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(AlexanderH)

Fanpages bei Facebook

Empfohlene Beiträge

Zudem werden Seiten durch den neuen Algorithmus kaum noch in der Startseite angezeigt. Ich glaube, ich mache meine Seite jetzt endgültig dicht und nutze nur noch mein persönliches Profil. Das wollte ich schon seit Längerem durchziehen.

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Eine adäquate Kurzzusammenfassung wäre "Grmpf!".

Lässt sich noch nicht richtig machen, weil sich (für den Moment) noch nichts ändert. Das hängt auch an Facebook, wie die auf das Urteil reagieren werden.

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Ich habe gedacht, das sei immer schon so gewesen. Bzw. habe ich auf meiner Seite einen direkten Link zur DSV meiner Website und dort ebenfalls einen Hinweis, dass das ganze Gedöns auch für meine Social Media-Seiten gilt.

 

Das habe ich natürlich auch gemacht. Aber das geht ja nur darum, was wir mit den Daten machen.

 

Wenn ich das Urteil aber richtig verstehe, geht es darum, dass wir als Geschäftspartner von Facebook dafür gerade stehen sollen, wie Facebook Daten behandelt. Woher z.Bsp. die Daten kommen, die wir für Werbeanzeigen nutzen. Oder ob Facebook die Daten, die sie über die Leser unserer Seiten sammeln, weiterverkaufen. Darauf haben wir aber überhaupt keinen Einfluss, erklären uns aber dadurch, dass wir Facebook nutzen, damit einverstanden.

 

Sprich: wer mit dem Teufel Geschäfte macht ...

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Bei Meedia erklärt die Rechtsexpertin Anja Neubauer "die dramatischen Folgen des EuGH-Urteils für Netzwerk und Nutzer".

 

"In erster Konsequenz heißt das, dass alle Seitenbetreiber ihre Seiten löschen oder zumindest 'nicht sichtbar' schalten müssten!"

https://meedia.de/2018/06/05/quo-vadis-facebook-jura-professorin-erklaert-die-dramatischen-folgen-des-eugh-urteils-fuer-netzwerk-und-nutzer/

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Der Autor dieses Beitrags bei n-tv.de kommt zu dem Schluss, dass sich das Urteil auf eine Richtlinie (von 2011) bezieht, die ja nicht mehr gültig ist, und dass vorerst kein dringender Handlungsbedarf besteht:

https://www.n-tv.de/ratgeber/Facebook-Seiten-Betreiber-mitverantwortlich-article20465182.html

 

Ich hatte gestern ein lustiges Telefonat mit dem Datenschutzbeauftragten eines Kunden. Der Mann ist tief in der Materie, nicht erst seit dem 25. Mai, und er sagte sinngemäß, dass er seinen Auftraggebern oft deutlich zu viel anraten würde, weil derzeit keiner weiß, was Minimum und was das Gardemaß wäre. Erst die Rechtsprechung der kommenden Monate und Jahre würde zeigen, wie richtige, todsichere Datenschutzerklärungen, TOMs, AVVs, Verarbeitungsverzeichnisse und all dieses Zeug auszusehen haben, und erst dann würde man auch wissen, was man mit Daten tatsächlich noch machen kann und was nicht, wo die Erklärung reicht, weil es Gründe für die Datenverarbeitung gibt, und wo Verzicht nötig wird.

Eine sehr irritierende Situation, wenn sich nicht einmal die einig/sicher sind, die helfen sollen, Entscheidungen zu treffen.

 

Herzlich,

Tom

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Falls sich jemand wundert; Ich habe die FB-Seite von Montségur auch vorläufig auf unsichtbar gestellt.

 

Aber welche Seite denn? Ich kann eine Seite aufrufen, auf der man Fotos (zum Beispiel von Ulf) und Beiträge aus 2017 sieht.

 

https://www.facebook.com/search/top/?q=monts%C3%A9gur%20autorenforum

 

Auf jeden Fall sollte man bedenken, was Tom ausgeführt hat.

