AngelikaB Geschrieben 18. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 Hallo! Ich schlage mich gerade mit einem Problem herum, das offenbar nur ich zu haben scheine, denn im Internet finde ich nur Undurchsichtiges oder gar nichts dazu. Ich bereite gerade meine E-Books für die Print-Version vor und muss im Impressum Name und Anschrift der Druckerei angeben. Ich werde die Bücher bei CreateSpace drucken lassen, allerdings hat Amazon diverse Druckereien weltweit und ich kann ja nicht wissen, wo sie das Buch drucken lassen. Oder kann ich davon ausgehen, dass Aufträge aus Deutschland in der Leipziger Druckerei gedruckt werden? LGAngelika "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dania Geschrieben 18. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 Nein, nicht unbedingt. Bei mir tauchen auch immer wieder Abrechnungen in britischen Pfund auf, was bedeutet, dass die in UK gedruckt wurden, oder deutsche Exemplare werden auch gern schon mal in Polen gedruckt. Das steht dann aber immer hinten drin. blog-und-stift.de Facebook Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabineB Geschrieben 18. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 Wieso musst Du den Namen und die Anschrift der Druckerei angeben? Bei BoD z.B. reicht es, den Namen von BoD anzugeben, das sollte doch bei Create Sparen auch so sein. Sabine http://www.sabine-bartsch.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaB Geschrieben 18. Oktober 2016 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 Das hängt nicht mit der Druckerei zusammen. Das Landespressegesetz Ba-Wü will es so. § 8 Impressum. (1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers, beim Selbstverlag des Verfassers oder des Herausgebers, genannt sein. Mir bleibt dann wohl nichts anderes übrig, also so was zu schreiben wie: CreateSpace, ein Unternehmen von Amazon.com. Wenn die Druckerei dann hinten steht, sollte das eigentlich reichen. "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 18. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 wenn es ODER des Verfassers heißt, müsste dein Name aber doch genügen. Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaB Geschrieben 18. Oktober 2016 Autor Teilen Geschrieben 18. Oktober 2016 Da habe ich auch kurz gestutzt. Da wären wir jetzt bei einem linguistischen Problem. Ist es //Name oder Firma// und Anschrift des Druckers oder //Name oder Firma und Anschrift// des Druckers? Ich habe mal im hessischen Landespressegesetz guguckt. Da ist es anders formuliert und eindeutig. Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk sind Name und Anschrift des Druckers und, wenn das Druckwerk zur Verbreitung bestimmt ist, des Verlegers oder – beim Selbstvertrieb – des Verfassers oder Herausgebers zu nennen. Der Drucker kann statt mit seinem Namen auch mit seiner handelsgerichtlich eingetragenen Firma genannt werden. LGAngelika "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elli Geschrieben 19. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2016 (bearbeitet) Keine Anschrift des Druckers: http://sevecke-pohlen-blog.de/2013/04/20/was-ins-buch-gehort-impressumspflicht-bei-buchern/Und die "Bibliografische Information" nicht vergessen. Hier das Impressum eines Jugendromans ein, den ich bei Create Space herausgegeben habe. https://issuu.com/ehradinger/docs/impressum LGElli Bearbeitet 19. Oktober 2016 von Elli Autorenseite Elli Radinger | BLOG | Wolf Magazin NEU: Abschied vom geliebten Hund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AngelikaB Geschrieben 19. Oktober 2016 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2016 Hallo Elli, wenn die Druckerein also im Handelsregister aufgeführt ist, dann keine Anschrift. Und das wird CreateSpace doch hoffentlich sein. Danke dir! LGAngelika "Wem die Deutschstunde schlägt", Goldmann Verlag, 2014 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...