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Gerswid

VG Wort Sonderverteilung Bibliothekstantieme

Empfohlene Beiträge

Danke!

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

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Öhm.

*Hüstel*

Ich weiß, ich bin hier immer der Doofie vom Dienst.

Aber könnt ihr mir erklären, worin der Unterschied zur Ausschüttung im Sommer besteht, und wann man sich melden sollte/kann?

Irgendwie begreife ich das nicht. :-?

 

Danke!

 

LG Yvonne.

Neu: "Rosenwein und Apfeltarte" Roman, Juni 2018

http://www.yvonnes-romanwelten.de

Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul (Friedrich Hebbel)

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Lustig und ganz am Rande - (auch) die VG Wort verwendet den Terminus "ISBN-Nummer". Da gehe ich mir doch gleich einen PKW-Wagen kaufen. ;)

 

Herzlich,

Tom

Bearbeitet von Tom Liehr
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Öhm.

*Hüstel*

Ich weiß, ich bin hier immer der Doofie vom Dienst.

Aber könnt ihr mir erklären, worin der Unterschied zur Ausschüttung im Sommer besteht, und wann man sich melden sollte/kann?

Irgendwie begreife ich das nicht. :-?

 

Danke!

 

LG Yvonne.

Hallo Yvonne,

vielleicht hilft Dir diese Auskunft, die ich gerade von der VG Wort bekam:

 

"Da Sie in der Hauptausschüttung 2015 bereits Tantiemen aus der Abteilung Bibliothekstantieme erhalten haben, können Sie nur noch Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften und Lyrik zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme melden."

 

Für die Sonderverteilung kannst Du Deine anderen Titel also per anzuforderndem Formular melden, wenn Du bei der Hauptausschüttung nicht dabei warst.

Bearbeitet von Martha

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Öhm.

*Hüstel*

Ich weiß, ich bin hier immer der Doofie vom Dienst.

Aber könnt ihr mir erklären, worin der Unterschied zur Ausschüttung im Sommer besteht, und wann man sich melden sollte/kann?

Irgendwie begreife ich das nicht. :-?

 

Danke!

 

LG Yvonne.

Hallo Yvonne,

vielleicht hilft Dir diese Auskunft, die ich gerade von der VG Wort bekam:

 

"Da Sie in der Hauptausschüttung 2015 bereits Tantiemen aus der Abteilung Bibliothekstantieme erhalten haben, können Sie nur noch Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften und Lyrik zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme melden."

 

Für die Sonderverteilung kannst Du Deine anderen Titel also per anzuforderndem Formular melden, wenn Du bei der Hauptausschüttung nicht dabei warst.

 

Danke, Martha.

Ich verstehe das jetzt so:

Wenn ich in einer Zeitschrift einen Artikel/Kurzgeschichte veröffentlicht hätte, könnte ich das bei der Sonderausschüttung angeben, während meine Romane bereits gelistet sind und ich für die schon im Sommer kassiert habe.

Ist das so richtig?

 

LG Yvonne.

Neu: "Rosenwein und Apfeltarte" Roman, Juni 2018

http://www.yvonnes-romanwelten.de

Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul (Friedrich Hebbel)

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Ich verstehe das jetzt so:

Wenn ich in einer Zeitschrift einen Artikel/Kurzgeschichte veröffentlicht hätte, könnte ich das bei der Sonderausschüttung angeben, während meine Romane bereits gelistet sind und ich für die schon im Sommer kassiert habe.

Ist das so richtig?

So würde ich es auch verstehen. Wobei ich nicht weiß, ob die Einschränkung "literarische" Zeitschrift dafür eine Bedeutung hat. Es wäre wirklich schön, wenn es von der VG Wort eine eindeutig verständliche Beschreibung aller vorkommenden Meldevorgänge gäbe. Das würde den Mitarbeitern dort sicher viel Arbeit abnehmen und uns das ewige Rätselraten ersparen.

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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"Literarische" Zeitschriften ist wohl als Abgrenzung gegen "Publikumszeitschriften" gedacht, also gegen Tageszeitungen und vor allem Illustrierte, die i. d. R. nicht in Bibliotheken ausliegen.

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Ich finde es nicht einfach zu verstehen, was die von der VG Wort schreiben!

