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Petralit

Verpackungsgesetz für AutorInnen mit Schritt für Schritt-Anleitung

Empfohlene Beiträge

Auf meiner Tipps für AutorInnen-Seite gibt es jetzt auch einen Bereich über das neue Verpackungsgesetz mitsamt einer Schritt für Schritt-Anleitung, wie man sich im Verpackungsregister registriert und bei Reclay eine Lizenz für seine Verpackungen erhält. Reclay deshalb, weil es derzeit der günstigste Anbieter ist. Die Anleitung habe ich während meiner eigenen Registrierung Punkt für Punkt ganz detailliert erstellt, damit auch diejenigen, die bei so was leicht verzweifeln, ganz entspannt vorgehen können.

Selbstverständlich dürft ihr euch auch für einen anderen Entsorgungsanbieter entscheiden. Das müsst ihr selbst wissen.

 

Hier geht es direkt zu den Infos und der Anleitung:

https://www.petra-schier.de/tipps-fuer-autoren/autorenleben-finanzamt-rechtliches/#verpackungsgesetz

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Danke für deinen Beitrag, Petra. Meine Frau hat ja noch ein "stillgelegtes" Gewerbe. Darüber haben wir damals meine Bücher verkauft. Sie wird das dann zum Ende des Jahres beenden.

Amtsschimmel trifft es, Andreas. In Deutschland/EU wird mehr und mehr überreguliert (wobei die Ansätze ja richtig sind, nur die Umsetzung … *Augenroll*). Wo führt das noch hin? Ich gehe schon mal meine gelbe Warnweste suchen …

LG

Rudi

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Ich dachte immer, der Amtsschimmel sei der Schimmel, der zwischen den Aktendeckeln wächst, weil die Beamten so faul sind und die Akten so selten in die Hand nehmen. Was stimmt denn nun? (Sorry, off topic!)

Sagt Abraham zu Bebraham: Kann ich mal dein Cebraham?

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Ich dachte immer, der Amtsschimmel sei der Schimmel, der zwischen den Aktendeckeln wächst, weil die Beamten so faul sind und die Akten so selten in die Hand nehmen. Was stimmt denn nun? (Sorry, off topic!)

 

Nee, so off Topic ist das gar nicht. Das mit dem Schimmel könnte laut Wikipedia von den Schimmeln kommen, die im 19. Jahrhundert in der Schweiz die Akten zustellten. Auf der anderen Seite betrifft es den Schimmel, der auf alten Akten wächst. So hat sich der Begriff "den Amtsschimmel reiten" (bürokratisch handeln) oder "Der Amtsschimmel trabt/wiehert" (braucht neues Futter) herausgebildet.

 

Petra hat da mal wieder aufgepasst - ich hatte keinen Schimmer davon. In einem Hinweis steht, dass auch die Inverkehrbringer geringer Mengen gehalten sind, die Verpackungen (laut obigen Maßgaben) bei der Zentralstelle registrieren zu lassen. Ich habe ja schon viele Bücher verpackt und verschickt. In Zukunft wird das noch komplizierter, als es hier auf dem Land eh schon ist. :-/

Bearbeitet von Christa
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Es liest sich so, als betreffe es nur Verpackungen von Ware, die direkt an den Endverbraucher geschickt wird. In unseren Fall also an Leser. Und wenn man an den Buchhandel versendet?

 

Beim Börsenverein habe ich was dazu gefunden.

https://www.boersenverein.de/de/991516https://www.boersenverein.de/de/991516

 

Ganz schlau werde ich aber auch nicht daraus. Der Buchhandel sei schon jetzt gehalten, Verpackungen vom Endkunden, also dem Käufer, zurückzunehmen. Dagegen fallen die Schweißfolien nicht unter das Verpackungsgesetz. Wenn ich also ein verpacktes Buch an eine Buchhandlung schicke, müsste die diese Verpackung wiederverwerten.

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Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass Transportverpackungen innerhalb der Handelskette, die nachweislich nicht an den Endverbraucher weitergereicht werden, vom neuen Gesetz nicht betroffen seien. Also z. B. die Verpackung, in der man Verkaufsexemplare an Buchhandlungen schickt.

 

Edit:

Hab es wiedergefunden: hier. Weiter unten unter "Welche Verpackungen sind nicht systembeteiligungspflichtig?"

Bearbeitet von AndreasS
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Guter Link, Andreas. Also alle systempflichtigen Verpackungen, die nachweislich nicht an Endverbraucher abgegeben werden.

 

Das war für mich auch noch wichtig: "Als Inverkehrbringen gilt gemäß § 3 Abs. 9 jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung."

