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Andrea S.

Seltsames Geschäftsgebaren

Empfohlene Beiträge

Gestern erhielt ich von Egmont VG ein seltsames Schreiben, in dem mir harsch befohlen wird, zukünftig meine Rechnungen nur als pdf-Datei an nur eine bestimmte Adresse zu senden. Ich habe darin einen Egmont Ansprechpartner auszuweisen, da andernfalls die Bearbeitung der Rechnung leider nicht möglich ist.

 

Außerdem befiehlt man in ähnlich harschen Worten, ab sofort die Kommunikation in diesen Angelegenheiten auf Englisch zu führen. Auch die Rechnungen sind ab sofort in Englisch zu stellen.

 

Sind noch andere unter Euch, die diese absurde Aufforderung erhalten haben?

 

Wehren wir uns bitte dagegen.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Habe ich nicht, aber ich halte die Aufforderung in Englisch zu kommunizieren schlicht für rechtswidrig. geschäftssprache in Deutschland ist Deutsch.

 

Was die Anschrift angeht:

Wer stellt die Rechnung und an wen geht die Rechnung? Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, i.d.R. Du, und des Leistungsempfängers - also Egmont VG, und zwar der Name, der in deinem Vertrag steht. Dann kann man die Rechnung "zu Händen von" schicken, aber wenn man das nicht macht, muss der Verlag die Rechnung trotzdem bearbeiten. Er muss sie intern weiterleiten.

 

Falsch wäre:

 

Bearbeiter XY

Egmont VG

Anschrift

 

Denn damit wäre der Bearbeiter der Leistungsempfänger und das ist natürlich nicht der Fall.

 

Alles vollkommen verdreht!

 

Was geht: Rechnung als PDF, wenn der EMPFÄNGER damit einverstanden ist.

 

 

Ist das vielleicht eine Phishingmail? Oder kam es per Brief?

 

Beste Grüße

Martin

_________________________________________________

www.martinconrath.de

Jede Art des Schreibens ist erlaubt - nur nicht die langweilige (Voltaire)

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Ich erhielt einen Brief per Post.

 

Die neue Rechnungsanschrift kommt von einem Unternehmen namens "Genpact", das zukünftig das "Geschäftsprozessmanagament" für den Verlag übernimmt. Dieses Unternehmen will "papierlose Finanzabläufe" organisieren.

 

Ich halte das auch für rechtswidrig.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Die neue Rechnungsanschrift kommt von einem Unternehmen namens "Genpact"' date=' das zukünftig das "Geschäftsprozessmanagament" für den Verlag übernimmt. Dieses Unternehmen will "papierlose Finanzabläufe" organisieren.[/quote']

Frag mal bei Egmont nach, ob die überhaupt davon wissen. Das Ganze klingt schon sehr nach Phishing oder Spam. Und rechtswidrig ist es auf jeden Fall, soweit ich weiß.

 

Grüße, Hans Peter

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Die Firma gibt es' date=' zumindest im Netz: [i'](Link ungültig)[/i]

Ohne Impressum und eine Adresse habe ich auch nicht gefunden. Scheint eine amerikanische oder indische Firma zu sein. Sehr vertrauenerweckend, stell dir mal vor, es gibt rechtliche Schwierigkeiten und du musst mit Indien prozessieren ;-).

 

Der Brief kann natürlich immer noch auch von jemand anderem stammen, der einfach den Namen der Firma benutzt.

 

Schreib Egmont einfach, ob Sie das tatsächlich veranlasst hätten. Und wenn Sie Ja sagen, erklär Ihnen, dass Egmont und nicht irgendwelche Inder mit dir einen Vertrag haben und dir Geld zahlen müssen.

 

Außerdem kann dich niemand zwingen, englische Rechnungen zu schreiben. Das Ganze ist ja mehr als absurd. Oder sollte Egmont vor der Pleite stehen und das ist der Grund?

 

Grüße, Hans PEter

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Der Brief ist schon korrekt und aus dem Haus Egmont VG.

