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ChristineN

Rechtsbeistand wegen fehlender Tantiemen gesucht

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

mein Verlag ist mir seit Februar 2017 das Honorar für Ebook-Verkäufe schuldig. Das Taschenbuch ist längst vergriffen. Bei Nachfragen werde ich hingehalten - es müsse erst beim Vertragspartner rückgefragt werden, ob es überhaupt Verkäufe seit 2017 gebe - ich sehe aber deutlich im amazon-Konto, dass es nach wie vor Ebook-Verkäufe gibt.

 

Ich überlege, einen Anwalt hinzuzuziehen - bin mir aber nicht sicher, welcher Bereich. Anwalt für Wirtschaft?

 

Bin für jeden Ratschlag dankbar,

lg

Christine

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Danke für eure Ratschläge, sie helfen mir weiter.

 

Ich hoffe ja noch, dass der kleine österr. Verlag auf mein letztes Mail mit Fristsetzung dementsprechend reagiert, aber wenn nicht,

 

werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten,

 

frohe Feiertage!

lg

Christine

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Liebe Christine,

 

bist Du im VS? Dann könntest Du darüber den Rechtsweg kostenlos beschreiten.

Wenn Du magst, kann ich Dir auch die Adresse des Medienanwalts nennen, der über den Selfpublisherverband die Rechtsberatung macht. Ich habe sehr, sehr gute Erfahrungen mit ihm gemacht und er ist auch niemand, der jemandem ein Verfahren oder eine Klage "aufdrückt", sondern alles abwägt.

Und da liegt der Haken an der Sache, die auch der Verlag kennt: Die Kosten, das Geld zu erstreiten, liegen oft deutlich höher als den Betrag, der vorenthalten wird.

Es ist dann auch immer eine Frage: Was will ich investieren an Zeit und Geld? Sehe ich es rein logisch und rechne es finanziell gegen oder geht es um Gerechtigkeit / die Sache an sich?

 

Danach hast Du es Dir möglicherweise mit dem Verlag ganz verdorben und ich würde mich vorher fragen: Wäre nicht allen damit gedient, es auf sich beruhen zu lassen mit der Abrechnung, wenn man zum Beispiel schnell und unkompliziert die Rechte zurückbekommt? Damit könnte eventuell allen Beteiligten geholfen werden und es ist leicht, das Buch selbst wieder aufzulegen in eigener Regie.

 

Liebe Grüße

Heike

 

Okay, das geht jetzt etwas an der konkreten Frage vorbei, aber mir ist es wichtig, das trotzdem zu schreiben, weil ich einige Kollegen und Kolleginnen kenne, die so noch einiges aus ihren neu aufgelegten Büchern herausgeholt haben finanziell.

Bearbeitet von HeikeF
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Okay, das geht jetzt etwas an der konkreten Frage vorbei, aber mir ist es wichtig, das trotzdem zu schreiben, weil ich einige Kollegen und Kolleginnen kenne, die so noch einiges aus ihren neu aufgelegten Büchern herausgeholt haben finanziell.

 

Man kann nicht nur finanziell noch einiges aus den neu aufgelegten Büchern herausholen, sondern sich auch eine Backlist für vergriffene Titel anlegen.

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Und da liegt der Haken an der Sache, die auch der Verlag kennt: Die Kosten, das Geld zu erstreiten, liegen oft deutlich höher als den Betrag, der vorenthalten wird.

Es ist dann auch immer eine Frage: Was will ich investieren an Zeit und Geld? Sehe ich es rein logisch und rechne es finanziell gegen oder geht es um Gerechtigkeit / die Sache an sich?

 

Danach hast Du es Dir möglicherweise mit dem Verlag ganz verdorben und ich würde mich vorher fragen: Wäre nicht allen damit gedient, es auf sich beruhen zu lassen mit der Abrechnung, wenn man zum Beispiel schnell und unkompliziert die Rechte zurückbekommt? Damit könnte eventuell allen Beteiligten geholfen werden und es ist leicht, das Buch selbst wieder aufzulegen in eigener Regie.

