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Christa

Vorsicht Falle: Finanzamt

Empfohlene Beiträge

Für die Gewinn/Verlustrechnung musst du, soweit ich es noch in Erinnerung habe, einen extra Bogen ausfüllen:

 

"Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit."

 

Da kannst du die Betriebsausgaben, den Betriebseinnahmen gegenüberstellen und auch Fahrtkosten eintragen.

 

Ich glaube, hier lag bei mir der Teufel im Detail: das habe ich nicht gemacht,

sondern nur die Quittungen eingereicht.

 

Liebe Grüße

Christa

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Als ich die Steuer noch selbst gemacht habe, habe ich mit dem WISO-Sparbuch gearbeitet.

 

Das hat mir gerade bei der Freiberuflichen Tätigkeit sehr weitergeholfen, besonders bei den Betriebsausgaben und - einnahmen, etc ...

 

Am Ende rechnet es auch die Erstattung/ Nachzahlung aus, da ist man dann vor Überrschungen sicher ;)

 

Allerdings muss man die ausgedruckten Zettel erst so zusammenkleben wie die Originale, bevor man sie abgibt. Sonst bekommt man sie vom Finanzamt mit der Bemerkung zurück:

"Wir sind doch keine Bastelstube" ;D

 

Nun, es ist schon ein paar Jährchen her, kann sein, dass die Beamten da heute flexibler sind :s01

 

@ Christa.

 

Das ist gut möglich.

Wenn du nur Belege einreichst und nicht das entsprechende Formular dazu, kann es natürlich sein, dass die nicht anerkannt wurden.

Das ist auf dem Formular nämlich sehr aufgeteilt.

 

Portokosten

Büromaterial

Arbeitszimmer

Fahrkosten

Übernachtungen.

 

Alles muss fein säuberlich aufgelistet und zusammengerechnet werden

Man kann nicht erwarten, dass die Beamten das für einen eintragen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Juhu! Ein kurzer Anruf bei der Sachbearbeiterin, mit dem Wissen, das ich durch euch erlangt habe, im Hinterkopf, hat dazu geführt, dass ein neuer Vorauszahlungsbescheid ausgestellt wird-mit 0. Das zuviel Bezahlte wird zurückerstattet.

Ich hatte schon alles richtig gemacht, bin auch richtig als neben-, freiberuflich eingestuft, nur haben die die Vorrauszahlungen zu hoch angesetzt.

 

Jetzt ist die Schreiberwelt wieder in Ordnung!

 

@Monika: ich werde ja weiterhin als nebenberuflich geführt, auch wenn ich nichts einnehme. So werde ich bei den Steuererklärungen künftig alles an Ausgaben zusammenrechnen und in die Tabelle eintragen.

 

Christa

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Hallo Christa,

 

herzlichen Glückwunsch.

Manchmal genügt eben schon ein kleiner Anruf, um alles wieder gerade zu rücken :s17

 

Toll, dass es so gut gelaufen ist.

 

Liebe Grüße

Monika

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Stefan Mühlfried

@Chrissi:

Korrekt. Alles. :)

Den Eintrag deiner Einkünfte (genauer: Die Einkünfte minus die betriebsbezogenen Ausgaben) machst du im Formular für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Da gibt's zwo Einkunftsarten, zum einen freiberufliche, zum anderen gewerbliche. Deine kommen in erstere, klar.

 

@Christa:

Dann hast du deine Einkünfte wahrscheinlich in der Spalte "Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit" eingetragen - das heißt aber gottseidank nicht automatisch, daß du damit ein Gewerbe angemeldet hättest und den ganzen Streß damit an der Backe hättest. Hab ich früher mit meinen paar Märkern Einkünften aus Programmierung auch so gemacht, gab keinen fühlbaren Unterschied in der Steuererklärung...

 

Ich glaube, hier lag bei mir der Teufel im Detail: das habe ich nicht gemacht, sondern nur die Quittungen eingereicht.

Uuups... :s03 Dann liegt der Verdacht nahe, daß dir das FA gar nix angerechnet hat. Die werden nämlich einen Teufel tun und selbst die Quittungen zusammenrechnen und irgendwo berücksichtigen. Die Quittungen dienen NUR dazu, deine Einträge in den Formularen zu belegen! Wenn du Belege abgibst für etwas, das du gar nicht absetzt... naja, Pech gehabt... :(

 

@Monika:

Yep, so ist es. Zum Thema "Bastelstube": Vater Staat sagt, daß alle Belege, die kleiner als A5 sind, auf größere Zettel aufgeklebt sein müssen. Punkt.