 

Natürlich werde ich Einspruch einlegen, ich wollte hier allerdings hören, ob noch andere Egmont-Autoren gleich mitmachen.

 

Es veröffentlichen ja einige auch bei LYX oder Schneider.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Ich bin bei Egmont INK, habe aber keine solche Aufforderung bekommen. Das Ganze passt auch gar nicht zu deren Umgangston, finde ich...

Sehr seltsam.  :-?

 

Liebe Grüße

 

Julie

www.julieleuze.de

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Die gesetzliche Amtssprache ist gem. § 87 AO (Link ungültig) (Link ungültig) Deutsch, sämtliche Unterlagen sind dem Finanzamt folglich, wenn sie uneingeschränkt anerkannt werden sollen, in deutscher Sprache vorzuweisen. Für fremdsprachige Dokumente kann das Finanzamt Übersetzungen durch einen amtlich bestellten und vereidigten Übersetzer anfordern; die Kosten hat der Steuerpflichtige zu tragen.

 

Außerdem gilt der Grundsatz, dass die Rechnung stets an den Schuldner zu stellen ist, da im Zweifel durch den Erhalt einer Rechnung die geschuldete Zahlung fällig wird - das ist u. a. für die Berechnung von Fristen, etwa für die Bestimmung eines möglichen Zahlungsverzugs relevant. Zwar kann ein Schuldner für den Empfang einer Rechnung einen Vertreter bestimmen, jedoch besteht in Fällen, in denen Dritte sich ohne Nachweis zum Empfangsbevollmächtigten aufschwingen, kein Anlass, sich auf solches Prozedere einzulassen.

 

Für das Ausstellen einer Rechnung gilt im Übrigen § 14 UStG (Link ungültig) (Link ungültig).

Danach ist zwar - das Einverständnis des Empfängers vorausgesetzt - statt einer Rechnung auf Papier auch eine in elektronischem Format übermittelte Rechnung zulässig; jedoch hat derjenige, der Rechnung stellt, dabei die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts zu gewährleisten, was bei Rechnungen im elektronischen Format nur bei Einhaltung der Vorgaben von Abs. 3 dieser Vorschrift gegeben ist.

 

Hinzuweisen wäre auch auf die Problematik, die sich aus der Tatsache ergeben kann, dass Rechnungen ins Ausland gestellt werden. Hierzu darf man sich mal § 14a UStG (Link ungültig) (Link ungültig) zu Gemüte führen.

 

 

Alles in allem genug gute Gründe, um einem solchen Vorstoß skeptisch gegenüber zu stehen.

 

LG,

eva v.

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Ich habe jetzt erst einmal mit meiner Lektorin darüber gesprochen, der die Reichweite der Entscheidung ihrer kaufmännischen Leitung natürlich nicht bewusst war. Ich habe die kaufmännische Leitung jetzt darüber informiert, dass der Wunsch nach Rechnungsstellung und Kommunikation in englischer Sprache 1. rechtswidrig ist und 2. in meinen Augen eine einseitige Vertragsänderung darstellt, die ich so nicht akzeptiere.

 

Mal sehen, was passiert.

 

Andere Egmont-Autoren: Meldet Euch!

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Ich habe Antwort bekommen:

 

Grundsätzlich sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass die Buchführung und die erforderlichen Aufzeichnungen, in einer anderen Sprache als der deutschen vorgenommen werden können. Es muss sich nach § 146 (3) AO um eine lebende Sprache handeln. Die Finanzbehörde kann allerdings, wie Sie in Ihrer E-Mail bereits erwähnen, sofern eine andere als die deutsche Sprache verwendet wurde, Übersetzungen verlangen (§ 87 sowie 146 AO).

 

Die Egmont Verlagsgesellschaften sind Teil der Egmont Gruppe, einem international und global tätigen Konzern. Unsere Konzernleitung hat entschieden, dass bestimmte Standardbereiche der Buchhaltung an einen externen Dienstleister ausgelagert werden. Dabei folgt die Egmont Gruppe dem Beispiel vieler international tätiger Konzerne und versucht die Prozesse innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften zu standardisieren und zu optimieren.