 

Also auch alles, was ich kostenlos an Autoren helfen, an Tombolas, an Leser, Freunde und Verwandte schicke, fällt darunter. Selbst Geschenkpapier und Briefumschläge mit Karten für Events. (Letztes Jahr gab es schon einen Artikel in der Süddeutschen, dass das Quatsch sei mit den Verpackungen. Derweil werden Millionen von Plastikbechern usw. weggeschmissen)

Bearbeitet von Christa
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Also, wenn man als Autor eins seiner Bücher an einen Freund oder Verwandten schickt, wird das ja wohl als privat gelten dürfen!  >:(

 

(Ich krieg schon wieder'n Hals. Hauptsache, man kann wieder irgendwo eine Behörde gründen, die den Rest der Republik mit Quatschpflichten beschäftigt und den Leuten damit den Alltag komplizierter macht! Vielleicht mal Zeit, auch in Deutschland gelbe Westen anzuziehen …)

Bearbeitet von AndreasE
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Das mit den Wursthäuten habe ich auch gerade irgendwo gelesen. Im VerpackG steht unter Anlage 1 (zu &3, Absatz 1):

 

verbleibt - Werkzeugkästen - Teebeutel - Wachsschichten um Käse - Wursthäute - Kleiderbügel, die getrennt verkauft werden - Getränkesystemkapseln, Kaffee-Folienbeutel …

 

Und schon wieder ist das Netz voll von Rechtsberatungen und Anwälten, die ihre Hilfe anbieten-
 

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Es liest sich so, als betreffe es nur Verpackungen von Ware, die direkt an den Endverbraucher geschickt wird. In unseren Fall also an Leser. Und wenn man an den Buchhandel versendet?

 

Wenn du an den Buchhandel versendest, und nur dahin, ist das ja zwischen zwei Unternehmen und etwas anders. Lizenziert werden müssen Verpackungen, die beim Endkunden und deren gleichgestellten Stellen Müll verursachen.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Guter Link, Andreas. Also alle systempflichtigen Verpackungen, die nachweislich nicht an Endverbraucher abgegeben werden.

 

Das war für mich auch noch wichtig: "Als Inverkehrbringen gilt gemäß § 3 Abs. 9 jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung."

 

Also auch alles, was ich kostenlos an Autoren helfen, an Tombolas, an Leser, Freunde und Verwandte schicke, fällt darunter. Selbst Geschenkpapier und Briefumschläge mit Karten für Events. (Letztes Jahr gab es schon einen Artikel in der Süddeutschen, dass das Quatsch sei mit den Verpackungen. Derweil werden Millionen von Plastikbechern usw. weggeschmissen)

 

Briefe und Geschäftspost gehören aber nicht dazu. Also alles, was in normalen Briefumschlägen versendet wird. Das sind ja keine Waren.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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Also, wenn man als Autor eins seiner Bücher an einen Freund oder Verwandten schickt, wird das ja wohl als privat gelten dürfen!  >:(

 

(Ich krieg schon wieder'n Hals. Hauptsache, man kann wieder irgendwo eine Behörde gründen, die den Rest der Republik mit Quatschpflichten beschäftigt und den Leuten damit den Alltag komplizierter macht! Vielleicht mal Zeit, auch in Deutschland gelbe Westen anzuziehen …)

 

Wenn du etwas privat verschenkst, musst du das nicht lizenzieren. Aber wenn es in irgendeiner Form deinem Geschäft als Autor dient, dann schon.

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Und schon wieder ist das Netz voll von Rechtsberatungen und Anwälten, die ihre Hilfe anbieten-

 

 

Von irgendwas müssen die ja leben. DAS System funktioniert zumindest.

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Also, wenn man als Autor eins seiner Bücher an einen Freund oder Verwandten schickt, wird das ja wohl als privat gelten dürfen!  >:(

 

(Ich krieg schon wieder'n Hals. Hauptsache, man kann wieder irgendwo eine Behörde gründen, die den Rest der Republik mit Quatschpflichten beschäftigt und den Leuten damit den Alltag komplizierter macht! Vielleicht mal Zeit, auch in Deutschland gelbe Westen anzuziehen …)

 

Wenn du etwas privat verschenkst, musst du das nicht lizenzieren. Aber wenn es in irgendeiner Form deinem Geschäft als Autor dient, dann schon.

 

So verstehe ich das jetzt auch. Also mein Buch als Geburtstagsgeschenk für den Sohn. Aber für die Tombola des Arbeiterwohlfahrtsvereins schon - denn die haben mich ja als Autorin angesprochen.

Bearbeitet von Christa
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Und schon wieder ist das Netz voll von Rechtsberatungen und Anwälten, die ihre Hilfe anbieten-

 

 

Von irgendwas müssen die ja leben. DAS System funktioniert zumindest.

 

Ob das System funktionieren wird, ist ja noch die Frage. Man kann sich ja schon seit Mitte des Jahres registrieren.

Dabei überlege ich mir, wie die Post damit umgehen wird. Wenn ich bisher Bücher zur Post gegeben habe, um sie an Leser

oder "zu guten Zwecken" zu verschicken, konnte ich sie als Büchersendung deklarieren ohne weiteren Zusatz darin. Wird mich künftig die Postbeamtin fragen: "Sind Sie Autorin? Haben Sie sich registriert?" Und was kostet die Registrierung?

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So verstehe ich das jetzt auch. Also mein Buch als Geburtstagsgeschenk für den Sohn. Aber für die Tombola des Arbeiterwohlfahrtsvereins schon - denn die haben mich ja als Autorin angesprochen.

