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Stephanie Schuster

Internetabmahnungen für Zeitungszitate auf Homepages

Empfohlene Beiträge

Stephanie Schuster

Vielleicht haben einige von Euch auch diesen Kulturzeit-Beitrag gesehen?

(Link ungültig)

 

Die FAZ und die Süddeutsche hat den Sänger abgemahnt und Geld für Zitate aus Rezensionen über ihn verlangt, die er auf seiner Homepage veröffentlicht. Als er die FAZ über einen Rechtsanwalt bat, ob man sich nicht auf eine niedrigere Gebühr einigen könnte, forschten die noch genauer und verlangten noch mehr, weil sie den Zeitraum ausdehnten, in dem er bereits zitiert hatte.

 

Also dürfen wir Autoren zukünftig nicht mehr aus Rezensionen über unsere Bücher kostenfrei zitieren? Es ist doch ein Geben und Nehmen, auch wir nehmen uns die Zeit (kostenfrei) für Interviews, der Verlag verschickt (kostenfrei) Rezensionsexemplare, usw. Und mit diesen Zitaten machen wir wiederum Werbung für die Zeitungen.

 

Wie seht Ihr das?

 

Also ich bin beunruhigt,

LG Stephanie

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Liebe Stephanie,

 

natürlich darf man einzelne Stellen weiter zitieren, man darf aber nicht einfach ganze Artikel ohne Genehmigung der Zeitschrift und eigenen Kommentar ins Internet stellen (auch nicht als Scan), denn das ist eben kein Zitat. Hier scheinen aber ganze Texte (und nicht nur Auszüge) verwendet worden zu sein, so verstehe ich zumindest den Bericht.

 

Auf der sicheren Seite sollte man sein, wenn man einfach nur Links zu den entsprechenden Artikeln im Internet setzt, dann freuen sich die Herausgeber und der interessierte Leser kann einfach direkt nachschauen.

 

Beste Grüße, Ole

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(Peter_Dobrovka)

Links setzen bringt nichts. Die Originalartikel sind meist nicht im Internet. Oder nur für wenige Tage.

Dass dieser Abmahn-Unfug das Vertrauensverhältnis Kritiker-Künstler beschädigt, ist in der Tat so.

Ich bin entsetzt. Und das meine ich ernst. Ich werde als Konsequenz Süddeutsche und FAZ nie wieder kaufen. Sowas gehört ausgetrocknet.

Urheberrecht ist ja schön und gut, aber seien wir doch mal ehrlich: Nichts ist älter als die Zeitung von gestern. Dafür, dass ein Artikel nicht nach 24 Stunden im Nirvana verschwindet, kann man doch keine vierstelligen Summen verlangen.

 

Peter

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Dafür' date=' dass ein Artikel nicht nach 24 Stunden im Nirvana verschwindet, kann man doch keine vierstelligen Summen verlangen. [/quote']

Das ist halt der Knackpunkt, man kann sehr wohl verlangen, was immer man will, das ist eben Freiheit oder Marktwirtschaft oder freie Wildbahn. Wenn es zu teuer ist, findet man keinen Käufer. Man bleibt dann stur oder ... senkt die Preise, aber das kann jeder machen wie er/sie es will. Hohe Preise lassen sich immer nur dann durchsetzen, wenn es genug Leute gibt, die ungeduldig irgendetwas "um jeden Preis" sofort haben wollen. Gibt es die nicht, sinken die Preise auch wieder.  :s22

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Es geht um das ungefragte Reproduzieren von kompletten Texten, nicht von einzelnen wertenden Zitaten wie „Superspannend“ usw…

 

Es gibt sicherlich kaum ein Problem, Zeitungstexte auf den Homepages zu bringen, wenn man vorher in der Redaktion kurz danach fragt. Und genau darum geht es in der Sache: Dass da einfach Texte ungefragt auf die Seiten gebracht werden, weil man automatisch zu glauben scheint, was in der Zeitung steht sei Public Domain und wertlos. Eine solche Haltung erachte ich gegenüber Journalisten auch etwas respektlos und borniert, die für eine ordentliche Rezension einige Stunden Arbeit, Hintergrundwissen usw. aufbringen müssen.

