten, als da wären: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sowie sonstige.

 

Ob und was einer haupt- oder nebenberuflich macht, spielt für die Einkommenssteuer keine Rolle.

Es zählt nur die Summe, die übrig bleibt und folglich zu versteuern ist.

 

Die Sache mit dem Arbeitszimmer hat ebenso wenig mit Haupt- und Nebenberuf zu tun, sondern damit, ob der Autor auch woanders ein berufliches Arbeitszimmer/Schreibtisch zur Verfügung hat, z. B. als Richter, Schuldirektor, Professor, Journalist, Sekretärin oder sonstwas. Das gilt auch dann, wenn dieses Arbeitszimmer im Verhältnis zum heimischen nur marginal genutzt wird, etwa bei einer Teilzeitstelle oder im 400-Euro-Job, während daheim die Riesen-Bestseller in zusätzlichen Achtstundenschichten in die Tasten gehauen werden.

 

Unterschiede ergeben sich höchstens, wenn NUR vom heimischen Schreibtisch aus gearbeitet wird (vermutlich war das gemeint, aber es hat nichts mit Haupt- oder Nebenberuf zu tun, sondern nur damit, dass es der einzige Arbeitsplatz ist!); dann sind alle Ausgaben für das heimische Büro wie für eine Betriebsstätte als Werbungskosten - zumindest anteilig - absetzbar, während bei einer (auch) woanders stattfindenden Tätigkeit (ganz egal ob Haupt- oder Neben!) der heimische Schreibtisch nur bis zu einer Höchstbetragsgrenze von 1250 Euro abgesetzt werden kann (sofern, s. o., nicht woanders noch ein beruflicher Schreibtisch steht, dann läuft nichts mit Absetzen von Arbeitszimmern).

 

Auch läuft nichts mit Absetzen von Arbeitszimmern, wenn der Autor keins hat bzw. nur den Laptop im Wohnzimmer, da hilft auch nichts, wenn das Schreiben sein Hauptberuf ist.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Unterschieden wird für die Einkommenssteuer allerdings zwischen Beruf und Liebhaberei/Hobby, aber das wiederum darf nicht - wie in dem Thread geschehen - mit der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenberuf durcheinandergeworfen werden! Letztere - die eine völlig andere ist - kann relevant sein, aber nicht bei der Einkommenssteuer, sondern in erster Linie im Sozialversicherungsrecht.

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