anni Geschrieben 8. Mai 2015 Teilen Geschrieben 8. Mai 2015 Liebe Kollegen und Kolleginnen, vor allem die, deren Verlag nicht im eigenen Land ist oder die sich rechtlich mit dem Thema auskennen: Zum ersten Mal wurde ich (seitens Verlag in Deutschland) gefragt, ob ich (in Österreich) mich von der Quellensteuer befreien lasse. Ich musste erst mal nachfragen, was gemeint ist. Schließlich arbeite ich seit vielen Jahren selbständig, habe viele Verträge und Kunden in Deutschland, gebe überall meine UID (Umsatzsteuer-ID) an und gut war's bisher. Offenbar geht es aber hier nicht um Umsatzsteuer. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Verlag (in Deutschland), so keine Befreiung vorliegt, 25 % Einkommenssteuer vom Honorar einbehalten müsste. Mit der Befreiung fällt halt dann österreichische Einkommenssteuer an, so man über den jeweiligen Steuergrenzen ist. Was ist denn nun wirklich der korrekte Weg? Liebe GrüßeAnni Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaB Geschrieben 8. Mai 2015 Teilen Geschrieben 8. Mai 2015 (bearbeitet) Hallo Anni! Ich schreibe im Moment einen Lernkrimi für einen polnischen Verlag. Die haben von mir eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangt, weil sie sonst auch 20% des Honorars einhalten müssten. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es dabei darum zu vermeiden, dass das Honorar doppelversteuert wird. Mit dieser Bescheinigung wird das Honorar in meinem Fall also nur in Deutschland versteuert. Die Bescheinigung musste ich aus dem gleichen Grund letzen Monat auch nach Rumänien schicken, als ich dort eine Lesung hatte. Vermutlich ist es bei dir auch so? LG,Angelika Bearbeitet 8. Mai 2015 von AngelikaB "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 9. Mai 2015 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 Aha, verstehe, danke Angelika. Anni Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berta Berger Geschrieben 9. Mai 2015 Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 Also, dass es "Quellensteuer" heißt, wusste ich auch nicht. Aber ich bekomme für jeden neuen Verlag (und bei den alten muss ich das Formular nach einer gewissen Zeit wieder neu bestätigen lassen) bekomme ich ein Formular von meiner Agentur zugeschickt, das ich vom Finanzamt bestätigen lassen muss - eben dass ich die Einkommenssteuer in Österreich zahle, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Aber ob jetzt nun damit diese "Quellensteuer" gemeint ist? LG Berta Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaB Geschrieben 9. Mai 2015 Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 "Quellensteuer" bezeichnet nur die Steuern, die in dem Land bezahlt werden müssten, aus dem die Einkünfte stammen (Quellenstaat). Hier ist ein ganz guter Artikel zum Thema Quellensteuer, Doppelbesteuerung und Ansässigkeitsbescheinigung. http://www.hk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/ertrag_lohnsteuer/internationales_steuerrecht/abzugsteuerentlastung/1167842 LGAngelika "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 9. Mai 2015 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 Berta, genau, so wurde es mir - allerdings erstmals! - beschrieben.Und genau, Angelika, es ist die Befreiung von eben dieser Steuer an der Quelle. DAnn ist das so üblich.Danke euchAnni Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 9. Mai 2015 Teilen Geschrieben 9. Mai 2015 Also, dass es "Quellensteuer" heißt, wusste ich auch nicht. Aber ich bekomme für jeden neuen Verlag (und bei den alten muss ich das Formular nach einer gewissen Zeit wieder neu bestätigen lassen) bekomme ich ein Formular von meiner Agentur zugeschickt, das ich vom Finanzamt bestätigen lassen muss - eben dass ich die Einkommenssteuer in Österreich zahle, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Aber ob jetzt nun damit diese "Quellensteuer" gemeint ist?Ist bei mir genauso. Ich wusste auch nicht, dass es "Quellensteuer" heißt, aber bei jedem neuen Verlag lasse ich das Formular vom Finanzamt bestätigen und verlängere dann entsprechend, wenn die Befreiung abläuft (ich lebe auch in Ö und meine Verlage sind in D). www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PetraKG Geschrieben 13. Mai 2015 Teilen Geschrieben 13. Mai 2015 Hallo Anni, hast du die Anfrage von unserem Verlag bekommen (und dieses Formular, von dem Berta spricht)? Davon wusste ich bislang nichts.*seufz* Noch viel zu klären für mich. Danke für den Hinweis! liebe Grüße Petra "Diabolische List", Roman, Gmeiner Verlag, 2014; "Diabolisches Spiel", Roman, Gmeiner Verlag, 2016; "Zen-Krimis" Der Blog für jeden Tag; HOME Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...