 

 

Ganz genau.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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Ob das System funktionieren wird, ist ja noch die Frage. Man kann sich ja schon seit Mitte des Jahres registrieren.

Dabei überlege ich mir, wie die Post damit umgehen wird. Wenn ich bisher Bücher zur Post gegeben habe, um sie an Leser

oder "zu guten Zwecken" zu verschicken, konnte ich sie als Büchersendung deklarieren ohne weiteren Zusatz darin. Wird mich künftig die Postbeamtin fragen: "Sind Sie Autorin? Haben Sie sich registriert?" Und was kostet die Registrierung?

 

 

Ich meinte das System, dass den Fachanwälten weitere Arbeit verschafft.  ;)

 

Die Post interessiert sich überhaupt nicht dafür, ob da etwas lizenziert ist oder nicht. Hauptsache, sie kriegen ihr Porto.

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

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Ich verstehe noch nicht, was das alles soll.

 

An einer Stelle habe ich gelesen, das "System" solle dazu anregen, Verpackungen wiederzuverwenden. Völliger Quatsch: Wer den Platz hat, ankommende Verpackungen aufzubewahren, wird sie ganz von selbst nach Möglichkeit wiederverwenden, schon allein deshalb, weil sie ihn nichts kosten. Und wer den Platz nicht hat, hat ihn auch nach dem 1. Januar 2019 nicht.

 

Wenn es nur drum geht, die Entsorgungskosten zu decken, wäre es mit einer simplen Abgabe auf Verpackungsmaterial getan gewesen. Dann würde ein neuer Versandkarton eben 0,x Euro mehr kosten und gut. Würde ja den Anreiz, Verpackung wiederzuverwenden, nur verstärken. (Übrigens gibt es ein ähnliches Verfahren – aus rationaleren Zeiten –, das uns Autoren auch ein bisschen zugute kommt: Wenn man irgendein elektronisches Speichermedium kauft – einen USB-Stick, eine Festplatte, eine Diskette etc. –, dann zahlt man mit dem Kaufpreis auch eine Pauschalabgabe an GEMA und VG Wort dafür, dass auf diesem Medium möglicherweise(!) urheberrechtlich geschützte Dinge gespeichert werden. Ganz ohne Registrierungsquark, man bedenke!)

 

Demnächst kriegt übrigens jede Konservendose eine 38-stellige Nummer, man wird sich beim Wertstoffsystem registrieren müssen, und bevor man die geleerte Konservendose in den Müll geben darf, muss man seine 13-stellige Entsorgernummer und die 38-stellige Abfallnummer per Internet eingeben. Ab 1.1.2020. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen bis zu 50 Fantastilliarden Euro pro Einzelfall, also sputet Euch!  >:(

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Danke für den Link, Petra!

 

Aber sorry, nein, ich weigere mich.

Das, was ich alle Jubeljahre mal versende, sind dann eben Geschenke - an Kollegen, Bloggerinnen, interessierte Journalisten.

Ich verkaufe nichts! 

 

LG Yvonne.

Neu: "Rosenwein und Apfeltarte" Roman, Juni 2018

http://www.yvonnes-romanwelten.de

Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul (Friedrich Hebbel)

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Ähnliche Gedanken sind mir auch gekommen, AndreasE. Und ich war mehrfach versucht, den Scheibenwischer vor meinen Augen zu machen. Gerade habe ich mal "Das neue VerpackG ist totaler Quatsch" bei Google eingegeben. Da erschienen die üblichen Info- und Hilfs-Angebote, "totaler Quatsch" war immer durchgestrichen. Aber immerhin tauchte die Meldung einer Verbraucherschutzzentrale auf, die unsere Bundesregierung dringend auffordert, das Gesetz nachzubessern. 

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/lebensmittel/neues-verpackungsgesetz-loest-keine-muellprobleme-31554

 

Da gibt es zielgerichtete Vorschläge wie den, den Verpackungsmüll gleich im Laden zu lassen und überhaupt mehr auf Müllvermeidung statt auf Recycling zu setzen.

 

 

 

Demnächst kriegt übrigens jede Konservendose eine 38-stellige Nummer, man wird sich beim Wertstoffsystem registrieren müssen, und bevor man die geleerte Konservendose in den Müll geben darf, muss man seine 13-stellige Entsorgernummer und die 38-stellige Abfallnummer per Internet eingeben. Ab 1.1.2020. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen bis zu 50 Fantastilliarden Euro pro Einzelfall, also sputet Euch!

 

Und weil jeder dann damit beschäftigt ist, seinen Müll zu registrieren, produziert die Müllindustrie munter weiter. Und was dann passiert, kann sich jeder an fünf Fingern abzählen. ;D(Ich beneide die Franzosen so sehr um ihre kreative Widerstandskultur. Bei uns stellt man sich in Zehnerreihen an der billigen Tankstelle an und starrt auf den Staat wie das Kaninchen auf die Schlange!)

Bearbeitet von Christa
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