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Heiko

Krankenversicherungspflicht

Empfohlene Beiträge

Hallo, zusammen

 

Wieder einmal muss ich eine rechtliche Frage stellen, die mit meiner Frage zur KSK (Link ungültig) (Link ungültig) zusammenhängt. (Der Widerspruch dort läuft übrigens.)

 

Meine Krankenkasse, bei der ich bis zum Vertragsabschluss mit Carlsen über meine Frau familienversichert war, und bei der ich ab dem Zeitpunkt meines Antragseingangs zur Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK über diese versichert bin, möchte mich nun rückwirkend für die dazwischen liegenden Wochen (etwa eineinhalb Monate) "freiwillig" krankenversichern.

 

Muss ich das machen? Ich glaube, zu wissen, dass es in Deutschland eine KrankenversicherungsPFLICHT gibt. Aber auch rückwirkend? Ich habe in dieser Zeit keinerlei Leistungen in Anspruch genommen.

 

Gleiche Frage gilt für die Pflegeversicherung, die in diesem Zug auch abgewickelt werden würde.

 

Ich hoffe auf erhellende Antworten.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Ich glaube' date=' zu wissen, dass es in Deutschland eine KrankenversicherungsPFLICHT gibt. Aber auch rückwirkend? Ich habe in dieser Zeit keinerlei Leistungen in Anspruch genommen.[/quote']

 

Ja, diese Pflicht gibt es - auch rückwirkend. Die gilt seit dem 01.01.2009. Bei Nicht-Versicherung muss man die Beträge nachzahlen und bekommt normalerweise auch noch eine Strafe. Für die ersten Monate der Nichtversicherung bezahlt man je einen Monatsbeitrag Strafe, danach für jeden Monat 1/6 eines Monatsbeitrages.

 

Das eigentliche Problem daran ist vor allem (meiner Meinung nach), dass man - solange diese offenen Beiträge nicht bezahlt sind - nur noch Leistungen für unaufschiebbare Behandlungen erhält; auch wenn man dann schon regulär wieder Beiträge zahlt.

 

Das alles gilt meines Wissens nach auch für die Pflegeversicherung, da bin ich mir aber nicht sicher.

Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...

und unser Verstand prüft die Machbarkeit!

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Ja, solche Fallkonstellationen (Ende der Familienversicherung und rückwirkende freiwillige Versicherung mit entsprechender Beitragspflicht aufgrund der seit dem Jahr 2007 allgemein geltenden Versicherungspflicht) kann es geben.

 

Ggf. könntest du versuchen, noch nachträglich die Feststellung der Versicherungspflicht durch die KSK auf den Eingang der Meldung gem. § 8 Abs. 1 KSVG (Link ungültig) (Link ungültig) zu beanspruchen, vgl. hierzu auch hier (Link ungültig) (Link ungültig). Je nach Höhe deines Einkommens hättest du dann vll. Geld bei der Beitragshöhe gespart.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Ah, ich sehe gerade, dass du ja schon seit Antragseingang pflichtversichert bist. Grund für den Wegfall der Familienversicherung war demzufolge wohl ein Einkommen oberhalb der Verdienstgrenze von 365 Euro mtl.

Evtl. kann man versuchen, über die Höhe der rückwirkend erhobenen Beiträge zu verhandeln.

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Vielen Dank für eure Antworten, Karina und Eva. Dann werde ich also wieder einmal Anträge und Nachweise ausfüllen, Schreiben aufsetzen, Unterlagen kopieren, ... seufz. Von der Wiege bis zur Bahre, ... ;)

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Hallo, Coco,

 

prüf' doch bitte umgehend, ob du nicht über die Künstlersozialkasse zu versichern bist!!

In diesem Fall würdest du ggf. auch rückwirkend deine Krankenkassenbeiträge zurück erhalten (so bei mir geschehen!).

 

Die Versicherung bei der KSK ist deutlich billiger, weil "der Staat" die Beiträge hälftig übernimmt.

 

Herzlichen Gruß

 

Eberhard

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Zu dem Komplex habe ich auch eine Frage, darum hole ich dieses alte Thema mal nach oben.

 

Welchen Einfluss hat das Herausbringen eines E-Books bei Amazon auf die Familien(mit-)versicherung? Hängt die Mitversicherung allein von der monatlichen Einkunftshöhe ab? Oder hat es einen Einfluss, wenn man ein E-Book als Indy-Autor selbst über Amazon vermarktet, unabhängig von den tatsächlichen, womöglich minimalen, Einnahmen?

 

Liebe Grüße

Claudia

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Zu dem Komplex habe ich auch eine Frage, darum hole ich dieses alte Thema mal nach oben.

 

Welchen Einfluss hat das Herausbringen eines E-Books bei Amazon auf die Familien(mit-)versicherung? Hängt die Mitversicherung allein von der monatlichen Einkunftshöhe ab? Oder hat es einen Einfluss, wenn man ein E-Book als Indy-Autor selbst über Amazon vermarktet, unabhängig von den tatsächlichen, womöglich minimalen, Einnahmen?

 

Liebe Grüße

Claudia

 

Hallo Claudia,

 

das Fortbestehen der Familienversicherung hängt von den Einkünften des mitversicherten Familienmitglieds ab. Die Verdienstgrenze liegt in diesem Jahr bei 395 Euro mtl. sowie bei 450 Euro bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung.

 

LG,

eva v.

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Aha und jetzt muss ich mal Tage später einhaken.

 

Wenn ich selbst versichert bin, wie hoch ist da die Einkommensgrenze, bevor sich was für mich versicherungstechnisch ändern würde?

Mein Brotberuf wird auch in Zukunft meine Haupteinnahmenquelle sein.

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Aha und jetzt muss ich mal Tage später einhaken.

 

Wenn ich selbst versichert bin, wie hoch ist da die Einkommensgrenze, bevor sich was für mich versicherungstechnisch ändern würde?

Mein Brotberuf wird auch in Zukunft meine Haupteinnahmenquelle sein.

 

Bezogen auf die Kranken- und Pflegeversicherung findest du die Anwort hier (Link ungültig) (Link ungültig).

 

Bezogen auf die Rentenversicherungspflicht hier (Link ungültig) (Link ungültig).

 

LG,

eva v.

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