 

Blöde Frage, aber müsste der Verlag nicht die Verfahrenskosten tragen, wenn Christine Recht bekäme? Das Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben, falls gegen die Autorin entschieden würde, besteht natürlich. Aber im Erfolgsfall?

 

Zum Thema Beziehungsbruch mit Verlag: Wer wollte denn mit einem Verlag weiterhin zusammenarbeiten, der den Verdacht erweckt, nicht ganz lauter vorzugehen?

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Bei einem Zivilprozess wird spätestens am Ende - im Rahmen der Kostenfestsetzung - auch der Streitwert endgültig geklärt, und der wiederum ist die Berechnungsgrundlage für Verfahrens- und Anwaltsgebühren. Diese können aber bei einem vergleichsweise niedrigen Streitwert - also z.B. unter 1.000 € - schnell überschreiten, worum es in der Sache geht. Das bekommt man zwar überwiegend zurück, wenn man gewinnt. Und wenn man rechtschutzversichert ist, muss man es u.U. nicht einmal verauslagen.

 

Aber.

 

Anwaltsgebühren, die im Rahmen des Verfahrens anfallen, müssen nicht zu den Kosten gehören, die die unterlegene Seite zu übernehmen hat. So können Erstberatungen und ähnliches - etwa der zunächst erfolgende Versuch, die Gegenseite durch ein Anwaltsschreiben zu beeindrucken - Kosten verursachen, auf denen man sitzen bleibt. Man sollte mit einem beauftragten Anwalt hierüber sprechen, und sich das erklären lassen.

 

Viele Amtsrichter drängen nachgerade auf Vergleiche, und es werden deshalb auch viele abgeschlossen (man muss einem Vergleich aber nicht zustimmen). Dabei kann es dann passieren, dass man zwar die Forderung oder einen Großteil der Forderung bekommt, aber auf einem Teil der eigenen Kosten sitzen bleibt. Die dann wiederum einen Teil der Forderung auffressen. Es geht beispielsweise um 1.000 €, man einigt sich per Vergleich, dass die Gegenseite 800 € zahlt, dafür werden die Kosten im Verhältnis zwei zu einem Drittel geteilt. Man hat also 800 €, und man muss ein Drittel der Verfahrenskosten abziehen.

 

Und dann darf man nicht vergessen: Auch wenn man gewonnen und einen vollstreckbaren Titel hat, hat man noch längst nicht das Geld. Man sieht es mit hoher Wahrscheinlichkeit nie, wenn die Gegenseite inzwischen in die Insolvenz geht. Aber auch ohne das kann sich die unterlegene Seite erfolgreich über lange Zeit gegen die Zahlung sperren, denn das Gericht sorgt keineswegs dafür, dass sie zahlt. Das muss man selbst tun, unter Zuhilfenahme von Anwalt und Gerichtsvollzieher. Was wieder Gebühren kostet, die man zwar auch - theoretisch - zurückbekommt, aber eben erst, wenn erfolgreich gepfändet werden konnte. Wofür man dann erst Bankverbindungen recherchieren, Eigentum ermitteln usw. muss - und selbst wenn man ein Konto findet, heißt das noch nicht, dass da auch was drauf ist.

 

Will sagen: So einfach ist das nicht. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich Rechtsberatung beim VS holen.

 

Herzlich,

Tom

 

(Anmerkung: Das obige ist Laien-, kein Juristenwissen. Und das Ergebnis leidvoller Erfahrungen.)

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Tom, vielen Dank für Deine Laienantwort. ;-) Ich habe, klopf auf Holz, nie in einem Verfahren gesteckt, deswegen fand ich das sehr spannend!

www.klippenschreiber.de

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Und dann darf man nicht vergessen: Auch wenn man gewonnen und einen vollstreckbaren Titel hat, hat man noch längst nicht das Geld. Man sieht es mit hoher Wahrscheinlichkeit nie, wenn die Gegenseite inzwischen in die Insolvenz geht. 

