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(Nathalie)

Muss ein Autor doppelt GEZ bezahlen?

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Hallo zusammen,

ich krame diesen älteren Thread nochmal aus.

Gestern war ich auf einer Info-Veranstaltung zum Thema: Selbständig im Nebenberuf oder Teilzeit. Da ging es u.a. auch um die GEZ-Gebühren. Ich übernehme jetzt keine Garantie, ob ich das richtig verstanden habe. Aber die Dame, die den Kurs geleitet hat, meinte schon, dass man zusätzliche Rundfunkgebühren zahlen muss (im Monat 6 oder 7€) auch, wenn man zuhause arbeitet. Und zwar, sobald man eine Homepage hat und eine geschäftliche e-mail-Adresse.Ich finde es ja auch komisch, weil man die Gebühr ja eigentlich schon zahlt. Auf der GEZ-Homepage habe ich nichts Konkretes dazu gefunden.

 

Habt ihr vielleicht neue Infos?

Viele Grüße

Gid

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Die Begründung mit der Homepage würd mich ja interessieren. Was hat die mit empfangbaren Daten öffentlich-rechtlicher Sender zu tun?

 

Sabine

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Hallo zusammen,

 

diese Informationen können noch zur Klärung beitragen:

 

(Link ungültig)

 

:s16 Erfreulich sind sie nicht, aber ... http://smilies.montsegur.de/08.gif

 

LG

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Hallo Gid.

 

Vielleicht kann ich ein wenig helfen.

 

Soweit ich weiß, geht man bei der GEZ davon aus, dass es heute möglich und üblich ist, auch per PC Fernsehprogramme zu empfangen. Wenn du bereits als Privatperson Fernseher und Radio angemeldet hast, ist dein privater PC damit enthalten.

Du bist somit privater Nutzer.

 

Nutzt du jetzt aber Fernseher, Radio oder auch PC als Geschäftsperson, giltst du als doppelter Nutzer, so wie auch das Finanzamt auch einen Unterschied zwischen deinem Brötchenjob (Einkommensteuer) und deinem Nebenjob macht (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)

 

Die GEZ ist dabei an diesem Doppelgemoppel unschuldig, da hier der Staat durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Vorgaben für die GEZ macht. Die sind nur das Inkassounternehmen, das die Gelder einnimmt und an die Sender verteilt (von denen übrigens auch die sogenannten "GEZ-Kontrolleure" geschickt und scharf gemacht werden!).

 

Die Regierung geht in diesem Vertragsgebilde davon aus, dass jeder, der eine Möglichkeit zum Empfang von Daten der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender hat(wie entfernt von der Realität diese Möglichkeiten auch immer sein mögen), diese auch nutzt.

 

Sicher, Geld abdrücken tut immer weh, aber schiele mal in die Nachbarländer, was die an Gebühren (und teilweise sogar als Fernsehsteuern!) zahlen müssen.

 

Hoffe ich konnte ein wenig helfen?

 

LG

 

Dirk

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Hoffe ich konnte ein wenig helfen?

 

Irgendwie sind wir wieder am Anfang angelangt. ;D

 

Denn jetzt passts nicht mehr dazu:

 

Nein' date=' musst du nicht. Vorrausgesetzt du zahlst schon deine normalen GEZ Gebühren für Radio und Fernsehen. (Alle drei Monate 51,09 Euro) Hierbei ist es egal, ob du den PC beruflich oder privat nutzt. Er steht ja in deiner Privatwohnung.[/quote']

 

Sabine

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;D Wenn du nicht weitersagst, dass du deinen PC beruflich nutzt ... ich tu´s auch nicht  ;D

 

Aber soweit ich weiß, achten die Beauftragten der Sender (nicht der GEZ! Die haben keine!) nicht immer so genau darauf, ob du deinen Fernseher, Radio und PC auch beruflich nutzt, wenn du nicht gerade auf der Arbeit damit hantierst.

 

Berieselst du deine Kunden mit Musik (egal ob Radio, Fernseher, PC oder Anlage) kommt die GEMA. Und DIE ist echt teuer :s05

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;D Wenn du nicht weitersagst, dass du deinen PC beruflich nutzt ... ich tu´s auch nicht ;D

 

Halt, halt, halt. ;D Du hast auf die Frage, ob ein Autor, der daheim beruflich schreibt, extra zahlen muss, zweimal gesagt: Nein, musst du nicht.

 

Jetzt sagst du, lass dich halt nicht erwischen.

 

So kommen wir nicht weiter. ;D

 

Sabine

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Hm' date=' wie man als Autor jemandem klar machen will, dass man seinen PC nicht beruflich nutzt, weiß ich ja nun auch nicht ...[/quote']

 

 

Das würde jedenfalls das mit der Homepage erklären. Damit hätte man bewiesen, dass man ihn beruflich nutzt.

