Zum Inhalt springen
Olaf

Pro und Contra Urheberrechtsreform

Empfohlene Beiträge

Im literaturcafe.de gibt es einen sehr lesenswerten Artikel zur Urheberrechtsreform: klick!

 

Wolfgang Tischer erklärt angenehm umaufgeregt und verständlich, was im Reformtext steht (und was nicht) und wie sich die Vorgaben auswirken könnten. Sehr gut, um mitreden zu können.

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe mir schon gedacht, dass das kein Grund zum Jubeln sein würde. Es könnte also passieren, wenn ich es richtig verstanden habe, dass ich mir meinen eigenen Text auf den Blog lade und Google ihn dann per Filter aussortiert, weil er auf irgendeiner Raubplattform steht und ich damit das Urheberrecht verletzt hätte. 8-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe mir schon gedacht, dass das kein Grund zum Jubeln sein würde. Es könnte also passieren, wenn ich es richtig verstanden habe, dass ich mir meinen eigenen Text auf den Blog lade und Google ihn dann per Filter aussortiert, weil er auf irgendeiner Raubplattform steht und ich damit das Urheberrecht verletzt hätte. 8-)

 

Nee, was du auf deinen eigenen Seiten veröffentlichst, läuft ja nicht durch den Uploadfilter von Google. Aber falls du einen deiner eigenen Texte bei Facebook reinstellen willst, und der ist bereits als "Original" woanders öffentlich, kann die Schranke vor deiner Nase runtergehen.

 

Die größeren Gefahrpunkte stehen aber weiter unten im Artikel: Wenn das Instrument erst einmal da ist, könnte man es ja noch nutzen, um dieses oder jenes zu kontrollieren …

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann das auch noch zur Überwachung, zum Ausspähen und Zensur benutzen. 

Das ist ja beruhigend, wenn es nur Facebook usw.  betrifft. Da habe ich bisher nur mal einen Romananfang gepostet, drei Sätze …(diese Kettenromananfänge, zu denen man nominiert wird.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nee, was du auf deinen eigenen Seiten veröffentlichst, läuft ja nicht durch den Uploadfilter von Google. Aber falls du einen deiner eigenen Texte bei Facebook reinstellen willst, und der ist bereits als "Original" woanders öffentlich, kann die Schranke vor deiner Nase runtergehen.

Da ergibt sich sofort die Frage, wie wird der Urheber festgestellt? In aller Konsequenz heißt das, jeder Autor muss seinen Texte komplett zertifizieren lassen, um eindeutig die Urheberschaft zu klären. Das Windhundprinzip taugt dazu nicht. Die nächste Frage ist, ab wann spricht man von einer Urheberrechtsverletzung; eine halbe Seite, ein Satz, ein Teilsatz, die Verwendung des Namens oder einer Textzeile eines Songs im Text?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 In aller Konsequenz heißt das, jeder Autor muss seinen Texte komplett zertifizieren lassen, um eindeutig die Urheberschaft zu klären.

 

Genau solch ein Fall ist im Artikel beschrieben. Die Autoren vom literaturcafe wollten die neue Version eines Ratgebers im eBook-Format auf amazon hochladen, als sie geblockt wurden mit der Begründung, es würde sich um urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Beim Nachhaken stellte sich heraus, dass der Uploadfilter von amazon bereits eine Raubkopie des Buches auf einem entsprechenden Server gefunden und als "Original" eingeordnet hatte. Nur die Kopie ist das Original!  :  >:(

 

Software ist eben einfach doof und kann die Aufgabe zumindest derzeit nicht erfüllen. 

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die werden hoffentlich jede Menge Leute einstellen, um mit all den Beschwerden klar zu kommen.

Bislang hat amazon noch auf jede meiner Anfragen reagiert und rasch geholfen, mal hoffen, dass es so bleibt.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dietmar: Die Frage, ob eine halbe Seite, ein Satz, ein Teilsatz, die Verwendung des Namens oder einer Textzeile eines Songs im Text

eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann ich nur so beantworten: Beim Lektorat gebe ich auch bei einer Textzeile - eines Gedichts oder Songs-in einem gesonderten Bogen die genaue Quelle an. Jetzt schon. Die Verwendung des Namens dürfte nicht darunterfallen.

 

Übrigens war das neue Urheberrecht gerade erstes Thema in der Tagesschau. 2000 Leute in Berlin, auch viele in Stuttgart haben demonstriert-vor allem wegen der Zensur.