 

Ich habe vorhin um ein Formular gebeten, da ich in mehreren Anthologien vertreten bin und nachgefragt, ob sie auch noch eine Liste der Romane brauchen, die neu herausgekommen ist. Die Antwort kam sehr schnell, immerhin: Man muss die Romane nicht melden, aber dennoch finden sie es gut, wenn man eine Liste mit den Titeln schickt, falls es Namensverwechslungen oder Doppelungen gibt. Also doch eine Liste schicken!

 

Hier die ganze Mail, vielleicht ist es interessant für euch (fett von der VG Wort, unterstrichen von mir):

 

Sehr geehrte Frau Weigel,

 

die grünen Meldeformulare für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken werden Ihnen per Post zugesandt. Sie können Ihrer Meldung gerne eine ausgedruckte Titelliste beilegen. Entscheidend ist Ihre Unterschrift auf dem Meldebogen. Bitte verwenden Sie den Meldebogen mit Adressaufkleber und der gedruckten Angabe Ihrer Karteinummer.

 

Bei den Meldeverfahren der VG WORT wird zwischen wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Texten unterschieden. Die Abteilung Wissenschaft ist eine Meldeabteilung. In dieser Abteilung müssen Sie Ihre jeweiligen Veröffentlichungen melden. Sie können sich auch online unter http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen.html  informieren und melden.

 

Die Abteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken hingegen ist eine Erhebungsabteilung, welche die Literatursparten Belletristik, Sachliteratur, Kinder- und Jugendliteratur umfasst. Erhebungsabteilung bedeutet, dass eine Vergütung an Wahrnehmungsberechtigte nur dann erfolgt, wenn uns Ausleihdaten von deren Werken aus öffentlichen Bibliotheken gemeldet werden. Zu diesem Zweck werden uns Bibliotheken in Deutschland im Auftrag der Kultusministerkonferenz vom Deutschen Bibliotheksverband vorgegeben. Wir werten die Ausleihstatistiken aus und weisen die Tantiemen inklusive des Reprographiesockels aufgrund der Ausleihhäufigkeit zu. Solange keine Ausleihresultate vorliegen, hören Sie nichts von uns, da wir keine Negativbescheide versenden, um die Verwaltungskosten gering zu halten. Zwischen dem Erscheinen eines Titels auf dem Markt und dem Ausleihnachweis durch die öffentlichen Bibliotheken vergehen erfahrungsgemäß einige Jahre. Bitte senden Sie uns zur Unterscheidung von Namensgleichheiten eine Titelanzeige zu, die Sie zu gegebener Zeit aktualisieren. Gerne per E-Mail an bo@vgwort.de.

 

Für Autoren, deren Werke wir bei den Erhebungen nicht ermitteln konnten, sowie für Autoren belletristischer Anthologie- und Zeitschriftenbeiträge haben wir die Sonderverteilung Bibliothekstantieme eingeführt. Als Anlage erhalten Sie unser Informationsblatt Sonderverteilung Bibliothekstantieme - öffentliche Bibliotheken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gaby Nagel
Bibliothekstantieme

 

 

Und das ist der Anhang, der ich heute geschickt bekommen habe:

 

Sonderverteilung Bibliothekstantieme - öffentliche Bibliotheken

In der Abteilung Öffentliche Bibliotheken muss grundsätzlich nicht gemeldet werden, denn die Gelder fließen unseren Autoren und Verlagen auf Grund unserer Ausleiherhebungen zu.

Für Autoren, deren Werke wir dabei nicht ermitteln konnten, haben wir die Sonderverteilung Bibliothekstantieme eingeführt.

Alle drei Jahre führt die VG Wort dieses Meldeverfahren durch. Es richtet sich an all jene Autoren (Autoren, Übersetzer, Herausgeber, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.

Einmalig gemeldet werden können rückwirkend für zehn Jahre und nur auf den hierzu vorgesehenen Meldeformularen Bücher belletristischen Inhalts. Außerdem meldbar sind hier - und nur hier belletristische Beiträge in Sammelwerken und literarischen Zeitschriften, ferner Kinder-/Jugendbücher und Lyrik.

Autoren von Texten fach-, sach- oder wissenschaftlichen Inhalts melden diese auf den entsprechenden Formularen an die Abteilung Wissenschaft. Sie nehmen damit an den Ausschüttungen aus dem wissenschaftlichen Bibliotheksbereich teil.

Zur nächsten Sonderverteilung Bibliothekstantieme rufen wir im Herbst des Jahres 2015 auf. Die für die Teilnahme erforderlichen Meldeformulare sind erst von da an auf Anfrage bei der VG Wort erhältlich.