 

Sabine

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... Das würde jedenfalls das mit der Homepage erklären. Damit hätte man bewiesen' date=' dass man ihn beruflich nutzt. [/quote']

 

Soweit ich weiß, sieht der Gesetzgeber das genauso.

Wenn du einen PC hast, den du als Privatmann nebenberuflich (oder auch Hauptberuflich als "Geschäftsmann") nutzt (nachgewiesen durch Autoren-HP) dann sollst du eben auch als sogenannter "nicht privater Nutzer" zahlen.

Ich habe diesbezüglich auch schon Besuch gehabt, das aber abwiegeln können, da ich mit dem Schreiben kein Geld verdiene. (Keine Ahnung wer mir da ans Bein pinklen wollte, aber es muss jemand gewesen sein, der mich und mein Hobby recht gut kennt)

 

Hintergrund ist der, dass viele PC-Nutzer ihren Fernseher abgemeldet, und sich eine Fernsehkarte in die Rechner eingebaut haben, mit denen sie eben die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen können.

 

Das Kind wurde hier, wie so oft, mit dem Bade ausgeschüttet, als der Rundfunkgebührenstaatsvertrag seine Neufassung bekam. Anstatt zu prüfen, wer, was mit seinem Rechner macht (zeitaufwändig!) wird alles über einen Kamm geschoren.

 

Ich weiß nicht, wie scharf da die Beauftragten der Sender hinter her sind. Wie gesagt, die GEZ verwaltet und verteilt das Geld nur. Den Rest machen die Sender, wo die aus Bayern und Berlin besonders scharf sein sollen  :s21

 

Dirk  :s03

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So'n Mist. ;)

 

Wenn man die Kiste jetzt anmeldet, gucken die eigentlich danach, ob man das schon früher hätte machen müssen?

 

Sabine

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Hallo ihr lieben,

 

im Folgenden zwei Punkte aus dem Gebührenlexikon unter (Link ungültig), und dort sollte es ja richtig stehen:

 

15. Freiberufler

 

Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für "Kraftfahrzeuge").

 

 

22. Kraftfahrzeuge

 

Für jedes Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.

 

Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.

 

Gebührenpflichtig für ihre Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen sind insbesondere alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen, wie z. B.:

• Ärzte

• Architekten

• Fahrlehrer

• selbständige Handwerker

• Landwirte/Nebenerwerbslandwirte

• Rechtsanwälte

• Steuerberater

• alle Unternehmen in der Form von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios / Navigationsgerät mit Empfangsteil in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Kraftfahrzeug für Zwecke des Arbeitgebers nutzen (z.B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter / Rechtsanwälte / Architekten ihr privates Kraftfahrzeug für Zwecke der Firma oder Kanzlei einsetzen).

 

Autoradios / Navigationsgeräte mit Empfangsteil in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für "nichteheliche Lebensgesmeinschaften")

 

Ist nur ein Autoradio / Navigationsgerät mit Empfangsteil im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Gerät als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.

 

Traurig, weil teuer, aber ich denke, damit wären alle bisherigen Fragen soweit beantwortet, oder?

 

Viele liebe Grüße

Petra(lit)

Petra Schier / Mila Roth: Zwei Namen, eine Autorin - Lesefutter für (fast) jeden Geschmack

 

www.petra-schier.de +++++++ www.mila-roth.de

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Wäre das nicht auch mal ein Thema für den VS? Immer diese Abkassiererei ...

Liebe Grüße, Susanne

 

"Books! The best weapons in the world!" (The Doctor)

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Wäre das nicht auch mal ein Thema für den VS?

Wenn ich den Mediafon-Artikel richtig verstehe, ist man bei mediafon der Meinung, dass die GEZ den Staatsvertrag in diesem Punkt falsch auslegt. Sprich, im Vertrag (also der gesetzlichen Grundlage) stünde etwas anderes als in den Broschüren der GEZ. Ich denke also, da kann man gespannt sein, wie es weitergeht.

 

Schöne Grüße

 

Barbara

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Wäre das nicht auch mal ein Thema für den VS? Immer diese Abkassiererei ...

 

Ja, liebe Susanne,

 

"mediafon" ist sozusagen der verlängerte Arm des Schriftstellerverbands und aller selbständig arbeitenden Künstler. Also das Thema Abkassieren bei Selbständigen ist auf der Tagesordnung.

 

Beste Grüße

Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Super. Ich finde das nämlich absurd, das Ganze. Wie so manches ...

Liebe Grüße, Susanne

 

"Books! The best weapons in the world!" (The Doctor)

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