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Petra Steckelmann

Rückgabe der Rechte

Empfohlene Beiträge

In den mir bekannten Verträgen geht der Verlag die Verpflichtung ein, das Buch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu veröffentlichen.

Schau doch mal nach, ob du in deinem Vertrag nicht auch eine solche Klausel hast.

 

Gruß,

Melle

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Dann wäre da noch die Frage, ob der Vorschuss rückzahlbar oder nicht rückzahlbar (also ein Garantiehonorar) ist.

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Hallo,

 

wenn das Buch selbst noch im Verlag erscheint, kann man durchaus auch nicht genutzte Nebenrechte zurückfordern (beim Taschenbuch wären das zum Beispiel Hörbuchrechte, das Recht für Sonderausgaben und alles, was sonst noch so unter "Nebenrechten" im Vertrag steht). Es gibt zwar auch hier keine festgelegte Frist für den Rückruf, aber ca. 2-3 Jahre nach Abschluss des Vertrags ist durchaus "drin".

 

Viele Grüße

Nikola

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Hallo,

 

wenn das Buch selbst noch im Verlag erscheint, kann man durchaus auch nicht genutzte Nebenrechte zurückfordern (beim Taschenbuch wären das zum Beispiel Hörbuchrechte, das Recht für Sonderausgaben und alles, was sonst noch so unter "Nebenrechten" im Vertrag steht). Es gibt zwar auch hier keine festgelegte Frist für den Rückruf, aber ca. 2-3 Jahre nach Abschluss des Vertrags ist durchaus "drin".

 

Viele Grüße

Nikola

 

 

Hallo,

 

das Recht zu Sonderausgaben wird man nach einer so kurzen Zeitspanne kaum zurückrufen können, weil diese oft ja erst nach mehreren Jahren Laufzeit üblich sind.

 

LG,

eva v.

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Hallo Eva,

 

ich habe bei meinen Büchern die (nicht genutzten) Nebenrechte im Komplettpaket zurückgeholt - da war dann alles dabei. Bei mir ging es jedenfalls.

 

Viele Grüße!

Nikola

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Hallo zusammen! :)

 

Ich hoffe, meine Frage passt hierher ... Es geht um den Rückruf der e-Book Rechte eines Prints, Stichwort "unterlassene Nutzung".

In Paragraph 41 steht etwas von "angemessener" Nachfrist. Weiß jemand ( Eva?  :-* ) vielleicht wie viele Monate hier angemessen wären?

Und ab wann tritt die Übertragung der Rechte an den Verlag in Kraft? Bei Vertragsunterzeichnung? Oder bei Erscheinen?

Danke und liebe Grüße, :s17

Kira

Wer wagt es, sch den donnernden Zügen entgegen zu stellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen.   *Erich Kästner*

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Als angemessene Nachfrist bei einem E-Book kann m. E. eine deutlich kürzere Frist angenommen werden als bei anderen Nutzungsrechten, weil das - jedenfalls vom Grundprinzip her - eine einzige Person innerhalb weniger Tage erledigen kann und es auch nicht von der Mitwirkung Dritter (wie etwa beim Lizenzerwerb) abhängt. Hier dürfte wohl als Nachfrist ein Zeitraum von zwei oder drei Monaten ausreichend sein, um dem Verlag die Möglichkeit zu geben, die nötige Entscheidung zu treffen und die jeweiligen Arbeitsschritte zu erledigen.

 

Das nicht genutzte Nutzungsrecht an dem Roman kann nach Ablauf von zwei Jahren zurückgerufen werden, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Die Frist beginnt entweder ab Rechteübertragung zu laufen oder ab Ablieferung des Werks, je nachdem, was später erfolgt ist.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Um noch die Frage nach dem Zeitpunkt der Rechteübertragung zu beantworten: Die findet bei Vertragsschluss statt, also spätestens bei Unterzeichnung.

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Vielen Dank, Eva!! [ch127799][ch127799][ch127799]

Wer wagt es, sch den donnernden Zügen entgegen zu stellen? Die kleinen Blumen zwischen den Eisenbahnschwellen.   *Erich Kästner*

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