 

Aus der Zeitungspraxis kenne ich es auch so, dass man für gewöhnlich allein aus Höflichkeit fragt, ob man so eine Rezi mit Quellenangabe auf die Seite stellen kann – da fühlt man sich als Zeitung unter Umständen auch etwas geschmeichelt. Je nachdem.

 

Und falls nichts älter ist als die Zeitung von gestern, dann muss man sich auch nicht mit inaktuellen Uralt-Rezis schmücken und kann es gleich bleiben lassen ;-)

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(Peter_Dobrovka)

Für Rezensionen vom Künstler Geld zu nehmen, damit der sie bei sich ausstellen kann, gefährdet die Neutralität der Rezension.

Das ist alles gar nicht so einfach.

Als Strafe, weil nicht gefragt wurde, kann man das Gebaren akzeptieren. Das wird im Interview aber nicht deutlich.

Auch, wenn es rechtlich anders ist, so ist mein Empfinden dergestalt, dass Zeitungsartikel in dem Moment, wo die Zeitung nicht mehr verfügbar ist, in Public Domain übergehen SOLLTEN. Zeitungsartikel sind mit Musik, Romanen, Sachbüchern etc. nicht zu vergleichen. Aber gut, das kann ja jeder anders sehen.

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Ich weiß nicht, ob sich der Fall wirklich mit dem Satz "ein paar Sätze zitieren ist OK, mehr nicht" abtun lässt. Jetzt sind die betreffenden Artikel natürlich nicht mehr zu sehen, aber wenn man sich die Seite des Sängers in der historischen Rückschau ansieht – siehe hier:

 

(Link ungültig)

 

– dann hat man gerade nicht den Eindruck, der hat grundsätzlich nur Artikel eingescannt und auf seine Website gestellt. In den meisten Fällen, die ich gefunden habe, bringt er ein, zwei Sätze und einen Link zum Originalartikel, wie es nach meinem Gefühl eigentlich in Ordnung sein sollte.

 

Der Witz beim Zitieren ist ja gerade, dass man nicht um Erlaubnis fragen muss, sondern dass das grundsätzlich erlaubt ist. Da würde mich doch mal eine rechtliche Abgrenzung interessieren.

 

Ich könnte mir auch vorstellen, dass hier einfach nach neuen Einnahmequellen gesucht wird. Ich warte noch auf die Info, dass Verlage dafür, dass sie "Tolles Buch! – FAZ" auf ein Cover abdrucken, der Zeitung Geld bezahlen. Dann kann man gute Rezis demnächst sowieso kaufen.

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Als Strafe, weil nicht gefragt wurde, kann man das Gebaren akzeptieren. Das wird im Interview aber nicht deutlich.

 

 

Ich bin mir recht sicher, dass es so gemeint ist. Ich will aber sagen: Ich bin seit über 20 Jahren Redakteur bei einer Tageszeitung und von so einer Abmahnungsgeschichte in der Form habe ich bisher zum ersten Mal gehört – meine Kollegen in der Redaktion ebenfalls. Dieses rigorose Vorgehen hat sicher etwas mit dem allgemeinen Bestreben der Zeitungen zu tun, von ihnen bezahlten Content zu sichern.

 

Man will den Leuten Denkzettel verpassen. Für sehr schwer vorstellbar halte ich allerdings, dass man sich hier Einnahmequellen sichern möchte, die nicht mal dem Anzeigenpreis von einer Viertelseite im Lokalteil bzw. einer großen Familienanzeige entsprechen. Das Geld generiert man sicher anders einfacher - und stiller.

 

Ob man das nun bei dem Opernsänger exemplarisch bis aufs Letzte ausreizen muss, das denke ich nun auch nicht. Würde mir ein solcher Fall bekannt werden, würde ich den betreffenden anmailen oder anrufen. Aber ich bin auch nicht der Geschäftsführer der FAZ.

