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UteK

Wann ist ein Autor mehrwertsteuerpflichtig?

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Guten Abend allerseits!

Meine Frage steht im Betreff: Wann ist ein Autor mehrwertsteuerpflichtig und welche Konsequenzen hat das?

Im Januar erscheint mein erstes Buch und der Verlag fragt allerlei Daten ab, unter anderem auch, ob ich mehrwertsteuerpflichtig bin.

Kann mich jemand aufklären?

Herzlichen Dank,

viele Grüße Ute

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Wenn du mehr als 17.500 Euro im Jahr mit deiner freiberuflichen Tätigkeit verdienst. Die Konsequenz ist, dass du dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst. Wenn du erstmal unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du das nicht. Es ist kein Problem, später, wenn man mehr verdient, zur Umsatzsteuer zu optieren - dann zahlt der Verlag einem auch die Umsatzsteuer aus, die man je nachdem monatlich, vierteljährlich oder jährlich ans Finanzamt abführen muss - ist abhängig von der Höhe der eingenommenen Umsatzsteuer.

 

Gruß, Melanie

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Ich habe das mal so gehört: Wenn der Umsatz im Vorjahr bei 17.500 € lag und in diesem Jahr 50.000 € voraussichtlich übersteigt. Also nicht nur, wenn der Umsatz bei 17.500 € liegt. Das hab ich mal so im "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz gelesen.

 

Liebe Grüße

Gid

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Nein - du bist sofort umsatzsteuerpflichtig, sobald du die 17.500 Euro übersteigst. Diese 50.000 Euro-Regel gilt nur dann, wenn man sich erstmals als Unternehmer auf die Kleinunternehmer-Regel beruft. Dann muss man für zwei Jahre sicher wissen, wie gering die Einkünfte sind.

Wenn man schon ein paar Jahre unter 17.500 Euro ist, aber merkt, dass man die Grenze im Folgejahr knacken würde, ist man ab da umsatzsteuerpflichtig.

Ich habe das gerade mit dem Finanzamt durchexerziert.

 

Gruß, Melanie

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Also ich habe hier stehen: Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG:

wenn der Brutto-Umsatz des Vorjahres unter 17.500 € lag und wenn der voraussichtliche Brutto-Umsatz des laufenden Jahres unter 50.000 € liegt.

 

 

Liebe Grüße

Gid

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Zu beachten ist aber, dass man im Folgejahr dann umsatzsteuerpflichtig wird, wenn man die 17.500,-- überschritten hat.

Dann muss man auch entsprechend Umsatzsteuervoranmeldungen machen, die je nach Umsatz bis zu monatlich fällig werden können.

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Also liegt die magische Grenze  bei 17.500 €. Aber das mit dem 50.000 € Brutto-Umsatz im laufenden Jahr' date=' was bedeutet dann das?[/quote']

 

Es bedeutet, dass man sofort mehrwertsteuerpflichtig wird, wenn man im laufenden Geschäftsjahr mehr als 50.000 Euro Umsatz erwartet, und zwar auch dann, wenn man im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz hatte.

 

LG,

eva v.

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Die 50.000er Grenze ist für Unternehmer gedacht, die erst angefangen haben und im vorhergehenden Jahr nur 17.500,-- Umsatz hatten. Nun kommt das nächste Jahr, es läuft wie im Vorjahr und dann im November setzt fett das Weihnachtsgeschäft ein und der Unternehmer rutscht über die 17.500er Grenze. Dann hätte das bedeutet, dass er nachträglich auf alle bereits gestellten Rechnungen noch Mehrwertsteuer zahlen müsste und diese entsprechend auszuweisen hätte. Und abzuführen. UND er hätte sie natürlich den Kunden nicht mehr nachträglich berechnen können.

Damit es in einem solchen Fall nicht zu Chaos und Benachteiligung kommt, wurde die 50.000er Grenze als Karenzlinie eingeführt. Die man aber eben nur genau EINMAL ausnutzen kann.

Von dem Jahr an, in dem man erstmals zur Umsatzsteuerzahlung veranlagt wurde, macht man Umsatzsteuererklärungen bis an sein Lebensende. Solange man Einnahmen hat. Ob das 1,-- Euro ist oder 1.000.000,--.

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Danke Matthias, nun meine letzte `dumme´ Frage. Wenn ich jetzt also z.B. im Juni über die 17.500€ Grenze rutschen würde, wäre ich dann ab dem kommenden Jahr erst umsatzsteuerpflichtig. Hab ich das richtig verstanden? So genau kann man das alles vorher ja gar nicht abschätzen.

