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Hallo!

 

Bei Verlagsbüchern oder Abrechnung über Agenturen ist es einfach: Wenn zwei Autoren zusammen ein Buch schreiben, übernehmen Verlag/Agentur die Abrechnung und Aufteilung.

 

Aber wie dafür im Selfpublishing eine Lösung finden? Ich hatte zuerst überlegt, ein extra Konto bei kdp und anderen Distributoren eröffnen, auch ein gemeinsames Konto für die Bank, dann teilt man die Einnahmen und bei den Rechnungen zahlt jeder Autor die Hälfte.

 

Jetzt wurde mir gesagt, dass man damit automatisch eine GbR gründet, ob man will oder nicht, dies bedarf einer Gewerbeanmeldung und der üblichen Formalitäten.

 

Von anderen Autoren habe ich gehört: Einer bekommt das Geld, der andere schreibt Rechnungen und bekommt seinen Anteil ausgezahlt.

 

Die Schwierigkeit bei der Sache: Man bekommt dann automatisch Einnahmebelege für das Ganze, setzt es dann aber logischerweise beim Finanzamt nur zur Hälfte an.

 

Wie seht ihr die beste Lösung für die Arbeit im Autorenteam beim SP?

 

LG

Heike

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Hallo Heike,

 

ganz kurz zur GbR:

- Da ist es grds. auch möglich, eine reine Freiberufler-GbR zu gründen, wenn ihr alle eine freiberufliche Tätigkeit (z. B. Autoren) ausübt und nichts gewerbliches "reinstört". [Etwas anderes wäre es, wenn Ihr eine GmbH gründet, die ist "kraft Rechtsform" gewerblich]

Rechnungen etc. sollten dann auf die GbR laufen. Die GbR müsst Ihr dann beim Finanzamt anmelden. [Eine Gewerbeanmeldung ist, da kein Gewerbe, nicht nötig.]

Ihr müsst dann für die GbR eine eigene Gewinnermittlung machen, der Gewinn fließt dann nach einem von euch festgelegten Schlüssel in eure Einkommensteuererklärung mit ein.

[- Problematisch (bzgl. Gewerbebetrieb) kann es z. B. werden, wenn ihr über ein gewisses Maß hinaus eure Bücher selbst vertreibt (also nicht über Distributoren), oder gar einen Verlag (gewerblich) gründet.]

 

Ganz kurz noch eine weitere Möglichkeit (ohne GbR):

- Wenn nur einer (A) das Geld bekommt, dann muss ihm der andere (B) eine Rechnung stellen. A setzt dann das Geld als Einnahme an, den an B weitergeleiteten Teil als Ausgabe.

- Andere Möglichkeit: A setzt den Anteil von B als "durchlaufenden Posten" an, aber das mögen manche Finanzämter nicht so gern (ist meines Erachtens auch komplizierter, da ihr für jede Einnahme zwei Buchungen machen müsst).

 

Das wars in Kürze und ganz global als möglicher gedanklicher Ansatz, ohne auf irgendwelche Einzelfälle einzugehen.

Da das von manchen Finanzämtern gerne auch mal abweichend gehandhabt wird, empfiehlt sich eine Nachfrage beim Sachbearbeiter.

 

Liebe Grüße

Annette

Bearbeitet von AnnetteW

Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen Praxisbeispielen

Dieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de

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Ganz kurz noch eine weitere Möglichkeit (ohne GbR):

- Wenn nur einer (A) das Geld bekommt, dann muss ihm der andere (B) eine Rechnung stellen. A setzt dann das Geld als Einnahme an, den an B weitergeleiteten Teil als Ausgabe.

 

 

Nach dieser Methode arbeite ich seit Jahrzehnten mit meinem Co-Autor zusammen.

Wir haben zu Beginn der Zusammenarbeit eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, in der steht, dass wir gemeinsam schriftstellerische Arbeiten verfassen und die Erlöse aus der Verwertung 50:50 teilen. Wenn wir bei einem Geschäftspartner auf die Möglichkeit stoßen, dass der Partner bereits eine Honorarteilung durchführen kann, nehmen wir das wahr (Buchverträge, Rundfunk etc). Dann schließt der Partner mit jedem von uns einen Vertrag ab. (Bei Buchverträgen bekommt dann jeder von uns eben nur 4 Prozent Tantieme, wenn "ein Alleinautor" 8 Prozent bekommen hätte.)

 

Zur Übereinkunft, welche Arbeiten unsere Autorenvereinbarung betrifft, führen wir im Team in der Anlage zur vertraglichen Vereinbarung eine regelmäßig aktualisierte Liste von Werken (Titel oder AT, Gattung etc), die wir gerade  gemeinsam entwickeln oder entwickelt haben. Damit es kein Vertun darüber gibt, welches Gemeinschaftswerke sind und welches Alleinwerke.

Bei Veröffentlichungen im SP-Bereich: die laufen über "meinen" account bei den entspr. Plattformen, anhand der detaillierten Verkaufsdashboards kann man dann sehen, wie viele Titel mit welchem Erlös weggegangen sind. Ich mache das Inkasso und gebe dem Kollegen eine Gutschrift über seinen Anteil. Er könnte mir aber auch eine Rechnung stellen. Also desselbe Verfahren wie oben geschildert. Das Finanzamt hat sich deshalb eigentlich nie gerührt.

 

Reinhard

 

Bearbeitet von Reinhard Jahn
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Perfekt Reinhard. Genauso mache ich es auch. Bei Verlagsbücher klabüstert es der Verlag auseinander und bei SP-Büchern machen wir es wie du. Finanzamt ist zufrieden.

Auch bei den VG-Wort Meldungen kann man angeben, ob man Alleinautor ist oder weitere beteiligt sind. Wenn jeder was haben will, muss dann natürlich jeder die Meldung abgeben.
Ich denke, das ist die einfachste Lösung.

 

Elli

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