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(MarcB)

Rechtefrage über im Roman verwendete Zitate / Urheberrecht

Empfohlene Beiträge

Liebe Montsegurler,

 

ich möchte in meinem neuen Roman zwei Zitate verwenden. Eines stammt von Dr. Franz von Liszt aus den "Strafrechtlichen Aufsätzen", der 1919 starb, das andere von dem griechischen Lyriker Konstantinos Kavafis, der 1933 starb. Letzteres Zitat stammt aus einer deutschen Übersetzung. Die Urheberschaft ist ja m.E. erloschen, da seit dem Tod mehr als 70 Jahre vergangen sind.Der Verlag meint jedoch, er müsse eine Kleinlizenz erwerben.

 

Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?

 

Danke

Marc

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An einer Übersetzung besteht ebenfalls ein Urheberrecht. Wenn der Übersetzer noch keine 70 Jahre tot ist, muss eine Lizenz erworben werden.

 

Gruß, Melanie

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Mir wurde mal von einem Verlag gesagt, kurze Zitate seien nie ein Problem - also ein, zwei Sätze, wie sie ja oft als Motto o.ä. auftauchen. Genauer habe ich dann aber nicht mehr nachgeforscht. In einem Fall, wo ein längeres Zitat mir gefiel, habe ich die Urheber persönlich angefragt - die haben sich gefreut und ihr Okay gegeben.

Autorin | Ein  Buch schreiben

Das Leben ist zu kurz für schlechte Bücher

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Das finde ich gut, die Aussage mit dem Verlag. Allerdings möchte man ja als Autor ja nichts schreiben, was dann rausgestrichen wird. Man stelle sich vor, zwei Charaktere unterhalten sich tiefgründigst über die Worte von ... und dann wird es rausgekürzt. Da kann man dann ganze Seiten neu schreiben.

Ich weiß allerdings, wie es mit wissenschaftlichen Arbeiten ist: Da darf man zitieren. Auch ganze Absätze und natürlich muss der Autor davon nicht 70 Jahre lang tot sein. Es muss nur als Zitat erkennbar sein und es muss eine vollständige Quellenangabe erfolgen (Fußnote oder im Literaturverzeichnis).

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Der Verlag meint jedoch' date=' er müsse eine Kleinlizenz erwerben.[/quote']

 

Marc, ist Dein Verlag denn grundsätzlich bereit, die Gebühr zu bezahlen?

Oder müsstest Du das Zitat sonst streichen/umformulieren?

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Pauschal kann man das nicht sagen, Marc. Im Zitatrecht ist festgelegt: "Entscheidend ist dabei jeweils das Verhältnis der Länge des Zitates zur Länge des zitierten Werkes." Hier findest Du ein Beispiel, wo zwei Zeilen aus einem 116 Zeilen langen gedicht entnommen worden sind: (Link ungültig)

 

Was Du vorhast, heißt Kleinzitat (im Gegensatz zum sog. Großzitat -- da darf man längere Passagen zitieren. Aber nur, wenn die Interpretation dieser Texte Gegenstand Deines Textes ist. Das betrifft Doktorarbeiten, wissenschafliche Untersuchungen etc. - also nicht Deinen Roman.)

 

Falls der Text, den Du zitieren willst, noch nicht veröffentlicht ist, darfst Du ihn nur mit Einwilligung des Verfassers zitieren. In diesem Fall würde ich telefonisch anfragen, und dann eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen lassen, die ich dem Verlag vorlege und selber gut abhefte.

 

Wenn Du mehr wissen willst, gibt mal "Zitatrecht" oder auch "Kleinzitat" in eine Suchmaschine ein. Für Dich hilfreich ist evtl. (Link ungültig)

 

:: Wie gesagt, bei Deinem Verlag müsste es jemanden geben, der sich damit auskennt. Und der möge sich darum kümmern. Du kannst Hinweise geben auf den "Herkunftsverlag", wo das Zitat bereits veröffentlicht worden ist. Auf die Adressen der Urheber etc. Damit können die Fachleute im Verlag dann arbeiten. ::

 

 

Schreibst Du mal, wie es ausging und ob Du Deine Zitate verwenden konntest?