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So ganz stimmt das auch nicht - man muss mindestens fünf Jahre lang die Umsatzsteuererklärung machen. Wenn man aber in der Zeit nachweisen kann, dass man deutlicher unter 17.500 Euro liegt - weil man z.B. keine Bücher mehr schreibt, kann man auch wieder die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen - aber wie gesagt, man hat sich mindestens auf fünf Jahre festgelegt. Und dabei bleibt es auch dann, wenn es weiter Einkünfte gibt.

 

Gruß, Melanie

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Danke Matthias' date=' nun meine letzte `dumme´ Frage. Wenn ich jetzt also z.B. im Juni über die 17.500€ Grenze rutschen würde, wäre ich dann ab dem kommenden Jahr erst umsatzsteuerpflichtig. Hab ich das richtig verstanden? So genau kann man das alles vorher ja gar nicht abschätzen.[/quote']

 

Du wirst ab dem Moment umsatzsteuerpflichtig, wenn du die 17.500 Euro überschreitest, muss aber nicht für das, was davor war, nachträglich Umsatzsteuer abführen.

 

Am einfachsten ist es aber, wenn man freiwillig für die Umsatzsteuer zum Jahreswechsel optiert, wenn man schon mal bedenklich nahe an die Grenze kam oder mit einem gut dotierten Vertrag rechnet.

 

Gruß, Melanie

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Die 50.000er Grenze ist für Unternehmer gedacht, die erst angefangen haben und im vorhergehenden Jahr nur 17.500,-- Umsatz hatten. Nun kommt das nächste Jahr, es läuft wie im Vorjahr und dann im November setzt fett das Weihnachtsgeschäft ein und der Unternehmer rutscht über die 17.500er Grenze. Dann hätte das bedeutet, dass er nachträglich auf alle bereits gestellten Rechnungen noch Mehrwertsteuer zahlen müsste und diese entsprechend auszuweisen hätte. Und abzuführen. UND er hätte sie natürlich den Kunden nicht mehr nachträglich berechnen können.

Damit es in einem solchen Fall nicht zu Chaos und Benachteiligung kommt, wurde die 50.000er Grenze als Karenzlinie eingeführt. Die man aber eben nur genau EINMAL ausnutzen kann.

Von dem Jahr an, in dem man erstmals zur Umsatzsteuerzahlung veranlagt wurde, macht man Umsatzsteuererklärungen bis an sein Lebensende. Solange man Einnahmen hat. Ob das 1,-- Euro ist oder 1.000.000,--.

 

Das ist ein bisschen missverständlich. Man wird auch sofort mehrwertsteuerpflichtig, wenn man im Vorjahr mehr als 17.500 Euro Umsatz hatte; die die in § 19 UStG genannten Voraussetzungen müssen beide vorliegen, d. h. sobald eine davon nicht zutrifft, wird man umsatzsteuerpflichtig.

 

Ebenso kann aber die Kleinunternehmerregelung zeitlebens gelten, also nicht nur für Berufsanfänger, wenn und solange man jedes Jahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt. Sie hängt nicht davon ab, wie lange jemand schon Unternehmer ist, sondern allein vom Umsatz.

 

Eine "rückwirkende" Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer kann einen Unternehmer treffen, der im Vorjahr mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt, aber vergessen hat, im neuen Geschäftsjahr seine Rechnungen anzupassen, d. h. Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Für dieses neue Geschäftsjahr muss er ggf. auch nachträglich Umsatzsteuer entrichten, selbst wenn er versäumt hat, sie seinen Kunden in Rechnung zu stellen. Er kann aber korrigierte Rechnungen ausstellen und den fehlenden Betrag nachfordern. Wenn der Vertragspartner vorsteuerabzugsberechtigt ist, sollte das auch kein Problem sein.

 

LG,

eva v.

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Ja, das auch alles.

Aber das Steuerrecht ist bekanntlich die Brutstätte des Relativsatzes.

Es wurde eigens dazu geschaffen, es Menschen unmöglich zu machen, auf eine einfache Frage eine genau so einfache, eindeutige und allgemeingültige Antwort zu geben.

Ja.

Aber nur, wenn.

Und wenn nicht.

Falls vorher.

Oder nachher.

Oder das richtige Parteibuch. Dann sowieso nie.

Jedenfalls in Bayern.

Nicht.

 

:s22

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Du wirst ab dem Moment umsatzsteuerpflichtig, wenn du die 17.500 Euro überschreitest, muss aber nicht für das, was davor war, nachträglich Umsatzsteuer abführen.

Gruß, Melanie

 

Soweit es mir bekannt ist - und anderes ergibt sich auch nicht aus dem Gesetz - beginnt die Umsatzsteuerpflicht nicht schon im Moment der erstmaligen Überschreitung des Mindestumsatzes, sondern erst mit dem neuen Geschäftsjahr. Erst dann liegenden die zwingenden Voraussetzungen für die Erhebung ja überhaupt vor.