Naja, wenn's nur drei Kassenbons sind, dann sehen die das nicht so eng.

 

Auch der Verweis auf das Zusammenrechnen der Einkünfte und Ausgaben ist richtig. Das Ganze nennt sich dann "Einnahme-Überschuß-Rechnung" (EÜR), und ab diesem Jahr gibt's da auch ein hochoffizielles Formular für.

Ich verweise hier mal auf das Progrämmchen "Easy Cash & Tax", das es kostenlos unter (Link ungültig) gibt. Ist super-duper-einfach und kann alles, was man braucht. Ich benutze es für meine komplette BuHa. EÜR drucken kann's auch, und notfalls auch die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch beim FA abgeben. Das darf man nämlich gar nicht mehr schriftlich! http://smilies.montsegur.de/05.gif

 

A propos: Wer weniger als, glaube ich, 20.000 Euronen / Jahr verdient, kann "als Kleinunternehmer optieren". Damit wird er von der Umsatzsteuer befreit. Er muß keine Mehrwertsteuer vorne kassieren und hinten abführen (die Abrechnungen / Rechnungen sind dann eben mit einem MWSt-Satz von 0%), kann aber auf der anderen Seite für Betriebsausgaben keine Vorsteuer von Vater Staat zurückbekommen.

 

Ach ja, noch ein Wort zu den Quittungen: Wenn ihr eine EÜR macht (machen müßt), dann will das FA nur diese sehen. Die Belege dahinter interessieren sie nicht, die werden ggf. irgendwann mal mit einer Betriebsprüfung gecheckt. Die ist aber sehr selten, und ich nehme mal an, für Nebeneinkünfte von wenigen hundert bis tausend Euro / Jahr wird das fast gar nicht gemacht.

 

Es empfiehlt sich hier, wenn es um mehr als ein paar hundert Euro geht, eine kurze Beratung beim Steuerberater / Lohnsteuerverein! Im Internet finden sich auch eine Menge Infos darüber.

 

Hope it helps,

Stefan

 

P.S.: *Räusper* Wie immer handelt es sich hier nur um meine persönlichen Erfahrungen und nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Zu riesigen Nebenwirkungen fragen Sie den Steuerberater oder Anwalt Ihres Vetrauens.

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Dann hast du deine Einkünfte wahrscheinlich in der Spalte "Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit" eingetragen - das heißt aber gottseidank nicht automatisch' date=' daß du damit ein Gewerbe angemeldet hättest und den ganzen Streß damit an der Backe hättest. Hab ich früher mit meinen paar Märkern Einkünften aus Programmierung auch so gemacht, gab keinen fühlbaren Unterschied in der Steuererklärung...[/quote']

 

Jetzt bin ich auch schlauer ...

 

Ich glaube, hier lag bei mir der Teufel im Detail: das habe ich nicht gemacht, sondern nur die Quittungen eingereicht.

Uuups... :s03 Dann liegt der Verdacht nahe, daß dir das FA gar nix angerechnet hat. Die werden nämlich einen Teufel tun und selbst die Quittungen zusammenrechnen und irgendwo berücksichtigen. Die Quittungen dienen NUR dazu, deine Einträge in den Formularen zu belegen! Wenn du Belege abgibst für etwas, das du gar nicht absetzt... naja, Pech gehabt... :(

 

Und ich dachte, die machen das für mich, wo wir doch soviel Steuern zahlen- :-/

 

Vater Staat sagt, daß alle Belege, die kleiner als A5 sind, auf größere Zettel aufgeklebt sein müssen. Punkt.

Naja, wenn's nur drei Kassenbons sind, dann sehen die das nicht so eng.

 

Ist mühsam, aber das habe ich gemacht - alles, was kleiner war als A4.

 

ab diesem Jahr gibt's da auch ein hochoffizielles Formular für.

 

Kommt ja gerade richtig.

 

 

P.S.: *Räusper* Wie immer handelt es sich hier nur um meine persönlichen Erfahrungen und nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Zu riesigen Nebenwirkungen fragen Sie den Steuerberater oder Anwalt Ihres Vetrauens.