 

Herzlich, Deine Barbara

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Wichtig ist meines Wissens auch, dass der Urheber des Zitats genannt wird. Bei belletristischen Texten muss das nicht mit Nennung des Werkes, des herausgebenden Verlages, dessen Sitz und Jahreszahl der Veröffentlichung geschehen, sondern kann in einen Dialog oder anderweitig eingebunden werden.

 

Beispiel:

"Help me make it through the night", zitierte X einen Song von Joan Baez, der wie die Faust aufs Auge zu der Situation passte.

Oder: "Professor X schreibt dazu in seinem Buch 'YYY' - ich zitiere - '....'. Und der Meinung bin ich auch."

So was in der Art ist nach meinen Informationen erlaubt.

 

Bei solchen Dingen - sagte mir die Rechtsabteilung meines Verlages - gäbe es keine Probleme.

Ansonsten den Verlag über die Möglichkeit einer eventuellen Urheberrechtsverletzung informieren und abwarten, was er dazu sagt. Wenn es hart auf hart kommt, müsstest du das Zitat tatsächlich umformulieren oder streichen.

Tipp: Eine Umformulierung (die sich nicht allzu stark an den Originaltext anlehnt) in einen Dialog packen, umschifft diese Klippe in der Regel ganz gut.

Aber wie Barbara schon sagte, sind solche Dinge grundsätzlich die Sache des Veralges.

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Vielen Dank für eure Antworten. Der Verlag klärt das jetzt ab. Es geht nicht um zitierte Stellen im Text, sondern um Vorsatzzitate, die den drei Abschnitten des Buches vorangestellt sind. Ich lasse Euch wissen wie es ausgeht.

 

Falls es rechtlich knifflig wird, werden wir die Zitate einfach weglassen.

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Nachdem ich derzeit verlagslos bin, musste ich mich erstmals selbst um die Einräumung von Nutzungsrechten kümmern. Ich machte die Rechteinhaber ausfindig, und bat um die Erlaubnis, einen Auszug aus einem bestimmten Gedicht in meinem nächsten Thriller/Gegenwartsroman "Blut.Rote.Rosen" abdrucken zu dürfen.

Diese Erlaubnis wurde mir anstandslos erteilt. Ich erhielt einen Vertrag, in dem detailliert aufgeführt ist, was erwünscht und was unerwünscht ist (z.B. zugelassene Medien - gedruckte Form und E-book, keine Veränderungen am Text, schriftlicher Quellen-Nachweis usw.)

Kosten für die Nutzung entstanden mir nicht.

 

Liebe Grüße

 

Helene

Helene Luise Köppel:  Romanreihe "Töchter des Teufels" (6 Historische Romane über den Albigenserkreuzzug); sowie Romanreihe "Untiefen des Lebens"  (6 SÜDFRANKREICH-thriller), Neu in 2022: "Abkehr".

                                         

                                 

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Es geht nicht um zitierte Stellen im Text' date=' sondern um Vorsatzzitate, die den drei Abschnitten des Buches vorangestellt sind. [/quote']

 

Sag das doch gleich! ;) Vorsatzzitate sind nach meinem Wissen eng ans Urheberrecht gebunden, und da ist das Einholen der Genehmigung zum Abdruck/zur Nutzung Pflicht.

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Was nennst Du ein Vorsatzzitat?

 

Eines, das dem Text vorangestellt ist? Die Dinger sind meist sehr kurz und können daher meines Wissens problemlos unter Angabe der Quelle/des Schöpfers verwendet werden. (-> Zitatrecht)

 

Ich bin gerade dabei, so etwas auch zu machen. Vor zwei Teile des MS werden Aussprüche realer Personen gestellt. Die meisten lebenden Menschen (oder die Rechtsnachfolger der Verstorbenen) kann man kontaktieren, was ich getan habe. Nun habe ich das schriftliche okay und gut ist´s.

 

Vielleicht hab ich Dich aber auch falsch verstanden.

 

Gruß Eva

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Ich meine das gleiche wie Du, Eva. Es wird also nicht innerhalb einer Szene zitiert, z.B. von einer der Figuren, oder dem auktorialen Erzähler, sondern den jeweiligen Abschnitten des Buches ist auf einer leeren Seite außer der Abschnittnummer (I, II, III) auch noch ein Zitat unter Nennung des Urhebers und der Quelle vorangestellt. Als Motto für das was nun folgt.