Bearbeitet von Christa
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dietmar: Die Frage, ob eine halbe Seite, ein Satz, ein Teilsatz, die Verwendung des Namens oder einer Textzeile eines Songs im Text

eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann ich nur so beantworten: Beim Lektorat gebe ich auch bei einer Textzeile - eines Gedichts oder Songs-in einem gesonderten Bogen die genaue Quelle an. Jetzt schon. Die Verwendung des Namens dürfte nicht darunterfallen.

 

Äh, … Was soll das denn helfen, liebe Christa? Wenn du ein Textstück wegen des Urheberrechts nicht benutzen darfst, bleibt es auch dabei, wenn du die Quelle angibst. 

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

@Dietmar: Die Frage, ob eine halbe Seite, ein Satz, ein Teilsatz, die Verwendung des Namens oder einer Textzeile eines Songs im Text

eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann ich nur so beantworten: Beim Lektorat gebe ich auch bei einer Textzeile - eines Gedichts oder Songs-in einem gesonderten Bogen die genaue Quelle an. Jetzt schon. Die Verwendung des Namens dürfte nicht darunterfallen.

 

Äh, … Was soll das denn helfen, liebe Christa? Wenn du ein Textstück wegen des Urheberrechts nicht benutzen darfst, bleibt es auch dabei, wenn du die Quelle angibst. 

 

Das hilft schon, lieber Olaf. Denn der Verlag prüft das und klärt das dann entsprechend mit den Rechteinhabern ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Youtube etwa könnte eine Lizensierung von Werken anstreben, bei denen Google über die Platzierung von Werbung gutes Geld verdient. Und zwar Zehntausende an Euro, ohne einen Finger zu rühren.

Man könnte, ähnlich wie bei der VG Wort, zunächst mal Rechteinhabern eine Möglichkeit offerieren, ihre Werke in einer Datenbank anzumelden, die dann in Zukunft zum Abgleich dient. 
Diese Möglichkeit gibt es bei Youtube nicht - warum?
Denn: urheberrechtlich geschützte Werke werden natürlich meist unter ihrem Titel hochgeladen (bei mir waren es alle).
Alleine diese könnten nur anhand ihres Titels erkannt werden. Im Zweifelsfall könnte der Rechteinhaber zwecks Überprüfung kontaktiert werden.
Macht YouTube nicht.

Ich sitze 4-5 Monate an einem Roman. Ein Hörbuchverlag vertont es. Irgendein Nutzer lädt das Hörbuch widerrechtlich komplett bei Youtube hoch. Youtube schaltet da beispielsweise Werbung von Audi oder Nestle davor und die beiden Konzerne zahlen dafür Zehntausende an Euros. Dieser Umsatz wird alleine durch unsere Arbeitsleitung generiert (Youtube leistet bis auf die Bereitstellung des Speicherplatzes GAR NICHTS), teilweise mit fragwürdigen Firmen, und wir werden weder dazu befragt, ob wir einer Publikation auf YouTube zustimmen, noch an den Gewinnen, die durch unsere Arbeit entstanden sind, beteiligt. YouTube kassiert die kompletten Werbeeinnahmen. An den Rechteinhabern vorbei. Sie kassieren den Lohn unserer Arbeit.

Man kann natürlich auch - zu Recht - sagen, dass man dann vielleicht seinen eigenen Text nicht mehr online stellen kann, weil er als "Kopie" eingestuft wird. 
Ja, das stimmt. Könnte passieren. Vielleicht. Vielleicht auch nicht.
Sollen wir dann lieber, zur Rettung des Internets, alle unsere Werke proaktiv kostenlos bei YouTube einstellen? Und fortan umsonst arbeiten? Damit wir die Google-Meldung verhindern, dass ein Text von uns bereits existiert und wir eine Urheberrechtsverletzung begangen haben? Wirklich?

Ich bin technisch vermutlich zu wenig versiert, aber ich tue mich schwer damit, dass es nicht eine technische / juristische Möglichkeit gibt, alle Ansprüche / Bedürfnisse unter einen Hut zu kriegen. Das heißt: YouTube scheffelt weiter Milliarden mit unserer Arbeit, wir bekommen einen übersichtlichen Anteil davon, aufgeschlüsselt etwa nach Abrufen und Beitragslänge,  und die Nutzer sind rechtssicher, weil sie alles hochladen dürfen.

Schönen Abend.

Bearbeitet von Holger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

@Dietmar: Die Frage, ob eine halbe Seite, ein Satz, ein Teilsatz, die Verwendung des Namens oder einer Textzeile eines Songs im Text

eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann ich nur so beantworten: Beim Lektorat gebe ich auch bei einer Textzeile - eines Gedichts oder Songs-in einem gesonderten Bogen die genaue Quelle an. Jetzt schon. Die Verwendung des Namens dürfte nicht darunterfallen.