Es betrifft doch nur meine Fan-Seite?, (die habe ich schon lange gelöscht, aber jetzt muss ich mal schauen, ob sie auch wirklich gelöscht ist). 8-)

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Ich habe meine Fanseiten (St.Peterburg-Romane, Die Tulpenkönigin) jetzt auch erst einmal auf unsichtbar gestellt, wie es Prof. Anja Neubauer in ihrem Artikel erklärt. Das kann man jederzeit rückgängig machen, wenn sich die Situation geklärt hat, und ich vermute, die FB-Datenbeauftragten werden sich da zügig etwas einfallen lassen. Denn - wenn ich es richtig sehe - kann man ausschließlich mit diesen Fanseiten bezahlte Werbung einstellen. Mit meinem allgemeinen Freundesaccount geht das jedenfalls nicht.

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Sebastian Niedlich

Leute, werft nicht gleich die Flinte ins Korn. Das grenzt jetzt schon etwas an blinden Aktionismus.

Grundsätzlich müsste erst mal einer da sein, der einen verklagt. Ich glaube nicht, dass da viele ein Interesse dran haben. Im Grunde will die EU Facebook - mit Recht - ins Handwerk pfuschen. Momentan geht das etwas über die Köpfe der Seitenbetreiber, aber na ja.

 

Ich habe auf meinen Seiten jetzt ein Posting oben "angeheftet", in dem folgendes steht:

Aufgrund des Urteils vom EuGH, dass Fanpage-Betreiber auf Facebook für den Datenschutz bei Facebook mitverantwortlich sind, erkläre ich hiermit, dass Ihre Daten von Facebook gesammelt und verarbeitet werden. Alleine dadurch, dass Sie sich auf dieser Seite befinden, werden bereits Daten erfasst. Sollten Sie dies nicht wünschen, verlassen Sie bitte diese Seite und melden sich am besten bei Facebook ab.
Abgesehen von Facebook selbst werden Ihre Daten allerdings von dieser Seite nicht genutzt. Sie sind auch nur sehr eingeschränkt einsehbar und diese Seite hat keine Möglichkeit die Datenerhebung von Seiten Facebook einzustellen.
Mit dem Besuch dieser Seite erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten von Facebook erfasst und verarbeitet werden.

 

Das ist rechtlich nicht einwandfrei, denn ich bin kein Anwalt und habe mir das mal eben ausgedacht. Aber zumindest kann mir keiner vorwerfen, dass ich mich nicht "gekümmert" hätte. Wenn ich Seiten wie heise.de etc. vertrauen kann, dann sollte so etwas fürs Erste reichen. Und wenn es in nächster Zeit rechtlich besser formulierte Texte gibt, na dann passe ich den Text eben an.

 

Ich glaube nicht, dass eine Abschaltung der Fan-Pages und somit die Verprellung der Fans, eine gute Lösung ist. Ich würde da sehr stark abwägen. Mir zumindest ist die Fanbindung momentan wichtiger, als dieser Hickhack, bei dem noch niemand etwas Genaues weiß.

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Diana Hillebrand

Auch ich habe mich entschieden, nun zumindest meine "WortWerkstatt SCHREIBundWEISE"-Seite und meine Fanpage bei Facebook auf "nicht veröffentlich" zu stellen. Damit sind die Seiten nach außen nicht mehr sichtbar, doch alle Inhalte bleiben erhalten. Ich will auch nicht in Panik verfallen, mal sehen, was die nächste Zeit so bringt.

Hier vielleicht auch noch etwas Interessantes dazu:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=3
 

Bearbeitet von Diana Hillebrand
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Auch ich habe mich entschieden, nun zumindest meine "WortWerkstatt SCHREIBundWEISE"-Seite und meine Fanpage bei Facebook auf "nicht veröffentlich" zu stellen. Damit sind die Seiten nach außen nicht mehr sichtbar, doch alle Inhalte bleiben erhalten. Ich will auch nicht in Panik verfallen, mal sehen, was die nächste Zeit so bringt.

 

Hier vielleicht auch noch etwas Interessantes dazu:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=3

 

 

Danke für den Link, Diana. "Unbehagen … hinnehmen, … ist der Preis für unsere derzeitigen Möglichkeiten."