 

Sobald man aber merkt, dass man im laufenden Geschäftsjahr die 50.000-Euro-Umsatzmarke sprengt, sollte man am besten sofort seine Rechnungen anpassen.

 

 

LG,

eva v.

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Übrigens noch wichtig:

 

Erfolgt die Gründung im laufenden Kalenderjahr, ist der Umsatz auf das ganze Jahr hochzurechen. Wurde also z. B. der Betrieb im Juni gegründet und dann bis Dezember ein Umsatz von 10.000 Euro erzielt, wird der Jahresumsatz auf 20.000 Euro geschätzt; folglich wird ab dem folgenden Geschäftsjahr Umsatzsteuer fällig.

 

LG,

eva v.

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Mal eine (vielleicht blöde) Zwischenfrage:

 

Sind Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer denn ein und dasselbe?

 

Ratlose Grüße,

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Wenn du Mehrwertsteuerpflichtig bist, heißt die Mehrwertsteuer, die du auf Sachen wie Papier, Computer, Honorar für die Agentur usw. bezahlst, aus deiner Sicht Vorsteuer. Die Mehrwertsteuer, die du für deine Bücher, Lesungen usw einnimmst, heißt aus deiner Sicht Umsatzsteuer. Am Ende des Jahres ziehst du die schon bezahlte Vorsteuer von der erhaltenen Umsatzsteuer ab und das ist dann die Summe an Umsatzsteuer, die du dem Finanzamt schuldest. Daher kann es auch unter 17.500 € günstig sein, freiwillig Mehrwertsteuerpflichtig zu sein, weil du dann Vorsteuerabzugsberechtigt bist.  

 

Liebe Grüße

Dorothee    

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Ah! Das leuchtet ein! :s20

 

Danke!

 

Liebe Grüße,

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Im Prinzip lohnt es sich für einen Autor immer, mit Umsatzsteuer zu rechnen, denn er hat einen riesigen Vorteil.

Auf seine Leistungen erhebt er nur 7% MWSt, während er auf der anderen Seite für seine Ausgaben den vollen Satz von 19% erstattet bekommt.

Er muss halt nur bei der Vertragsgestaltung aufpassen, dass alle Honorare ZUZÜGLICH MWSt verhandelt werden.

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Ich kann Dorothee und Matthias nur beipflichten. Für unsere Vertragspartner (die Verlage) und uns selbst ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gewissermaßen unschädlich.

 

Das Geld gehört den Verlagen oder uns sowieso nicht, sondern wird beim Endverbraucher (bei den Buchkäufern) einkassiert und ans Finanzamt durchgereicht. In Bezug auf die MwSt. sind wir Produzenten (Verlage, Autoren, Übersetzer) lediglich Durchlauferhitzer.

 

Wie schon gesagt, gibt es aber einen großen Vorteil, wenn wir mit MwSt. abrechnen. Sie wird nämlich nicht vollständig ans Finanzamt abgeführt, sondern je nach Situation bleibt mehr oder weniger viel bei uns hängen. Da wir selbst beim Einkauf von Material (Papier, neuer Computer, Bücher) MwSt. entrichten, können wir die entrichtete MwSt. von der eingenommenen MwSt. abziehen. Das heißt, wir sind dann vorsteuerabzugsberechtigt (Link ungültig) (Link ungültig).

 

Nachteil: Der Verwaltungsaufwand erhöht sich etwas, denn wir müssen auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

 

Die Juristen und Steuerexperten mögen mich korrigieren, aber meines Wissens kann man sich auch unter 17.500 Euro Einnahme freiwillig für die MwSt. entscheiden, und wie Matthias ganz richtig gesagt hat, lohnt sich das normalerweise für uns.

 

Jürgen

Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner

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Ja, man kann das ganz problemlos freiwillig machen - ich habe das gerade beim Finanzamt durch, ein kurzer Anruf und ein Zweizeiler genügte - und auf meine Frage nach der Umsatzsteuernummer bekam ich die Antwort, dass es unter der bisherigen Steuernummer läuft, ich aber ab 2013 vierteljährlich die Umsatzsteuer abführen muss - d.h. alle drei Monate per Elster angeben, wie viel Umsatzsteuer man eingenommen hat und wie viel Vorsteuer man absetzen kann. Wenn man keinen Umsatz hatte, einfach überall eine 0 eintragen, weil man ja u.U. nur zweimal im Jahr Geld kriegt.

 

Das Geld, das man angibt, zieht das Finanzamt dann per Einzugsermächtigung ein.

 

Gruß, Melanie

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