 

Äh, … Was soll das denn helfen, liebe Christa? Wenn du ein Textstück wegen des Urheberrechts nicht benutzen darfst, bleibt es auch dabei, wenn du die Quelle angibst. 

 

Das hilft schon, lieber Olaf. Denn der Verlag prüft das und klärt das dann entsprechend mit den Rechteinhabern ab.

 

 

Ah, das hatte ich falsch verstanden. Du weist den Verlag vor der Veröffentlichung auf die Passagen hin. Das ist natürlich sinnvoll. 

Olaf Fritsche 

www.seitenrascheln.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Olaf: Es ist ein Vordruck des Verlages, den ich mit den Quellenangaben ausfülle und bei MS-Abgabe mitschicke.

 

@Holger: Danke für deine Ausführungen! 

 

Zu den Neuerungen habe ich noch einen Link gefunden. 

 

https://netzpolitik.org/2019/eu-urheberrecht-verhandler-meisselten-uploadfilter-in-stein/#spendenleiste

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollen wir dann lieber, zur Rettung des Internets, alle unsere Werke proaktiv kostenlos bei YouTube einstellen? 

 

Ich sehe nicht richtig so den Unterschied zu "unsere Werke in eine Datenbank von YouTube hochladen, damit die Kopien erkennen können". Und gerade diese Datenbank ("Copyrighted Works Complete") wäre natürlich bevorzugtes Hackerziel von Piraten in aller Welt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wichtig finde ich auch den Hinweis auf die entgangenen Stuereinnahmen durch Facebook und co. Da könnte ich mich tagelang drüber aufregen.

 

Wobei das ein hausgemachtes Problem ist. Man kann nur Steuerschlupflöcher nutzen, die es auch gibt. Facebook kann keine Steuerschlupflöcher bohren, das können nur Regierungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Andreas,

nein, das war nicht gemeint. Ich melde ja ein Werk bei der VG Wort auch an, ohne denen das Buch oder den Film zu schicken.
Wenn ich also ein Hörbuch unter dem Titel, Autorennamen und von mir aus den ersten 3 Sätzen bei Youtube anmelde und ein Uploader den Romantitel ebenfalls verwendet (was ziemlich wahrscheinlich ist, bisher war das jedenfalls so) dann gleicht ein Programm den  Titel des Uploads mit der Datenbank ab. Und hat dann einen Treffer. Den müsste dann entweder ein Mitarbeiter bewerten, eine Software oder es müsste vielleicht eine Meldung an den Rechteinhaber rausgehen. Was auch immer dann zur konkreten Überprüfung noch denkbar ist.
Aber das ist z. B. eine ganz simple Methode, um eine Vielzahl an illegalen Uploads überhaupt mal zu identifizieren.

Eine andere Methode wäre, dass etwa Youtube mit Verbänden von z. B. Autoren, Filmschaffenden etc. in Verhandlungen tritt und für die Nutzungsrechte zahlt. Über die generieren diese Plattformen ja ihr Geld. 

Schöne Grüße,

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ein rechter Pirat ist, der schreibt ja nicht "Der Name der Rose" hin, wenn er diesen Roman hochlädt, sondern "D. Naame der Rose" oder ähnliches, und schon ist dieser Abgleich ausgehebelt. Das dauert cirka einen Nachmittag, bis sich so eine Logik herumgesprochen hat.

 

Wenn ein Computer Hochgeladenes als geklaut identifizieren soll, dann braucht er was, womit er's vergleichen kann, da führt kein Weg drumherum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ein rechter Pirat ist, der schreibt ja nicht "Der Name der Rose" hin, wenn er diesen Roman hochlädt, sondern "D. Naame der Rose" oder ähnliches, und schon ist dieser Abgleich ausgehebelt. Das dauert cirka einen Nachmittag, bis sich so eine Logik herumgesprochen hat.

 

Wenn ein Computer Hochgeladenes als geklaut identifizieren soll, dann braucht er was, womit er's vergleichen kann, da führt kein Weg drumherum.

 

Das ist heute datentechnisch kein Problem mehr. Über Fuzzy-Suche läßt sich "D. Naame der Rose" mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Original zuordnen. Suchmaschinen, und auf nichts Anderen muss eine Auswertung in diesem Fall beruhen, werden nicht nach Gleichheit, sondern nach Wahrscheinlichkeit der Gleichheit beruhen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ein rechter Pirat ist, der schreibt ja nicht "Der Name der Rose" hin, wenn er diesen Roman hochlädt, sondern "D. Naame der Rose" oder ähnliches, und schon ist dieser Abgleich ausgehebelt. Das dauert cirka einen Nachmittag, bis sich so eine Logik herumgesprochen hat.

