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(Lars)

Normvertrag für Bücher

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich habe Euch mal unten einen Norm-Buchvertrag als PDF ins Web gesetzt. Für alle, die es interessiert.

 

Gruss

Lars

 

LINK: (Link ungültig)

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(Peter_Dobrovka)

Ist das der Standardvertrag aus dem Web oder ein Sonderdingens aus deinem Labor? Wenn letzteres, dann erläutere doch bitte ein wenig dazu, wozu die Klauseln dienen und warum du es anders vorschlägst als es Usus ist.

 

Peter

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Hallo Peter!

 

Den habe ich auf m einem PC "entdeckt". Den habe ich mal in diesem Jahr von irgendeiner Webseite geladen, auf der es um das Thema "Schreiben", "Rechte", "eratung für Autoren" usw. geht. Nur leider: ich weiss die Page nicht mehr ::o

 

Besten Gruss

Lars :s13

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Welche Klauseln kommen dir merkwürdig vor, Peter? Meine Verträge sehen auch so (ähnlich) aus.

Allein hierdrauf wäre noch zu achten:

 

Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen

Urheberrechts das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung

(Verlagsrecht) des Werkes für alle Druck- und körperlichen elektronischen Ausgaben*)

sowie für alle Auflagen ohne Stückzahlbegrenzung für die deutsche Sprache.

Das bedeutet, selbst wenn du nach 5 oder 10 oder 20 Jahren den Verlag wechselst, dass dein "alter" Verlag noch immer die Rechte an den "alten" Büchern behält. Gerade beim Verlagswechsel kann es aber interessant für den neuen Verlag sein, den Autor mitsamt der Rechte an den alten Büchern einzukaufen, um diese ggf. noch einmal neu herauszubringen. Daher ist eine zeitlich Eingrenzung des Hauptrechtes (z.B: 7 Jahre o.ä.) sinnvoll.

 

Andreas

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(Peter_Dobrovka)

In diesen Normverträgen sind Klauseln drin, die dem Autor ermöglichen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sein Buch nicht mehr vermarktet wird.

Ich schließe auch immer für die Dauer des ges. Urheberrechts ab, denn wenn ich mal einen Bestseller rausbringen sollte, will ich nicht, daß plötzlich mein Vertrag verjährt und dann der Autor zu Lübbe geht oder sowas.

 

Peter

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(Peter_Dobrovka)

Habe nie das Gegenteil behauptet, hähä.

 

Nee, wollte halt nur mal auch die andere Sichtweise einflechten.

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Ich würde auf die Streichung von § 7, Punkt 3 bestehen. Ich möchte doch meine eigene Bücher verkaufen dürfen

PvO

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(Peter_Dobrovka)

Da schau her, ist das wirklich Bestandteil des Normvertrages? In meinen Verträgen steht da jedenfalls was anderes: Daß wenn der Autor sie verkauft, er das nur zum aufgedruckten Ladenpreis tun darf.

 

Nee, warum sollte denn der Autor seine Bücher nicht verkaufen dürfen? Bullshit! Ich bin doch sogar froh drum, wenn der das tut. Umsatz ist Umsatz, je mehr je lieber.

Ein befreundeter Verlag macht damit sogar 2/3 seiner Umsätze!

 

Peter

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