 

 

Romane:  http://weigel-elke.net/      Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/

Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/

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Ihr Lieben, ich bin ja seit Mai Verwatungsratsmitglied der VG Wort und kann evtl. dazu Auskunft geben.

 

Bei der Sonderausschüttung handelt es sich um eine unregelmäßig verhandelte Nachzahlung/Sonderzahlung des Bibliothekenverbandes. 

 

Der wesentliche Absatz hierbei ist:

 

Einmalig gemeldet werden können rückwirkend für zehn Jahre und nur auf den hierzu vorgesehenen Meldeformularen Bücher belletristischen Inhalts. Außerdem meldbar sind hier - und nur hier – belletristische Beiträge in Sammelwerken und literarischen Zeitschriften, ferner Kinder-/Jugendbücher und Lyrik.

 

 

Also: Grünen Zettel anfordern. Alle deine Romane aus Publikumsverlagen rein schreiben. Alle Kurzgeschichten in Anthologien von Publikumsverlagen. Alle Ki/Ju-Romane, jedes Gedicht, das in einem ordentlichen verlag/ordentlicher Zeitschrift gedruckt wurde. 
Literarische Zeitschriften gibt es ja nicht viele, sowas wie "Du" oder "Lettre" oder "Literaturen".

 

Die Sonderausschüttung schließt auch stets immer jene Lücken, die durch die sehr geringe Auszahlung der Bibliotheken an Autorinnen und Autoren entsteht. Die Bibliotheken haben, da sie die einzigen rechtlich gedeckten "Kunden" für Leihbücher sind, einen guten verhandlungshebel, die Ausleih-Gebühren niedrig zu halten.

Würde man den Gesamtbetrag, der aufgrund von Ausleihen von Druckbüchern anfällt und an unsere "Stellvertretende Inkasso", die VG Wort, ausgezahlt wird, durch die Zahl der Auszahlungsbrechtigten (uns) teilen, käme man auf 4 Cent pro Leihvorgang. Davon 3 Cent an Autorinnen, 1 Cent an Verlage.

Die Bibliotheken wollen leider nicht mehr zahlen; u.a. auch, weil sie von Bund & Ländern immer kürzer gehalten werden.

 

Betreffs 4 Cent pro Leihvorgang: Was so aber auch nicht glatt hinkommt, da ein Teil der Bibliothekstantiemen für Autoren in Not und Autorenalters-Vorsorgen aufgewendet wird.

Wie diese letzteren funktionieren lest Ihr bei uns auf http://www.fairerbuchmarkt.de/ueber_geld.htmlnach

 

Bei der Sonderausschüttung erhalten die, die sich per grünem Formular melden, alle

a) den selben Sockelbetrag (um und bei 120 Euro, wenn ich mich recht erinnere)

b) anteilig hochgerechnet Ausleihen obenauf

 

 

Was die VG Wort alles für uns erhebt, steht übrigens hier:

 

http://www.vgwort.de/einnahmen-tarife.html

 

 

 

Herzlichst

Nina

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Also: Grünen Zettel anfordern. Alle deine Romane aus Publikumsverlagen rein schreiben. Alle Kurzgeschichten in Anthologien von Publikumsverlagen. Alle Ki/Ju-Romane, jedes Gedicht, das in einem ordentlichen verlag/ordentlicher Zeitschrift gedruckt wurde. 

Literarische Zeitschriften gibt es ja nicht viele, sowas wie "Du" oder "Lettre" oder "Literaturen".

Hallo Nina, schön, dass Du als Insiderin uns weiterhilfst.

Trotzdem bleibt da die Auskunft, die ich von der VG Wort erhalten habe:

 

"Da Sie in der Hauptausschüttung 2015 bereits Tantiemen aus der Abteilung Bibliothekstantieme erhalten haben, können Sie nur noch Beiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften und Lyrik zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme melden."

 

Da ich nur Romantitel zu melden hätte, hat der grüne Zettel für mich also keinen Sinn, wie ich es verstehe.

Bearbeitet von Martha

"Lady Annes Geheimnis", 2019, Lübbe Verlag

Mein Blog: Marthas Schreibtisch

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Ihr Lieben, wie sieht es denn aus, wenn man für Bücher, die unter dem eigenen Namen erscheinen, regelmäßig Ausschütungen erhält, für Titel unter bereits gemeldetem Pseudonym jedoch noch nie. Kann man dann die Pseudonym - Titel für die Sonderausschütung melden?

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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