Hmm. Trotz der vielen von YouTube entfernten Werke laden dieselben Leute die Sachen immer wieder unter demselben (Original-) Titel hoch - ganz offensichtlich, damit die User, die danach suchen, sie auch finden.

Der Algorithmus, der mir bei der Eingabe "Der Name der Rose" in der Suchmaske als Treffer u. a. "D. Naame der Rose" auflistet, kann diesen damit auch schon beim Upload zuordnen, da er nach beiden Seiten anwendbar ist, oder doch zumindest für eine Überprüfung markieren. Wenn er das nicht leisten kann, wird auch niemand, der diesen Film sucht, "D. Naame der Rose" aufgelistet bekommen, was für den Uploader dann vermutlich relativ sinnlos ist.

 

Ich bin, wie erwähnt, gar kein Experte, was die technischen Möglichkeiten angeht, die einem Konzern wie Google zur Verfügung stünden. Ich habe nur, abseits aller technischen Details und Einschätzung von deren Sinn oder Machbarkeit, andeuten wollen, dass zur Anwendung vielleicht der Wille fehlt.

 

Schönen Abend,

 

Holger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Grundproblem ist die Menge. Bei Youtube werden pro Sekunde mehr als 24 Stunden Videomaterial neu hochgeladen, und bei anderen Plattformen wird der Durchsatz ähnlich aussehen. Da nutzt es nichts, wenn ein Namensabgleich ein Verdachtsmoment ergibt und auf dem Schirm eines Administrators ein roter Punkt erscheint – das wären so viele rote Punkte, das ist manuell unmöglich zu bewältigen. Also muss man es Algorithmen überlassen, und wie gut die sind, kann man sich ja mal z.B. bei Funktionen wie "ähnliche Bilder" anschauen, die gern mal Kanaldeckel für Gesichter halten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Uploadfilter gibt es JETZT schon! Alle relevanten digitalen Plattformen setzen sie ein. Kein Geschäftsmodell kann ohne Inhalte-Erkennungstechnologien – so der Uploadfilter-Klarname – bestehen. Mit dieser Technologie wird millionenfach gefiltert, jeden Tag, blockiert und bisweilen auch abgemahnt. Es wird sie vor allem dann weitergeben, wenn die EU-Richtlinie nicht kommt, weiterhin ohne jede Kontrolle. Alle Behauptungen, Uploadfilter kämen erst mit der Richtlinie, sind Heuchelei, funktionieren aber perfekt als Drohkulisse. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, kommen mindestens zwei neue und freiere Möglichkeiten für Plattformen, die mit kulturellen Werken Wertschöpfung betreiben, hinzu: Die Lizenzierung an die Rechteinhaber (zentral möglich über Verwertungsgesellschaften und Verwerter) und Pauschalzahlungen. Dann braucht es keine Filter mehr beim Upload.

Aus diesem Artikel: 

https://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article190022465/Essay-II-Der-Lohn-des-Kuenstlers.html?fbclid=IwAR0kQ9PKhk42_Eo6Fo5GxI9dhMSCtx_zvQaZQksEqaPWeRv8pswjbygz-gk

Behauptet jetzt mal das Gegenteil von dem, was Du ins Feld führst. Keine Ahnung, welche der beiden Aussagen korrekt ist.

Wie schon erwähnt, geht es mir nicht darum, was für YouTube technisch nicht möglich ist (oder uns zu sein scheint - also, welcher Algorithmus was, wie, wann zu leisten  imstande sein müsste, könnte, sollte, wie viele rote Punkte wann, wo und bei wem aufploppen oder nicht). Darum geht es im Kern m. E. überhaupt nicht, denn es ist, denke ich, nicht meine Aufgabe, mir  zu überlegen, mit welcher Technologie z. B. YouTube sein Geschäftsmodell, das auf Ausnutzung kreativer Inhalte Dritter beruht, vor Ansprüchen von Autoren schützen kann.
Dass das in technischer Hinsicht schwierig sein mag, wie Du jetzt mehrfach ausgeführt hast, mag ja sein (ich kann das nicht beurteilen). Heißt das für Dich, was technisch nicht regulierbar ist, ist deshalb legitim und sollte von uns hingenommen werden?

Schönen Abend,

Holger
 

Bearbeitet von Holger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...