 

In diesem Zusammenhang haben wir Sie, als unseren geschätzten Geschäftspartner, gebeten die Rechnungsstellung sowie die Kommunikation auf die englische Sprache umzustellen.

Wir bedauern es, dass Sie dieser Bitte nicht nachkommen können, und nehmen Ihre Einwände zur Kenntnis.

 

Und was halte ich denn nun davon?

Und was haltet Ihr davon?

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Klingt für mich nach: "Gut, dann also *seufz und augenroll* weiterhin in Deutsch, weil die Dame kein/nicht ausreichend Englisch kann."

 

Ich interpretiere jetzt da hinein, dass du weiterhin deine Rechnungen wie gewohnt schreiben kannst. Sie bedauern halt den Mehraufwand, den du ihnen damit bescherst. ;)

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Grundsätzlich sieht das deutsche Steuerrecht vor, dass die Buchführung und die erforderlichen Aufzeichnungen, in einer anderen Sprache als der deutschen vorgenommen werden können. Es muss sich nach § 146 (3) AO um eine lebende Sprache handeln. Die Finanzbehörde kann allerdings, wie Sie in Ihrer E-Mail bereits erwähnen, sofern eine andere als die deutsche Sprache verwendet wurde, Übersetzungen verlangen (§ 87 sowie 146 AO).

 

Die Egmont Verlagsgesellschaften sind Teil der Egmont Gruppe, einem international und global tätigen Konzern. Unsere Konzernleitung hat entschieden, dass bestimmte Standardbereiche der Buchhaltung an einen externen  Dienstleister ausgelagert werden. Dabei folgt die Egmont Gruppe dem Beispiel vieler international tätiger Konzerne und versucht die Prozesse innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften zu standardisieren und zu optimieren.

 

In diesem Zusammenhang haben wir Sie, als unseren geschätzten Geschäftspartner, gebeten die Rechnungsstellung sowie die Kommunikation auf die englische Sprache umzustellen.

Wir bedauern es, dass Sie dieser Bitte nicht nachkommen können, und nehmen Ihre Einwände zur Kenntnis.

 

Und was halte ich denn nun davon?

Ich übersetze das so: Leider können wir Sie nicht zwingen, aber wir sind sehr ungehalten darüber, dass Sie blöde Kuh sich nicht unserer so tollen globalisierten neuen Mc Rechnungscompany unterwerfen wollen.

 

Auf gut Deutsch: Du darfst weiter deutsche Rechnungen direkt an Egmont stellen.

 

A propos: Wenn diese Firma, die jetzt die Buchhaltung macht, offenbar nicht mal Deutsch kann, wie wollen die sich dann an die deutschen Steuergesetze und Vorschriften der Buchhaltung halten? Die Buchhaltung in Amerika ist meines Wissens nämlich ganz anders organisiert.

 

Herzliche Grüße, Hans Peter

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Hallo Andrea,

 

den Brief habe ich auch bekommen (warum auch immer, ich stelle denen ja keine Rechnungen), aber da ich nichts direkt damit zu tun habe, vertraue ich darauf, dass meine Agentur sich in meinem Interesse darum kümmert, dass das alles mit rechten Dingen zugeht. Sollten dadurch aber Mehrkosten auf mich zukommen, soll die doch dann bitte die Agentur tragen, da sie dafür zuständig ist.

 

Ich bin auch nicht sonderlich begeistert darüber, muss ich sagen, aber das war ich von der vorherigen Geschäftspraxis (vor allem den langen Wartezeiten) auch nicht.

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Ich wäre vorsichtig - wenn jemand etwas zur "Kenntnis" nimmt, bedeutet das nicht, dass er es akzeptiert. Ich würde es so interpretieren: Man nimmt deine Meinung zur Kenntnis, aber das wird nichts an ihrem Geschäftsgebaren ändern.

 

Würde es verlässlich etwas anderes bedeuten, müsste das konkret benannt werden. So bedeutet es gar nichts und bedarf m.E. noch einer Nachfrage, ob mit der Kenntnisnahme auch gleichzeitig die Akzeptanz der deutschen Geschäftssprache verbunden ist.

