AnnetteW Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 Ich muss zu jedem Posten in der EÜR auch die Belege einreichen (trotz Elster). Du nicht? Ob die Belege vom FA wirklich angeschaut werden, weiß ich allerdings nicht. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, noch nie etwas abgelehnt. Das mit dem Belege-Einreichen variiert (zumindest derzeit noch):- Wenn du deine Erklärung selbst erstellt, dann verlangen einige Finanzämter die Belege.- Wenn das ein Steuerberater macht, verlangen einige Finanzämter sie nicht.Kann aber alles auch genau anders herum sein.Liebe GrüßeAnnette Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasG Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 Aha. Ich mache meine Steuererklärung selbst. Dann liegt es vielleicht daran. "Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020; Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MariaP Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 (bearbeitet) Ich muss zu jedem Posten in der EÜR auch die Belege einreichen (trotz Elster). Du nicht? Ob die Belege vom FA wirklich angeschaut werden, weiß ich allerdings nicht. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, noch nie etwas abgelehnt. Das mit dem Belege-Einreichen variiert (zumindest derzeit noch):- Wenn du deine Erklärung selbst erstellt, dann verlangen einige Finanzämter die Belege.- Wenn das ein Steuerberater macht, verlangen einige Finanzämter sie nicht.Kann aber alles auch genau anders herum sein.Liebe GrüßeAnnette Bis vor zwei Jahren habe ich meine Steuererklärung selbst gemacht, die letzten zwei Jahre von einem Steuerberater. Belege musste ich noch nie mit einreichen, es wurde auch nie nachträglich danach gefragt. Bearbeitet 1. Dezember 2016 von MariaP Komm wir essen Opa. SATZZEICHEN können Leben retten. www.mcpoets.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MariaP Geschrieben 1. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2016 Liebe Maria,wenn dem Sachbearbeiter die Summe z. B. der Fachliteratur zu hoch vorkommt, dann fordert er eine Einzelaufstellung (Buchungsliste und/oder Belege) an.Liebe GrüßeAnnette Das kann natürlich sein ... ich habe bisher auch nicht jedes Buch als Betriebsausgabe abgesetzt. Maria Komm wir essen Opa. SATZZEICHEN können Leben retten. www.mcpoets.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sysai Geschrieben 3. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2016 Mir wird ein Prozentsatz für 'Privat' angerechnet (10-30%) für Bücher und DVDs. Absetzen kann ich daher alles, was wie Buch und DVD aussieht. Bei Recherchefahrten steht das endgültige Urteil des Finanzamtes noch aus. In den letzten Jahren habe ich alles abgesetzt, aber auch erklärt, welchen Sinn die Reisen jeweils hatten. Dazu kommen die Arbeitszimmer.Als unsere Einnahmen noch mikrig waren und wir noch arbeiten gingen, hat das Finanzamt fast nichts anerkannt.Gruß Sysai http://www.inys-und-elmars-romane.de&&http://www.iny-lorentz.de/&&https://www.facebook.com/Inys.und.Elmars.Romane Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christa Geschrieben 4. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2016 Als unsere Einnahmen noch mikrig waren und wir noch arbeiten gingen, hat das Finanzamt fast nichts anerkannt. Ich habe immer einen Pauschbetrag von 900 Euro bekommen, Einzelheiten wie Reisen, Arbeitsplatz oder Bücher haben nicht interessiert, die gesammelten Belege könnte ich mir sparen. Wo kämen wir denn da hin, hieß es. Da könnte ja jeder Badeurlaub mit der Familie machen und nebenher ein bisschen schreiben und recherchieren! Christa Ostseekrimi Mörderische Förde https://tinyurl.com/yy5xgm9j :http://schreibteufelchen-christa.blogspot.com/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Olga) Geschrieben 12. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Ich muss zu jedem Posten in der EÜR auch die Belege einreichen (trotz Elster). Du nicht? Ob die Belege vom FA wirklich angeschaut werden, weiß ich allerdings nicht. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, noch nie etwas abgelehnt. Hm, ich mache die Steuererklärung auch selbst, aber bei uns muss man Belege nur nach einer Aufforderung vom FA nachreichen. Und ich weiß nicht, ob das stimmt, aber ab 2017 soll das wohl ausgeweitet werden, so dass es tatsächlich überall gelten soll. Liebe Grüße,Olga Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 12. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Ich muss zu jedem Posten in der EÜR auch die Belege einreichen (trotz Elster). Du nicht? Ob die Belege vom FA wirklich angeschaut werden, weiß ich allerdings nicht. Es wurde, wenn ich mich recht erinnere, noch nie etwas abgelehnt. Hm, ich mache die Steuererklärung auch selbst, aber bei uns muss man Belege nur nach einer Aufforderung vom FA nachreichen. Und ich weiß nicht, ob das stimmt, aber ab 2017 soll das wohl ausgeweitet werden, so dass es tatsächlich überall gelten soll. Liebe Grüße,OlgaJa, stimmt. Die haben mir sogar dieses Jahr extra ein Hinweisblättchen für diese Info mitgeschickt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnetteW Geschrieben 12. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Ja, soll der "Vereinfachung des Steuerverfahrens" dienen. Was das genau für den Einzelnen bedeutet, dazu (mindestens) 3 Szenarien:- Ausgaben werden, ohne Anforderungen von Unterlagen, abgelehnt, weil sie nicht den "Regelwerten" entsprechen. Passiert jetzt auch schon, könnte aber ab 2017 durchaus mehr werden. Dies befürchten auch einige Kritiker.- Es werden Unterlagen zu den unklaren Stellen angefordert und dann fundiert entschieden.- Es wird ohne die Anforderung von Unterlagen entschieden, wie vom Steuerpflichtigen erklärt. Man darf also gespannt sein und sollte in jedem Fall den Bescheid mit wachsamen Auge prüfen. Liebe GrüßeAnnette Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 12. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 (bearbeitet) Annette, Option 1 kann nicht sein, da das Finanzamt zunächst ja gar nichts vorliegen hat, Ausgaben genau so wenig wie Einnahmen, sonden nur den Gewinn/Verlust. Das wäre ein Ermessensfehlgebrauch und von daher schon rechtswidrig. Das wird so nicht passieren, da zu einfach anfechtbar. "Unklare Stellen" gibt es zunächst auch nicht, da -wie gesagt- Einzelpositionen zunächst nicht vorliegen. Die müssen dann ja erst nachgefordert werden. Daher ist anzunehmen, dass ganz oder gar nicht geprüft wird (letzters entspricht dann deiner dritten Option). Bearbeitet 12. Dezember 2016 von Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnnetteW Geschrieben 12. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Rudi, danke für den Hinweis, das war zwische Tür und Angel in der S~Bahn verkürzt: die Einnahmen-Überschussrechnung liegt bei Option 1 natürlich vor u damit dann auch die Gesamtbeträge der einzelnen Posten (z. B. Fortbildungen), denn sonst macht Option 1 in der Tat keinen Sinn. Und wie oft ich im Rahmen meiner Arbeit schon mit Ermessensfehlgebrauch zu tun hatte, darüber könnt ich ein Buch schreiben ... Liebe Grüße, Annette Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen PraxisbeispielenDieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...