Petra Steckelmann Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Hallo, wie schaut es aus, hat einer von Euch ein Standartschreiben, mit dem ihr Buchrechte zurückverlangt wenn der Vertrag von Seiten des Verlages nicht mehr erfüllt wird (wegen Insolvenz, Verramschung o.ä.)? Würde mir sehr helfen. Wie immer einen lieben Dank + lieben Gruß, PetraS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Hallo Petra, schau mal bei Mediafon, die haben Vorlagen für Standardschreiben, auch was den Rechterückruf angeht. Habe ich selbst schon erfolgreich verwendet. LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Steckelmann Geschrieben 6. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2010 Super, Luise! Danke Lieben Gruß, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Heidi Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Wenn du den Rückruf der Rechte schriftlich bestätigt bekommen hast, solltest du das auch an die VG Wort weiterleiten (Kopie des Schreibens genügt). Dann erhältst du alle Tantiemen, die für das Buch geleistet werden. Das ist zwar nicht unbedingt viel, aber es summiert sich im Lauf der Jahre. Gruß Heidi "Das Haus der schönen Dinge" - Knaur TB Mai 2017 - Die Geschichte einer (fiktiven) jüdischen Kaufhausdynastie in München zwischen Prinzregentenzeit und 1938 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Steckelmann Geschrieben 6. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2010 Aha! Danke auch Dir, Heidi LG, PetraS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christa Geschrieben 6. August 2010 Teilen Geschrieben 6. August 2010 Wenn du den Rückruf der Rechte schriftlich bestätigt bekommen hast' date=' solltest du das auch an die VG Wort weiterleiten (Kopie des Schreibens genügt). Dann erhältst du alle Tantiemen, die für das Buch geleistet werden. Das ist zwar nicht unbedingt viel, aber es summiert sich im Lauf der Jahre.[/quote'] Vielen Dank euch dreien, habe es mir gleich gespeichert. In meinem Vertrag steht nämlich nichts über die Rückgabe der Rechte. Grüße Christa Ostseekrimi Mörderische Förde https://tinyurl.com/yy5xgm9j :http://schreibteufelchen-christa.blogspot.com/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(BerndSt) Geschrieben 7. August 2010 Teilen Geschrieben 7. August 2010 Hallo Petra, ich habe die Rückgabe der Rechte bei meinem früheren Verlag (Ammann) ganz formlos in einem netten Schreiben bekundet. Es hat zwar etwas gedauert, war aber kein Problem. Es hängt ja auch nicht vom Wohlwollen des Verlegers ab. Wenn der Verlag das Buch nicht mehr publiziert, ist es ja Dein gutes Recht, die Rechte zurückzuholen. Es sei denn, es ist im Vertrag mit dem Rechterückfall anders geregelt... LG, Bernd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(KatrinL) Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Und welche Möglichkeiten hat man, seine Rechte zurück zu erhalten, wenn der Verleger nicht gewillt sie einem zurück zu geben? LG von Katrin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Patrick Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Welche Möglichkeiten man hat, seine Rechte zurück zu erhalten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt erstmal davon ab, warum der Autor seine Rechte zurückerhalten will. Der nächste Schritt wäre zu prüfen, ob sich aus dem Verlagsvertrag oder dem Gesetz ein Rückrufsrecht ergibt. Oft ist darin auch gleich das Procedere geregelt, also z.B. das Setzen einer Nachfrist. Dann käme es auf die Reaktion des Verlags an, ob und welche juristischen Schritte zu unternehmen wäre. Beste Grüße Patrick "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christa Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Und welche Möglichkeiten hat man' date=' seine Rechte zurück zu erhalten, wenn der Verleger nicht gewillt sie einem zurück zu geben?[/quote'] Ich würde nochmal eine Frist setzen, dann einen Rechtsanwalt einschalten, dann klagen. Aber ich versuche es erst mit einem freundlichen Schreiben, wie auch Bernd es beschrieben hat, und bin mir sicher, dass der Verlag keine Schwierigkeiten machen wird. Herzlichst Christa Ostseekrimi Mörderische Förde https://tinyurl.com/yy5xgm9j :http://schreibteufelchen-christa.blogspot.com/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Normalerweise hat ein Verlag kein Interesse daran, die Rechte zu behalten, wenn er sie eh nicht mehr verwenden will. Ich hatte nur einmal das Problem, dass eine Auflage vergriffen war und der Verlag eine Neuauflage plante, die Umsetzung dieses Plans sich aber hinzog. Da habe ich dann eine Frist gesetzt und hätte anschließend die Rechte zurückbekommen (da gibt es einen Standardtext bei Mediafon, der mir sehr geholfen hat), und daraufhin klappte es dann auch mit der Neuauflage. Auf immer und ewig behalten, ohne sie zu verwerten, kann ein Verlag die Rechte jedenfalls nicht. LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(KatrinL) Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Das hängt erstmal davon ab, warum der Autor seine Rechte zurückerhalten will. Für Autor und Verlag gibt es für die Zukunft keinen gemeinsamen Weg mehr. Der Informationsfluss ist zähflüssig und nun möchte der Autor halt einen Schnitt machen, um frei für neue Bindungen/ Überlegungen zu sein. Verständlicher Weise möchte der Autor seine Rechte zurück. Scheint doch schwieriger zu sein als gedacht. LG von Katrin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Hallo, ein Verlagswechsel berechtigt nicht zum Rechterückruf bzw. zur Beendigung eines bereits bestehenden Verlagsvertrags. Solange der Verlag das Werk des Autors lieferbar hält, die Verkäufe pünktlich abrechnet und auch sonst alle wesentlichen vertraglichen Pflichten erfüllt, kann der Vertrag über besagtes Werk eigentlich nur durch regulären Ablauf der vereinbarten Laufzeit enden. Das hindert den Autor natürlich nicht daran, sich für neue Werke einen neuen Verlag zu suchen, sofern er nicht durch Optionsklauseln an den alten Verlag gebunden ist. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Patrick Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Hallo Katrin, eine gestörte Kommunikation zwischen Autor und Verlag allein dürfte kein Grund für eine Kündigung des Verlagsvertrages sein. Es dürfte schwierig sein, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, so lange der Verlag seine Pflichten aus dem Verlagsvertrag nicht verletzt. "Der Autor möchte halt einen Schnitt machen, um frei für neue Bindungen/ Überlegungen zu sein", klingt für mich wie Vertragsreue. Juristisch kein wirklich schlagkräftiges Argument. Beste Grüße Patrick "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(KatrinL) Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Das heißt also, wenn der Verlag vertraglich festgelegte Pflichten nicht einhält, z. B. wenn es nach mehrmaliger Aufforderung keine Abrechnung geschickt wird oder die im Vertrag festgelegte Zahlungen nicht erfolgen, so was in der Richtung? Der Autor würde ihm mehrmals eine Frist setzen, dies nachzuholen und es passiert nichts, erst dann kann gekündigt werden mit Angabe von Gründen. Richtig? LG von Katrin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Hallo Katrin, Vertragsverstöße der von dir aufgeführten Art können je nach Einzelfall eine Kündigung aus wichtigem Grund nach erfolgloser Fristsetzung/Abmahnung rechtfertigen. (Link ungültig) LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(KatrinL) Geschrieben 8. August 2010 Teilen Geschrieben 8. August 2010 Hallo Eva, danke! LG von Katrin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaD Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Ich mache mir in letzter Zeit auch Gedanken um die Rückgabe von Rechten. Mein erstes Kinderbuch erschien damals im St. Gabriel Verlag. Doch der wurde von Thienmann aufgesogen und ist dort unter Gabriel nun ein anderer. Wen schreibe ich an, um meine Rechte an dem Buch zurückzubekommen (das seit Jahren nicht mehr neu aufgelegt wurde)? Meine damalige Lektorin ist längst irgendwo anders. Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Hallo Angelika, du wendest dich an den derzeitigen Rechteinhaber, das dürfte nach deiner Schilderung Thienemann sein. Falls nicht, wird man dir dort sicher mitteilen können, wo die Rechte liegen (evtl. Imprint mit eigener Rechtspersönlichkeit). LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christa Geschrieben 18. August 2010 Teilen Geschrieben 18. August 2010 Hallo, miteinander, ich habe heute meine Buchrechte zurückbekommen, mit sofortiger Wirkung. Vor etwa einer Woche hatte ich einen Brief an meinen damaligen Verlag geschrieben und mit Einschreiben verschickt, in dem ich freundlich um die Rückgabe der Rechte ersuchte, wegen Eigenverwertung. LG Christa Ostseekrimi Mörderische Förde https://tinyurl.com/yy5xgm9j :http://schreibteufelchen-christa.blogspot.com/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Carsten) Geschrieben 30. September 2011 Teilen Geschrieben 30. September 2011 Hi, ich möchte das Thema gerne nochmal nach oben schieben. Der Grund: bei Mediafon kommt man ohne den Besitz des Buches "Ratgeber Selbstständige" nicht an den Vordruck. Dort läuft eine entsprechende Abfrage. Auf die Schnelle möchte ich mir das Buch jetzt nicht unbedingt zulegen. Hat jemand eine andere Möglichkeit? Danke schon mal. Carsten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 30. September 2011 Teilen Geschrieben 30. September 2011 Hallo Carsten, der Rechterückruf bedarf keiner besonders festgelegten Formulierungen. Außerdem hängt der Inhalt der jeweiligen Erklärung ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, d. h. aus welchem Grund der Autor die Rechte zurückrufen oder vom Verlagsvertrag Abstand nehmen möchte. Hat der Verlag z. B. ein Werk nicht mehr lieferbar, gelten für einen Rücktritt bzw. eine Kündigung andere Bestimmungen und Vorgehensweisen als etwa bei fehlenden Abrechnungen oder unterbliebenen Zahlungen etc. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausS Geschrieben 4. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2011 Wenn man Rechte zurückruft, weil der Verlag mehrere Jahre lang ein Buch gar nicht herausgebracht hat, muss man dann einen erhaltenen Vorschuss zurückzahlen? Man hat schließlich viel Zeit verloren. Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Patrick Geschrieben 5. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2011 Hallo Klaus, leider ist auch der Vorschuss zurückzuzahlen, wenn der Rückruf der Rechte VOR Veröffentlichung erfolgt. Denkbar aber problematisch ist eine Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch deinerseits. Zu raten wäre das nur, wenn du eine realistische Chance auf eine Veröffentlichung bei einem anderen Verlag siehst. Beste Grüße Patrick "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausS Geschrieben 5. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2011 Danke für deine Antwort, Patrick. Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...