 

Gruß, Melanie

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Ich wäre vorsichtig - wenn jemand etwas zur "Kenntnis" nimmt, bedeutet das nicht, dass er es akzeptiert. Ich würde es so interpretieren: Man nimmt deine Meinung zur Kenntnis, aber das wird nichts an ihrem Geschäftsgebaren ändern.

 

Würde es verlässlich etwas anderes bedeuten, müsste das konkret benannt werden. So bedeutet es gar nichts und bedarf m.E. noch einer Nachfrage, ob mit der Kenntnisnahme auch gleichzeitig die Akzeptanz der deutschen Geschäftssprache verbunden ist.

 

Gruß, Melanie

 

Für die Weiterführung der bisherigen Form der Rechnungsstellung bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Verlags. Maßgeblich und bindend sind vielmehr die bisherigen Vereinbarungen, wie sie im Verlagsvertrag fixiert sind.

 

Eine einseitig entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen festgelegte Umstellung auf fremdsprachige Rechnungsstellung und sonstige Kommunikation ist dem Autor nicht zumutbar, er muss diese daher nicht hinnehmen, schon gar nicht, wenn er in Deutschland seinen Sitz hat, in Deutschland die Leistung erbringt, die Verwertung des Produkts in Deutschland erfolgt und der Leistungsempfänger als deutsche Firma ebenfalls in Deutschland ansässig ist. Hier folgt eine englische Rechnungsstellung keinerlei gesetzlichen Vorgaben. Dass irgendwo im Ausland ein Mutterkonzern sitzt, spielt dafür keine Rolle, denn mit dem wurde vom Autor kein Vertrag geschlossen.

 

Nicht jeder Autor ist per se fremder Sprachen mächtig, das gilt sogar für Englisch. Nicht jedem Finanzamt kann per se unterstellt werden, dass es fremdsprachige Dokumente in allen Fällen ohne Übersetzung als Belege anerkennt. Daraus resultierende Kosten, Risiken und sonstige Nachteile hätte jeweils allein der Autor zu tragen. Von den strengen gesetzlichen Erfordernissen nach dem UStG bzgl. elektronisch übermittelter Rechnungen ganz zu schweigen. Auch dieser - in Einzelfällen nicht unbeträchtliche - Aufwand und damit verbundene Anforderungen gehen zulasten des Autors.

 

Angesichts dieser Nachteile kann der Wunsch des Autors, an der bisherigen vertraglichen Regelung festhalten zu wollen, auch nicht als treuwidrig betrachtet werden.

 

Falls der Verlag künftig auf deutsche Rechnungen an seine Adresse nicht mehr reagiert, würde er sich gerichtlich wohl rasch eines anderen belehren lassen müssen.

 

Das alles ist wie immer natürlich nur meine persönliche und nicht allgemeingültige Einschätzung.

 

Hans Peter hat übrigens m. E. den Subtext des Antwortschreibens treffend umschrieben.

 

 

LG,

eva v.

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Ich übersetze das so: Leider können wir Sie nicht zwingen, aber wir sind sehr ungehalten darüber, dass Sie blöde Kuh sich nicht unserer so tollen globalisierten neuen Mc Rechnungscompany unterwerfen wollen.

 

Auf gut Deutsch: Du darfst weiter deutsche Rechnungen direkt an Egmont stellen.

 

Das wird die blöde Kuh auch tun :)

 

Und es der kaufmännischen Leiterin in gesetzten Worten dankend mitteilen.

 

Danke Euch allen.

 

Andrea (Muhhh!)

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Dann ist ja alles bestens.

 

Aus dem Behördenjargon weiß ich allerdings, dass "wir haben es zur Kenntnis genommen" in deutschen Behörden gar nichts bedeutet, nur dass es gelesen wurde. Welche Konsequenzen das dann hat, ist völlig offen. Nun ja, ein Verlag ist ja keine Behörde.