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(Peter_Dobrovka)

Ich könnte mir auch vorstellen, dass hier einfach nach neuen Einnahmequellen gesucht wird. Ich warte noch auf die Info, dass Verlage dafür, dass sie "Tolles Buch! – FAZ" auf ein Cover abdrucken, der Zeitung Geld bezahlen. Dann kann man gute Rezis demnächst sowieso kaufen.

Ich sehe, wir sind mal wieder einer Meinung.

Umgekehrt verstehe ich nicht, wieso manchen Menschen immer so viel Gutes unterstellt wird, selbst wenn sie es explizit sagen, wie sie es meinen:

aber wir sind daran interessiert, dass wir die geistige Leistung, die hier erarbeitet wird, auch entsprechend vergütet bekommen", sagt Roland Gerschermann, Geschäftsführer der "FAZ".

Es wäre einen eigenen Diskussionsfaden wert, was für eine "geistige Leistung" eine Rezension eigentlich darstellt und ob sowas überhaupt vergütet gehört. Der Begriff der "Schöpfungshöhe" ist allerdings in alle Richtungen dehnbar und unser Rechtssystem bietet keine Rechtssicherheit.

 

Wie eingangs gesagt, werde ich solche Zeitungen nicht unterstützen. Und sollte ich je in der FAZ besprochen werden (was eher nicht vorkommen wird, aber nur gesetzt den Fall), werde ich mit dem Inhalt nicht hausieren gehen. Bringt in der Regel auch gar nicht so viel wie man immer denkt. Lobende Zitate von bekannten Autorenkollegen dagegen sind sehr viel wert.

Die Feuilleton-Rezension verliert auch sonst gegenüber anderen Rezensions- und Informationsplattformen langsam aber sicher an Boden. Was mich aus anderen Gründen schon lange freut. Dieser elitäre Quatsch nervt mich schon seit meiner Jugend.

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Hallo Stefanie, gerade entdecke ich deinen thread.

 

Diese "Abmahnungen" von eigentlich doch als seriös eingestuften Blättern finde ich wirklich völlig unangebracht. Mir ging beim Lesen deines Textes sofort durch den Kopf, dass es interessant wäre zu prüfen, inwieweit Urheberrechtsverletzungen vorliegen, wenn - wie bei mir mehrfach geschehen - Zeitungen den Klappentext des besprochenen Buches ganz oder in Ausschnitten ohne jede Rücksprache bei sich veröffentlichen... Wäre doch ne schöne Retourkutsche.

 

Ich find' es erschütternd, dass hier AutorInnen, die wahrhaft in der Regel nicht zu den Großverdienern gehören, von seiten dieser Publizisten noch materielle Schwierigkeiten gemacht werden. Schade und enttäuschend (ent - täuschend).

 

Freundliche Grüße

 

Eberhard

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Mir ging beim Lesen deines Textes sofort durch den Kopf' date=' dass es interessant wäre zu prüfen, inwieweit Urheberrechtsverletzungen vorliegen, wenn - wie bei mir mehrfach geschehen - Zeitungen den Klappentext des besprochenen Buches ganz oder in Ausschnitten ohne jede Rücksprache bei sich veröffentlichen... Wäre doch ne schöne Retourkutsche.[/quote']

 

Mal abgesehen davon, dass ich Retourkutschen problematisch finde, ist der Gedanke aber gut. Klappentexte sind zumindest eine ebensolch schöpferische Leistung, wie ein Zeitungsbeitrag.

