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Dania

Text in Schulbuch gefunden - dürfen die das?

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Ich bin grad immer noch etwas platt - eine Freundin von früher, die nun als Lehrerin arbeitet, hat mich vorhin angeschrieben und gesagt: Wow, du stehst ja jetzt schon in meinem Deutsch-Arbeitsbuch! Wie hast du das denn geschafft? Ich verstand nur Bahnhof, aber dann hat sie mir Fotos geschickt und es kam heraus: Da ist tatsächlich ein Artikel, den ich während eines Praktikums damals für eine Zeitung geschrieben habe, anscheinend als pädagogisch wertvoll in einem Schulbuch gelandet! Ich bin völlig platt. Ich hatte absolut überhaupt keine Ahnung - weder davon, dass der Artikel noch durchs Netz geistert, noch davon, dass ein Schulbuchverlag den jetzt Mittelstufenschülern zum Fraß vorwirft! Was bei mir sofort die Frage aufwirft: Dürfen die das einfach so? Wie sieht das rechtlich aus? Weiß da jemand Näheres? 

 

Original-Artikel

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Gerade jetzt hatte ich den Fall, dass der Cornelsenverlag vier Texte aus meinem Buch über die Olympischen Spiele der Antike in einem Schulbuch verwendet hat. Ich bekam für jeden Text ein Meldeschreiben von der VG Wort, das mich über diesen Sachverhalt aufklärte. Angehängt war jeweils der Textausschnitt, da dort Kürzungen vorgenommen wurden, und ich die Möglichkeit hatte, das nochmal zu ändern. Ich hätte die Verwendung auch ablehnen könen. Zunächst war ich etwas perplex. Anruf bei der VG Wort ergab: Die Schulbuchverlage zahlen in solchen Fällen ein kleines Honorar an die VG Wort, die das an den Autor weiterleitet. Wie es sich in Deinem Fall verhält, ist nun die Frage, denn dazu müsstest Du den infrage kommenden Text entweder mit vollem Namen oder mit Kürzel gezeichnet haben, jedenfalls müsstest Du für die VG Wort identifizierbar sein. Wenn das so ist, wirst Du vermutlich über die VG Wort honoriert werden. Ein Anruf dort oder beim Verlag bringt bestimmt etwas Genaueres.

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Soweit ich weiß, gelten für Bildungsmedien spezielle Regelungen bei der Vervielfältigung von anderswo Veröffentlichtem. Schau mal in §§ 46 UrhG. Ich hatte auch mal Teile von Zeitschriftenartikeln in Schulbüchern - Deine finanziellen Ansprüche daraus werden, glaube ich, über die VG Wort abgerechnet.

Könnte auch sein, dass das Nutzungsrecht Deines Artikels beim damaligen Zeitungsverlag liegt und der Schulbuchverlag sich dorthin gewendet hat.

 

P.S.: Crossmail mit Dirk

Bearbeitet von AndreasS
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Ist auf jeden Fall gute Werbung. Womöglich steht man ja neben Goethe, Rilke, Böll und so weiter im selben Buch!  ;D

 

(Ich krieg auch immer solche Info-Briefe von der VG Wort. Besonders beliebt ist das "Marsprojekt".)

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Ich hatte vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall, allerdings teilte mir der Persen-Verlag mit, dass sie eine Geschichte von mir (die sie in einem anderen Buch gefunden hatten) aufnehmen werden - ohne weiteren Kommentar.

Ich bat um Honorar und um ein Belegexemplar.

Hat geklappt - und nun stehe ich neben Grimm, Perrault, Lessing und Hebel. 

 

Liebe Grüße,
Ingrid

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