 

Gruß, Melanie

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Danke für deine Erläuterungen, Eva. :)

 

Ich bekomme von meiner Agentur ja weiterhin deutschsprachige Abrechnungen, dann dürfte für mich die Sache mit den ev. kostenpflichtigen Übersetzungen für das Finanzamt ja nicht ins Gewicht fallen, oder? Das Problem hätte dann höchstens die Agentur, die dann ja vom Verlag die englischsprachigen Abrechnungen bekäme.

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Deine Agentur wird auch englischsprachige Rechnungen stellen müssen. Frag sie doch mal, wie die das sehen. Das Problem mit den deutschen Behörden hätte dann ja Deine Agentur.

 

Andrea

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Danke für deine Erläuterungen, Eva.  :)

 

Ich bekomme von meiner Agentur ja weiterhin deutschsprachige Abrechnungen, dann dürfte für mich die Sache mit den ev. kostenpflichtigen Übersetzungen für das Finanzamt ja nicht ins Gewicht fallen, oder? Das Problem hätte dann höchstens die Agentur, die dann ja vom Verlag die englischsprachigen Abrechnungen bekäme.

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

 

Die Agentur ist nur Vertreter des Autors, d. h. sie ist nicht Vertragspartner des Verlags und stellt im Normalfall daher die Rechnungen im Namen des Autors für die von diesem erbrachte Leistung. Das ändert somit nichts an der Steuerpflicht und gesetzlichen Verantwortung des Autors.

 

Wenn die Agentur lediglich auf Basis der Gutschriften mit dem Autor abrechnet, sehe ich da auch kein großes Problem, zumal ja regelmäßig dessen Steuerpflicht mit dem Geldeingang korrespondiert und zumindest die Verträge in deutscher Sprache vorliegen. Wie es bei einer Betriebsprüfung (beim Autor) allerdings aussähe, sobald das Finanzamt bei genauerer Sichtung auf fremdsprachige Rechnungen/Verträge/Korrespondenzen stößt, kann ich auch nicht sagen, denn Steuerrecht ist wirklich nicht meine Domäne :-)

 

Grundsätzlich würde ich persönlich so was auch bei einer Agenturvertretung nicht mitmachen, ohne mich vorher eingehend mit meinem Steuerberater abzustimmen, hilfsweise beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.

 

LG,

eva v.

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A propos: Wenn diese Firma, die jetzt die Buchhaltung macht, offenbar nicht mal Deutsch kann, wie wollen die sich dann an die deutschen Steuergesetze und Vorschriften der Buchhaltung halten? Die Buchhaltung in Amerika ist meines Wissens nämlich ganz anders organisiert.

 

Herzliche Grüße, Hans Peter

Genau das ging mir auch durch den Kopf. (Falls die Buchhaltung überhaupt in einem englisch-sprachigen Land liegt.)

 

Liebe Grüße

Ramona

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Deine Agentur wird auch englischsprachige Rechnungen stellen müssen. Frag sie doch mal, wie die das sehen. Das Problem mit den deutschen Behörden hätte dann ja Deine Agentur.

 

Ich werde nächste Woche mal nachfragen, Andrea. Bisher habe ich von der Agentur nur gehört, dass sie das auch bekommen haben.

 

Eva, ich gehe eigentlich davon aus, dass die Verträge weiterhin in deutscher Sprache vorliegen werden und ich eben von der Agentur weiterhin die deutschen Abrechnungen bekommen werde und das ist ja alles, was ich bei einer möglichen Betriebsprüfung vorlegen könnte. Jegliche Korrespondenz zwischen Agentur und Verlag bekomme ich ja sowieso nicht zu Gesicht bzw. für meine Akten. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

 

Aber ich werde auf jeden Fall mal nachhaken, damit es da kein böses Erwachen gibt. Danke auf jeden Fall für den Denkanstoß. :)

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Noch seltsamer wird mir das alles, nachdem ich "genpact" gegoogelt habe, das Unternehmen, dass die Finanzabläufe für Egmont ab sofort optimiert ...

 

Man kann sich was bei denken.

 

Andrea

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