Genau das sagte mir die Anwältin damals, die mich beraten hat. Sie sah mich absolut im Recht und sagte mir zu, dass ich auch Recht kriege, wenn ich es einklage. Es ging aber nur um 250 Euro und aus ihrer Erfahrung heraus würde ich diese 250 Euro eher nicht kriegen. Deshalb riet sie mir indirekt davon ab, zu versuchen, dranzukommen. War für mich als Studentin damals viel Geld, aber ich hab's gelassen. 

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Wenn es um eine nicht so hohe Forderung geht, die man relativ genau beziffern und belegen kann, hilft möglicherweise schon ein Mahnbescheid, den man für relativ wenig Geld auch online beantragen kann. Wenn dem nicht in einer gewissen Frist widersprochen wird, erhält man einen vollstreckbaren Titel, und man kann versuchen, die Forderung zu vollstrecken, also einzutreiben. Und selbst wenn widersprochen wird, kommt es zu einem Termin vor dem Amtsgericht, bei dem man auch noch ohne Anwalt auftreten kann. Und wenn man Glück und einen verständnisvollen Richter hat, kommt man da sogar mit einem positiven Urteil raus. (Oder man zieht den Mahnbescheid zurück, dann fallen auch keine weiteren Kosten an.) Es ist gerade bei niedrigeren Beträgen, die dennoch hohen Schaden anrichten können, besonders ärgerlich, wenn sich Leute mit vollen Kriegskassen darauf verlassen, dass man klein beigibt.

 

Und man kann Forderungen auch verkaufen, etwa an Inkassounternehmen. Die nehmen dann einen zweistelligen Prozentbetrag und zahlen den Rest - bei belegbaren Forderungen - sofort aus. Aber das funktioniert eher Endverbrauchern und Privatpersonen gegenüber, und seltener bei Firmen.

 

Herzlich,

Tom

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Das Mahnverfahren kann ich ebenfalls nur empfehlen. Es zwingt den Gegner bei relativ geringen Unkosten, die das Gegenüber bei Erfolg auch erstatten muss, zu reagieren, und die Maßnahmen, die sich aus dem Verfahren ergeben, übernimmt das Gericht. Geht ganz einfach online.https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=52521-1545466657065&Command=start

Bearbeitet von KarinKoch
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Ich danke euch. Ihr habt mir sehr geholfen.

 

Nachdem der Verlag bis 2. Jänner nicht auf meine Email (Bitte das ausstehende Honorar bis 31.12.2018 zu überweisen) reagiert hatte, habe ich am 2. Jänner an die Rechtsabteilung der LIterar Machina (wie VS) eine Sachverhaltsdarstellung via Email geschickit. Die Erstberatung ist kostenlos.

 

Heute kam die Honorarabrechnung des Verlags mit dem Hinweis, der Ebook-Anbieter (Nebenrechte) habe meinen Ebook-Titel weiterhin angeboten, obwohl der Verlag dies eigentlich seit 2017 untersagt habe. Sehr interessant.

 

Der überwiesene Betrag ist zwar nicht hoch, dennoch steht er mir zu. Ich bin sicher, sobald die Rechtsberatung einer AutorInnen-Interessensvertretung eine entsprechende Email an einen säumigen Verlag schickt, würde bei dem Betrag jeder Verlag bezahlen. Geklagt hätte ich wohl kaum. Eine Zusammenarbeit mit diesem Verlag ziehe ich allerdings nicht mehr in Betracht - bin glücklicherweise mittlerweile bei einem anderen Verlag untergekommen.

 

Das mit dem neu aufgelegten Titel überlege ich noch,

 

herzlichst,

Christine

(ich wünsche euch allen ein frohes neues Jahr ohne jeden Ärger dieser Art :) )

Bearbeitet von ChristineN
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Anwaltliche Beratung und Vertretung im Verlagsrecht übernehme ich: www.anwalt-medires.de

 

"Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." (Vaclav Havel) www.bvja-online.de

www.fairlag.info

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