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Mir ging beim Lesen deines Textes sofort durch den Kopf' date=' dass es interessant wäre zu prüfen, inwieweit Urheberrechtsverletzungen vorliegen, wenn - wie bei mir mehrfach geschehen - Zeitungen den Klappentext des besprochenen Buches ganz oder in Ausschnitten ohne jede Rücksprache bei sich veröffentlichen... Wäre doch ne schöne Retourkutsche. [/quote']

Es wäre eine eher peinliche Retourkutsche, weil die meisten Verlage genau den Klappentext ihrem Pressematerial beilegen, damit die Zeitungen ihn veröffentlichen.  :s21  Da würde ich mich doch lieber erst mal bei meinem eigenen Verlag schlau machen, ehe ich mich blamiere.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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@ Burkhard (Zitat):

Es wäre eine eher peinliche Retourkutsche, weil die meisten Verlage genau den Klappentext ihrem Pressematerial beilegen, damit die Zeitungen ihn veröffentlichen.  :s21  Da würde ich mich doch lieber erst mal bei meinem eigenen Verlag schlau machen, ehe ich mich blamiere.

Meine Überlegung, lieber Burkhard, war ja rein theoretischer/rhetorischer Natur und sollte so auch verstanden werden. Nebenbei gehört es m.E. grundsätzlich zu JEDER "Aktion", dass ich vorher abkläre, ob es nicht ein Rohrkrepierer werden kann. Nichtsdestoweniger habe ich die Klappentexte meiner Bücher auf Bitten meines Verlages selbst verfasst, und die werden NICHT irgendwo bei Mailings etc. beigelegt, sondern sind eben "Klappentexte".

Gruß

Eberhard

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Es wäre einen eigenen Diskussionsfaden wert' date=' was für eine "geistige Leistung" eine Rezension eigentlich darstellt und ob sowas überhaupt vergütet gehört. [/quote']

 

Ich gebe zu, dass mich diese Äußerung etwas befremdet hat. Auch eine Rezension ist die Schöpfung eines EIGENEN Textes des Rezensenten. Je nach Länge und nach der Mühe, die er sich dabei gibt, ist das eine ARBEIT, die u. U. eine Stunde und länger dauern kann. Nicht zu vergessen, dass er das betreffende Buch gelesen (definitiv eine geistige Leistung), die Theateraufführung/das Konzert besucht haben muss, ehe er es rezensieren kann. SELBSTVERSTÄNDLICH "gehört" allein schon die damit verbundene Arbeitszeit vergütet!

Und was für eine Gratwanderung es sein kann, einen Text zu besprechen, ohne allzu viel vom Inhalt zu verraten (z. B. beim Krimi versehentlich Hinweise auf die Auflösung zu geben), weiß wohl jeder, der das schon mal versucht hat. Das ist definitiv eine gar nicht mal so geringe gesitige Leistung, die selbstverständlich ihren Wert hat und - siehe oben - als Arbeit bezahlt werden muss.

 

Davon abgesehen: Warum zitieren die Leute denn die guten Rezis über sich und ihre Werke auf ihren Homepages (egal ob ganz oder nur auszugsweise)? Weil sie damit die Leser/Besucher der Homepage subtil dazu veranlassen wollen, die gelobten Werke zu kaufen. Das heißt, sie wollen über diese Schiene ein bisschen mehr Geld verdienen = den Absatz ankurbeln - mit der Arbeit (Rezension), die ein anderer geleistet hat. Und gerade manche von den Leuten, die auf ihr eigenes Urheberrecht pochen, gestehen dieses Recht einem Rezensenten nicht zu und bedienen sich ungefragt und unentlohnt an SEINER geistigen, zeitlichen und körperlichen Arbeit (auch Tippen ist anstrengend). Das kann ja wohl nicht angehen!

 

Damit mich niemand missversteht: Was die FAZ da mit ihrer Abmahnung gemacht hat, mag rein juristisch korrekt sein, menschlich und moralisch finde ich es unter aller Sau. Aber der Sänger hat sich nun mal juristisch UND moralisch falsch verhalten. Schließlich gebietet es allein die stinknormale Höflichkeit, dass ich einen Autor (auch ein Rezensent ist einer) vorher frage, ob ich seinen Text verwenden darf und das nicht einfach tue.

 

Und nebenbei: Der "Kritiker" (ein Rezensent ist nichts anderes) wird bei der Künstlersozialkasse als eigenständiger künstlerischer Beruf geführt (Kennziffer W06). Ansonsten fallen Rezensionen unter den Fachbereich Journalist/Redakteur. Und SELBSTVERSTÄNDLICH gehört auch diese (Rezensions-/Kritiker-)Arbeit vergütet.