Und was Facebook dazu sagt (Ist enttäuscht von dem Urteil, wird aber, wo nötig, Informationen bereitstellen):

https://www.thomashutter.com/facebook-eugh-urteil-und-jetzt-alle-mal-wuza-das-meint-facebook-dazu/

 

Hab mich dort mal ein wenig umgesehen - offensichtlich werden panisch Seiten gelöscht, als würde der Bankencrash bevorstehen! :s19

Bearbeitet von Christa
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Ich würde sagen, erstmal keine Panik. Wir sind nicht für Facebook verantwortlich. Und bis erstmal klar wird, was wir als Seitenbetreiber anders machen sollen, belasse ich alles, wie es ist. Ich mache überhaupt nichts mit meiner Seite, außer gelegentlich etwas posten. Und wer auf meiner Seite "like" klickt, ist ohnehin schon FB-Nutzer.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Diana Hillebrand

 

Ich finde gut, dass Facebook das möglichst breit zu spüren bekommen, denn dann werden sie hoffentlich nach einer schnellen Lösung für alle suchen.

 

Genau das ist ein Grund, warum ich es ebenfalls gemacht habe. Ich hoffe, wenn viele so handeln, dann wird Facebook genötigt sein, die Voraussetzungen zu erfüllen.

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Falls sich jemand wundert; Ich habe die FB-Seite von Montségur auch vorläufig auf unsichtbar gestellt.

 

Aber welche Seite denn? Ich kann eine Seite aufrufen, auf der man Fotos (zum Beispiel von Ulf) und Beiträge aus 2017 sieht.

 

https://www.facebook.com/search/top/?q=monts%C3%A9gur%20autorenforum

 

 

Möglich, dass einige der Inhalte über die Suche noch immer zu finden sind.

Es geht um diese Seite: https://www.facebook.com/autorenforum/

Das ist unsere "Fan-Seite" bei Facebook, und die habe ich vorläufig auf "nicht veröffentlicht" gestellt. Damit ist mein Job erstmal getan. Sobald sich die Lage klärt, mache ich sie wieder öffentlich. Was einzelne Beiträge angeht, die ggf. über die Suche noch zu finden sind, die sollen nicht meinhe Sorge sein ;-)

 

Andreas

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Was ich noch nicht verstanden habe:

 

Was müsste passieren, damit ich Ärger wegen meiner Fanseite bekomme?

Mir ist noch nicht klar, wie die formellen Wege aussehen und wer in Aktion treten muss, damit überhaupt ein Zustand eintritt, in dem ich haftbar gemacht werde.
Denn die bloße Existenz der Fanpage ist ja erstmal kein Problem - es muss jemand ein Problem mit der Seite bzw. der Datensammelei haben (wo kein Kläger, da kein Richter).

Und da frage ich mich, wer das ist und wie es dann weitergeht.
 

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Ich habe auch eine Seite, ich mache aber nichts mit irgendwelchen User-Daten, wüsste gar nicht, wo die zu finden sind. Und für das, was Facebook damit anstellt, kann ich nichts. Ich glaube auch nicht, dass diese Gerichtsentscheidung auf kleine Leute wie wir ziehlt. Hier geht es eher um große Firmen, die ganz anders auf FB auftreten und mit Daten zu Werbezwecken umgehen. Und jetzt ist bekannt geworden, dass kurzfristig ein Gesetz kommen soll, um eine mögliche Abmahnwelle zumindest für 12 Monate auszusetzen. Es gibt auch einen guten Artikel bei Heise, der sie Sache ins rechte Licht rückt:

 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all

 

Deshalb erstmal abwarten und Tee trinken.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Sebastian Niedlich

Was ich noch nicht verstanden habe:

 

Was müsste passieren, damit ich Ärger wegen meiner Fanseite bekomme?

 

Mir ist noch nicht klar, wie die formellen Wege aussehen und wer in Aktion treten muss, damit überhaupt ein Zustand eintritt, in dem ich haftbar gemacht werde.

Denn die bloße Existenz der Fanpage ist ja erstmal kein Problem - es muss jemand ein Problem mit der Seite bzw. der Datensammelei haben (wo kein Kläger, da kein Richter).

Und da frage ich mich, wer das ist und wie es dann weitergeht.

 

 

Genau das ist der springende Punkt.

 

Achtung: Folgende Gedanken stammen von jemandem, der kein Anwalt ist und somit nur begrenzt Ahnung von Recht hat.