 

Bei hiesigen Nebenwirkungen tragen Sie den Steuerberater zum Anwalt Ihres Vertrauensg*gg*

 

Christa

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Hi Crissi,

 

Monika schieb, daß sie, als sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beim FA ankündigte, eine neue Steuernummer erhielt.

 

Ich habe erst einen neue Steuernummer erhalten, als ich mich freiwillig Ust-pflichtig meldete. Falls sich das Prozedere in letzter Zeit nicht geändert hat, wird das sicher auch bei Dir so sein (oder wenn Du Dich aufgrund Deiner Einkünfte als Ust-pflichtig eingestuft wirst, aber ich glaube, dazu mußt Du Einkünfte von mehr als 17.600 Euro haben, oder sogar noch mehr. Falls Du Dich nicht freiwillig Ust-pflichtig meldest - das FA sagt schon Bescheid, wenn es soweit ist ;)).

 

Ich habe die ersten Jahre immer negative Einkünfte aus selbstständiger Arbeit geltend gemacht (mehr Ausgaben als Einnahmen) und in den ersten Jahren, als endlich die Honorare die Kosten überstiegen, nur die Einkünfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Einkünften angegeben.

 

Habe dazu auf der Lst-Erklärung die "Einkünfte aus selbst. Arbeit" angekreuzt und zusätzlich Anlage GSE ausgefüllt (schätze, das steht für Gewerbe/selbst. Einkünfte). Das änderte sich auch bei Ust-Pflicht nicht, nur, daß dann halt noch die Ust-Erklärung dazu kommt.

 

Ist natürlich nur eine rein persönliche Erfahrung, die ich dort mit Dir teile und soll in keiner Weise einer Steuerberatung etc. nahe kommen. Auch wenn es wohl von FA zu FA unterschiedlich ist, wie auskunftsfreudig (und kompetent) die Mitarbeiter sind, so ist die Info der FA meist eine sehr gute Anlaufstelle, um die nötigen Informationen zu erhalten und zumindest mit allen nötigen Formularen versorgt zu werden.

 

Ciao

peti

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Hallo,

 

ich habe hier mehrmals gelesen, dass man nur mit Gewerbe oder nur als Freiberufler Büromaterialien absetzen kann. Das ist meines Wissens nicht notwendig und ich habe meine Büromaterialien immer anrechnen können. Das gilt auch für meinen Computer, wobei ich als Informatiker von meiner Firma eine entsprechende Bescheinigung benötigte.

 

Mfg Steffen

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Stefan Mühlfried

Hallo Steffen!

 

Eingeschränkt korrekt: Als Freiberufler / Gewerbler kannst du die Ausgaben gegen die Einkünfte aufrechnen und so dein zu versteuerndes Einkommen verringern.

Bist du Arbeitnehmer, so kannst du beruflich bedingte Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Das kommt im Grunde genommen aufs Gleiche hinaus, da diese Kosten dein zu versteuerndes Einkommen verringern, außer, daß a.) du die Umsatzsteuer nicht wieder reinholen kannst und b.) Vater Staat dir sehr viel genauer auf die Finger guckt. Im Zweifelsfall mußt du die berufliche Veranlassung nachweisen. Stichwort Arbeitszimmer - kann leider kaum noch ein Arbeitnehmer absetzen.

 

Wenn du dir allerdings als Arbeitnehmer einen Computer anschaffst, weil du den zum Schriftstellern brauchst, dann kannst du den nicht so einfach bei den Werbungskosten eintragen - die berufliche Veranlassung fehlt. Du kannst ihn aber unter den Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit eintragen, und zwar sogar dann, wenn du noch gar keine Einnahmen hast! Dann hast du halt Verlust gemacht. Wenn das nicht mehrere Jahre hintereinander so läuft (dann wird das FA dir "Liebhaberei" :s21 unterstellen - oder auf Amtsdeutsch: Mangelnde Gewinnerzielungsabsichten), dann klappt das ganz wunderbar.

 

Aber in der Sache hast du natürlich Recht: Gerade Büromaterialien kann man auch als Arbeitnehmer absetzen.

 

Liebe Grüße,

Stefan

 

(der natürlich wie immer nur aus dem Nähkästchen plaudert und keinem Steuerberater Konkurrenz machen kann...)

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

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