Ich kenne einen Rezensenten, der beruflich nichts anderes tut, als Musik-CDs zu rezensieren. (Und ab und zu mal einen Artikel über ein Konzert schreibt.) Ich glaube, der würde sich bedanken, wenn er erführe, dass es Leute gibt, die ihm absprechen, dass er mit einer Rezension vergütungswürdige geistige Arbeit leistet.

 

Kopfschüttelnde Grüße

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Die rechtliche Seite und die Auslegung dessen ist das eine, aber ich habe die besten Erfahrungen damit gemacht, eine kurze Mail an die Zeitung zu schreiben, wenn ein Artikel für eine meiner Homepages interessant war.

 

Sogar von älteren Artikeln habe ich PDF's von Mikrofilmaufnahmen bekommen und die Erlaubnis, dies vollständig auf die Homepage zu stellen. Dieser Weg erscheint mir auch am sichersten: einfach nachfragen, das kostet nichts :-)

 

LG

Heike

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einfach nachfragen' date=' das kostet nichts [/quote']

 

Stimmt, DAS kostet nichts. Ich habe aber schon mehrfach auf solche Anfragen eine Zustimmung erhalten, die aber an eine Nutzungsgebühr geknüpft war. Die ist rechtens, keine Frage, aber als noch nicht Bestsellerautorin ;) kann ich mir solche Zahlungen nicht leisten.

Ich glaube, es komme immer darauf an, wen man fragt.

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Ich habe aber schon mehrfach auf solche Anfragen eine Zustimmung erhalten' date=' die aber an eine Nutzungsgebühr geknüpft war. Die ist rechtens, keine Frage, aber als noch nicht Bestsellerautorin  ;) kann ich mir solche Zahlungen nicht leisten. [/quote']

Da werden die Redaktionen wohl immer mehr von den Controllern angehalten, nur noch Bestseller zu besprechen, weil man nur da Zitate verkaufen kann ;-).

 

zahlende Grüße

 

Hans Petr

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Ich glaube' date=' es komme immer darauf an, wen man fragt. [/quote']

 

Oder es kommt darauf an, WER fragt. Würde Frank Schätzing oder ein anderes Autorenschwergewicht (damit meine ich Bekanntheitsgrad und Zugkraft des Namens) anfragen, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man stillschweigend auf derartige Gebühren verzichtet. Oder dass man ihn nicht abmahnte, würde er Rezis ungefragt auf seine HP stellen. Allerdings muss ich zugeben, dass das reiner Spekulatius ist.

 

Ich finde es in diesem Kampf um Nutzungsrechte die höchste Ironie, dass eine Branche verdient, die damit m.E. nichts zu tun hat: Anwälte, in diesem Fall Abmahnanwälte. Und ich finde es ein Unding, dass es keinen Passus im Gesetz gibt, der gebietet, bei geringen Verstößen (und der Fall im Ausgangsposting wäre für mich genau so einer) denjenigen ersteinmal unentgeltlich darauf aufmerksam zu machen, bevor die Gebührenkeule kommt. Aber das kommt halt davon, wenn man Juristen Gesetzestexte schreiben lässt ...

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Und ich finde es ein Unding, dass es keinen Passus im Gesetz gibt, der gebietet, bei geringen Verstößen (und der Fall im Ausgangsposting wäre für mich genau so einer) denjenigen ersteinmal unentgeltlich darauf aufmerksam zu machen, bevor die Gebührenkeule kommt. Aber das kommt halt davon, wenn man Juristen Gesetzestexte schreiben lässt ...

 

 

Es gibt durchaus so einen Passus, der die Kosten einer Abmahnung auf ein geringes Maß begrenzt, § 97 a Abs. 2 UrhG (Link ungültig) (Link ungültig).