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Das sollte m.E. kein Problem sein bzw. nicht der ausdrücklichen Genehmigung bedürfen. Um sicher zu gehen, kannst Du es natürlich handhaben wie ich und eine solche einholen (lassen). Näheres sollte aber eigentlich Dein Verlag wissen.

 

Viel Erfolg

 

Gruß Eva

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In einem kommenden Roman verwende ich sehr viele Zitate aus recht bekannten Songs. Da bekam der Verlag schon im Vorfeld Angst…

 

Ich habe aber sehr viele Stellen nicht original zitiert, sondern selbst und sinngemäß übersetzt. Es gibt in dem Roman dennoch alle möglichen Zitate, weswegen ich die Rechteabteilung um Prüfung gebeten habe – auch, um das Lektorat zu beruhigen ;-) .Ich habe einige Seiten mit sämtlichen – wie auch immer – zitierten Passagen zusammengestellt. Die Rechteabteilung hat sich das dann angesehen.

 

Ich denke, als Autor muss man halt entscheiden, wo Originalzitate zwingend erforderlich sind und wo unproblematische Zitatformen ausreichen. Und der Verlag muss sich dann eben um die Rechte bemühen. Es gibt auch Texte, die rechtlich Allgemeingut sind - „Hänschen klein“ oder so.

 

Aber wozu soll man sich die Mühe machen und sich Wissen und Halbwissen irgendwo zusammenklauben, wenn eine Rechteabteilung das viel besser weiß? Dazu muss ich sagen, dass ich mich als Tageszeitungsredakteur eigentlich mit dem Zitieren  schon ganz gut auskenne – aber auch nicht hundertprozentig, und diese ganzen Feinheiten, nee, das sollen mal lieber die Profis im Verlag machen…

 

 

PS: Auch bei diesen vorangestellten Zitaten oder als Zitaten vor Kapiteln reicht allein die Quellenangabe nicht. Auch das muss der Verlag letztlich grundsätzlich prüfen und Genehmigungen besorgen.

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Richtig, Sven, es gibt hier aber auch Leute, die (noch) keinen Verlag haben oder einen ohne eigene Juristen. Die lesen diesen Thread sicher auch mit Interesse.

 

Gruß Eva

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Es gibt nicht nur Leute, die keinen Verlag haben, sondern auch solche, die einen haben, der seinerseits jedoch nicht über eine eigene Rechteabteilung verfügt. So etwas haben vor allem die großen Publikumsverlage.

 

Trotzdem danke ich Euch allen ganz herzlich für die Informationen. Ich gebe Euch Bescheid, wie es ausgegangen ist.

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Ich denke' date=' als Autor muss man halt entscheiden, wo Originalzitate zwingend erforderlich sind und wo unproblematische Zitatformen ausreichen.[/quote']

 

Hm, da kann man königlich mit dem Lektorat streiten. Was ist "zwingend" erforderlich, um einen Stil konsequent durchzuziehen, eine Atmosphäre zu schaffen usw. Kunst (in unserem Fall Literatur) bewegt sich ja oft in einer Grauzone des Testens, Ausprobierens, des Machens, weil der Bauch sagt, so muss es sein.

 

Jedenfalls bin ich auf Marcs Antwort gespannt.

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Was ich noch vergaß zu erwähnen: Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, ein eigenes "Zitat" zu erstellen, d. h. mit eigenen Worten sinngemäß das auszudrücken, was das Zitat eines anderen aussagt, ohne dass der Wortlaut allzu ähnlich klingt. Denn in der Regel kommt es beim Voranstellen von Zitaten doch auf den Inhalt, die Aussage an, nicht dass ein bestimmter Mensch es irgendwann mal so und nicht anders gesagt hat. (Ausnahmen gibt es natürlich immer.)

Oder man "zitiert" die Aussage einer Romanfigur bzw. einer fiktiven Schrift oder Chronik. Letzteres geht im Fantasy- und SF-Bereich ganz wunderbar, aber auch in anderen Werken, wenn man einer Nebenfigur z. B. andichtet, ein Buch oder eine Dissertation geschrieben zu haben, die dann "zitiert" oder ein Zitat daraus dem Roman vorangestellt wird.

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