 

Jemand, der über deine Seite zu Facebook gekommen ist und sich dann darüber aufregt, dass Facebook Daten sammelt, könnte dich verklagen. In Anbetracht der Tatsache, dass Hinz und Kunz bereits bei Facebook sind, ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering, dass es dann also überhaupt um deine Seite geht, denn in erster Linie besteht ja das Problem mit Facebook. Ggf. könnte man noch argumentieren, dass jemand die Möglichkeit hätte dich zu verklagen, wenn du eine Werbeanzeige oder beworbenen Beitrag bei Facebook machst, der aufgrund der Daten, die Facebook gesammelt hat, bei ihm/ihr erscheint. Damit hättest du ja quasi Daten genutzt, die du nicht haben solltest bzw. die der "Kunde" bei dir nicht einsehen kann, weil die ja bei Facebook liegen. Aber auch da scheint mir die Lösung relativ simpel zu sein: Erstelle einfach keinen beworbenen Beitrag.

 

Ich glaube nicht, dass Otto Normalabmahner einfach so wild um sich herum einen Rechtsstreit nach dem anderen anfangen kann. Dazu müsste man nachweislich geschädigt worden sein. Insofern sehe ich die ganze Sache relativ locker. Trotzdem muss man sich damit beschäftigen, was Mist ist, denn man vergeudet damit einfach seine Zeit, die man z.B. mit Schreiben verbringen könnte.

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Ich habe auch eine Seite, ich mache aber nichts mit irgendwelchen User-Daten, wüsste gar nicht, wo die zu finden sind. Und für das, was Facebook damit anstellt, kann ich nichts. Ich glaube auch nicht, dass diese Gerichtsentscheidung auf kleine Leute wie wir ziehlt. Hier geht es eher um große Firmen, die ganz anders auf FB auftreten und mit Daten zu Werbezwecken umgehen. Und jetzt ist bekannt geworden, dass kurzfristig ein Gesetz kommen soll, um eine mögliche Abmahnwelle zumindest für 12 Monate auszusetzen. Es gibt auch einen guten Artikel bei Heise, der sie Sache ins rechte Licht rückt:

 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zum-EuGH-Urteil-Noch-kein-Grund-Facebook-Seiten-zu-schliessen-4069690.html?seite=all

 

Deshalb erstmal abwarten und Tee trinken.

 

Exakt so verhält es sich, Ulf. Die sogenannten Abmahnanwälte sind eh nur an Firmen etc. interessiert, wo es etwas zu holen gibt. 

Inspiration exists, but it has to find us working! (Pablo Picasso)

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Diana Hillebrand

Exakt so verhält es sich, Ulf. Die sogenannten Abmahnanwälte sind eh nur an Firmen etc. interessiert, wo es etwas zu holen gibt. 

 

 

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Ich war Rechtsfachwirtin und habe 18 Jahre in Kanzleien gearbeitet. Da haben wir immer wieder Fälle mit solchen Abmahnanwälten gehabt. Die suchen im Netz ganz gezielt nach fehlerhaften Seiten und schreiben die Inhaber mit einer Forderung an. Die Geschäftsidee geht auf, weil es doch viele gibt, die auf so ein Anwaltsschreiben sofort (und ohne es zu hinterfragen) zahlen. Die Beträge sind manchmal gar nicht so hoch, aber Kleinvieh macht bekannlich auch Mist ... Grundsätzlich gilt: Nichts unterschreiben und bezahlen, ohne sich juristischen Rat einzuholen.

Abmahnen können übrigens nur Wettbewerber oder Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen (Verbraucherschutz, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) und die Kammern. Verbraucher können nur über Abmahnvereine (ja, so etwas gibt es) abmahnen.

Ob die allerdings unsere Fanseiten durchwühlen, um Abmahnungen zu verschicken? Man weiß es nicht ...

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Was ich noch nicht verstanden habe:

 

Was müsste passieren, damit ich Ärger wegen meiner Fanseite bekomme?

Mir ist noch nicht klar, wie die formellen Wege aussehen und wer in Aktion treten muss, damit überhaupt ein Zustand eintritt, in dem ich haftbar gemacht werde.

Denn die bloße Existenz der Fanpage ist ja erstmal kein Problem - es muss jemand ein Problem mit der Seite bzw. der Datensammelei haben (wo kein Kläger, da kein Richter).

Und da frage ich mich, wer das ist und wie es dann weitergeht.

 

Jemand müsste dich wegen Verstoß gegen die DSGVO bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde melden. Einer solchen Anzeige muss die Behörde nachgehen und entscheidet dann, ob es eine Verwarnung oder ein Bußgeld gibt.

 

Ich bin kein Rechtsberater und kann nur sagen, wie ich die Lage deute.

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