 

Allerdings gilt das nur "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs", also nicht, wenn die ungenehmigte Nutzung für gewerbliche Zwecke bzw. als Dauerwerbung für eigene Produkte erfolgt.

 

LG,

eva v.

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@AndreasH

 

Du könntest Recht haben: Als man mich abmahnen wollte, habe ich geantwortet, dass, sollte man auf der Abmahnung bestehen, ich dem Verlag kein Interview mehr geben würde. Kurz darauf wurden die Anwälte zurückgepfiffen ...

Wehe dem, der schreibt ... 

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Stephan, ich verneige mich vor Deiner Marktmacht! :D

Wollte Dich etwa Dein eigener Verlag abmahnen, oder warum drohtest Du dem mit Interviewentzug? Oder meintest Du den Zeitungsverlag?

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Die ganze Zitiererei hat noch mehr Aspekte. Es geht doch auch - wenn man ehrlich ist - um de Frage, warum wird denn überhaupt zitiert? Das Zitat soll für das Buch werben, egal ob es direkt auf dem Buchumschlag steht oder auf der Autorenhomepage. Das ist ja auch ok. Nur, mit was wird denn eigentlich geworben? Mit der Aussage "Tolles Buch!" wohl kaum, denn das könnte ja auch ein Willi Mustermann gesagt haben, oder? Dann käme es aber nicht aufs Buch, interessiert ja keinen!

Nein, diese Aussage wird erst "werblich" interessant, wenn da FAZ oder SZ oder ZEIT dahintersteht. Das bedeutet, in Wahrheit wird mit dem Namen, also der Bekanntheit und Bedeutung der Zeitung geworben um das Buch besser zu verkaufen. Man nutzt also eine Marke um damit Geld zu verdienen. Ich kann durchaus verstehen, dass Verlagsmanager dann genau dafür Geld sehen wollen. Das mag nicht nett sein, aber man muss die Zitate dieser Blätter ja auch nicht unbedingt nutzen.

Es reicht doch zu schreiben: "Sieben von zehn meiner Freunde finden dieses Buch toll."  Oder nicht?  :s22

Und, bitte nicht vergessen, ausgelöst wurde die Abmahnerei ja vor allem durch "Großzitate", die teilweise ganze Artikel umfassten. Das war früher nicht üblich und deshalb wurden normale Zitate auch jahrzehntelang nicht abgemahnt.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Nein' date=' diese Aussage wird erst "werblich" interessant, wenn da FAZ oder SZ oder ZEIT dahintersteht. Das bedeutet, in Wahrheit wird mit dem Namen, also der Bekanntheit und Bedeutung der Zeitung geworben um das Buch besser zu verkaufen.[/quote']

Richtig, aber das Urheberrecht gewährt nun mal Zitierfreiheit, aus gutem Grund. Wenn jedes Zitat kostenpflichtig wird, dann wird's zappenduster, dann ist Wissenschaft und Sachbuch nicht mehr möglich. Was wäre, wenn die Verlage von den Zeitungen Geld verlangen, wenn sie die BÜcher bekannter Autoren rezensieren, besprechen, sie interviewen? Stephen KIng wird ja auch interviewt und rezensiert, um die Zeitung besser zu verkaufen. Nach der Logik dürfte der Verlag & Stephan King also dafür Geld verlangen.

 

Dass dann die Controller in den Zeitungsverlagen darauf drängen werden, nur noch Bücher "zahlungskräftiger" Verlage zu rezensieren, macht es auch nicht besser. Für mich ist das einfach Mißbrauch.

 

Ganz zu schweigen davon, dass das natürlich eine Steilvorlage für Copyright Gegner ist.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

 

Edit: Aber vielleicht könnte man die Staatsfinanzen damit sanieren. Pro Satz der Bundeskanzlerin 10.000 Euro, den Satz eines Ministers gibt es bereits ab 5.000 Euro, Staatssekretäre kosten 2.500 Euro und Lokalpolitiker kriegst du für lumpige 100 Euro. Wurde ja schon vorgeschlagen:

(Link ungültig)

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