(Spacelars) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo! Ich habe Euch mal unten einen Norm-Buchvertrag als PDF ins Web gesetzt. Für alle, die es interessiert. Gruss Lars LINK: (Link ungültig) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Ist das der Standardvertrag aus dem Web oder ein Sonderdingens aus deinem Labor? Wenn letzteres, dann erläutere doch bitte ein wenig dazu, wozu die Klauseln dienen und warum du es anders vorschlägst als es Usus ist. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Hallo Peter! Den habe ich auf m einem PC "entdeckt". Den habe ich mal in diesem Jahr von irgendeiner Webseite geladen, auf der es um das Thema "Schreiben", "Rechte", "eratung für Autoren" usw. geht. Nur leider: ich weiss die Page nicht mehr Besten Gruss Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Welche Klauseln kommen dir merkwürdig vor, Peter? Meine Verträge sehen auch so (ähnlich) aus. Allein hierdrauf wäre noch zu achten: Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben*) sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache. Das bedeutet, selbst wenn du nach 5 oder 10 oder 20 Jahren den Verlag wechselst, dass dein "alter" Verlag noch immer die Rechte an den "alten" Büchern behält. Gerade beim Verlagswechsel kann es aber interessant für den neuen Verlag sein, den Autor mitsamt der Rechte an den alten Büchern einzukaufen, um diese ggf. noch einmal neu herauszubringen. Daher ist eine zeitlich Eingrenzung des Hauptrechtes (z.B: 7 Jahre o.ä.) sinnvoll. Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 ich habe das Glück, dass bei beim Ausverkauf der Auflage die REchte wieder zurück bekommen habe... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Petra) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Lars, das ist kein Glück, das ist normal. Schöne Grüße, Petra Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Spacelars) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 ...bei mir ist nichts normal ;) Gruss Lars Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 In diesen Normverträgen sind Klauseln drin, die dem Autor ermöglichen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sein Buch nicht mehr vermarktet wird. Ich schließe auch immer für die Dauer des ges. Urheberrechts ab, denn wenn ich mal einen Bestseller rausbringen sollte, will ich nicht, daß plötzlich mein Vertrag verjährt und dann der Autor zu Lübbe geht oder sowas. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Klar, Peter, du stehst ja auch auf der anderen Seite des Zaunes - von uns Autoren aus gesehen jedenfalls Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 7. Juni 2005 Teilen Geschrieben 7. Juni 2005 Habe nie das Gegenteil behauptet, hähä. Nee, wollte halt nur mal auch die andere Sichtweise einflechten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_T.) Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Ich würde auf die Streichung von § 7, Punkt 3 bestehen. Ich möchte doch meine eigene Bücher verkaufen dürfen PvO Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 8. Juni 2005 Teilen Geschrieben 8. Juni 2005 Da schau her, ist das wirklich Bestandteil des Normvertrages? In meinen Verträgen steht da jedenfalls was anderes: Daß wenn der Autor sie verkauft, er das nur zum aufgedruckten Ladenpreis tun darf. Nee, warum sollte denn der Autor seine Bücher nicht verkaufen dürfen? Bullshit! Ich bin doch sogar froh drum, wenn der das tut. Umsatz ist Umsatz, je mehr je lieber. Ein befreundeter Verlag macht damit sogar 2/3 seiner Umsätze! Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...