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(IrisT)

Vertrag für Anthologie

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Vielleicht kennt sich jemand von Euch mit Anthologieverträgen aus und kann mir sagen, ob dieser hier akzeptabel ist:

(Link ungültig)

 

Leider versteh ich von dem Kaulderwelsch einfach zu wenig;) und irgendwie ist er mir, für meinen Blick, mit zu vielen Nachteilen für den Autoren verbunden. Danke schon mal!!!

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Hallo Iris,

 

ich hab das mal grob überflogen.

Das sieht mir nach einem Standart-Autorenvertrag aus, wie er für Romane üblich ist.

 

Für Anthologiebeiträge wird normalerweise nicht so ein Aufwand betrieben, da genügt oft eine DIN A4 Seite.

Ich hatte aber auch schon mal einen ähnlich umfangreichen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Hallo Iris,

 

so ähnliche Verträge habe ich für Anthologie-Beiträge auch schon gehabt.

Du räumst dem Verlag das alleinige Nutzungsrecht ein, für sechs Jahre.

Wo siehst Du denn da Nachteile drin?

 

LG

Maren

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Hallo, Iris,

 

trotz Monikas freundlicher Einschätzung als professionelle Autorin und Marens Hinweisen gebe ich zu bedenken, dass ein Agent oder Anwalt in diesem Fall die besten Ratgeber sind.

 

Viele Grüße von

 

Tin

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Hi Iris,

wie andere schon gesagt haben, sehe auch ich keinen großen "Makel" in dem Vertrag. Sicher wäre es für dich besser, wenn du dem Verlag nur ein Abdruckrecht für eine Ausgabe überlassen würdest. Ich habe aber Zweifel, ob das für dich gerade bei einer Anthologie verhandelbar ist. Da wird es heißen, entweder so oder gar nicht.

Rabe

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Danke Euch für die Hinweise und Einschätzungen! Ich weiß, dass für Kurzgeschichten normalerweise kein Honorar bezahlt wird, aber meistens bekommt der Autor wenigstens ein Freiexemplar (das wird hier aber ausdrücklich nicht zuerkannt). Das machte mich schon stutzig- abgesehen von der Länge.

 

DANKE!!!

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Ich sehe das anders als Rabe oder Maren, denn ich verstehe diesen Vertrag so, dass für Anthologien weder Honorar gezahlt wird noch es ein Freiexemplar gibt. Du musst dir also die Frage beantworten, ob du ausschließlich für die "Ehre" einer Veröffentlichung arbeiten willst.

 

LG Luise

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Hallo Iris,

 

da habe ich wohl etwas falsch verstanden, denn ich dachte das sei ein Blankovertrag, der dann entsprechend für deinen Beitrag ausgefüllt wird.  :-?

 

Immerhin fehlen alle variablen (und wichtigen) Angaben, wie Titel, Ausgabeart, Abgabetermin ... und Honorare + Freiexemplar

 

Das kann also nur ein Blankovertrag sein.

 

Kein Honorar?

Keine Freiexemplare?

 

Wo steht das?

 

Ich bekomme sehr wohl Honorare und auch immer einige Freiexemplare.

 

Ob du unterschreiben möchtest, solltest du gut überlegen, wenn alle variablen eingetragen sind.

 

Nachdenkliche Grüße

Monika

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Also bei der Anthologie, bei der ich in diesem Jahr vertreten war, hat jeder Autor ein Freiexemplar erhalten, ich als Herausgeberin gar zehn davon + noch eins wegen Autorenschaft.

Da würde ich einfach nachfragen. Ansonsten scheint mir das ein sehr normaler Vertrag zu sein.

 

Grüße, Angelika

Laudatio auf eine kaukasische Kuh. Eichborn 2021. 

Alicia jagt eine Mandarinente. dtv premium März 2018. Die Grammatik der Rennpferde. dtv premium Mai 2016

www.angelika-jodl.de

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Hallo Monika,

 

Das steht in § 4, 10: "Für Veröffentlichungen in Anthologien werden keine Honorare an den Autor gezahlt."

 

Das steht in § 7, 1: "Für die Teilnahme an Anthologien erhält der Autor kein Freiexemplar."

 

LG Luise

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Hallo Iris,

 

ich reiche in der Regel Geschichten nur dort für Anthologien ein, wo es auch ein Freiexemplar gibt. Ich sehe nämlich nicht ein, warum ich dafür bezahlen soll, um zu sehen, in was für einem Buch meine Geschichte steht.

 

Anthologien erfreuen sich nicht gerade über einen üppigen Absatz, aber wenn die Autoren dazu angehalten werden, die Bücher zu selbst kaufen ...

Müssen sie natürlich nicht, aber neugierig ist man ja dann doch immer ;)

Ok, es existiert ein Autorenrabatt. Musst Du selbst wissen, ob es Dir das Buch wert ist. An dieser Stelle spart der Verlag einfach Kosten. Schade, aber durchaus legitim.

 

Dass es ein Freiexemplar gibt, ist bei Anthologien allerdings eigentlich ziemlich verbreitet.

 

Es handelt sich bei dem Vertrag übrigens um einen Mustervertrag, der sowohl für Anthologien als auch für andere Textformen (Roman, Sachbuch) gilt. Daher ist er auch so lang.

 

Den restlichen Vertrag habe ich nur überflogen und nichts gefunden, was explizit gegen eine Veröffentlichung in einer der Anthologien spricht.

 

Gruß,

Olaf

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Ich war davon ausgegangen, dass bei dem Honorar und/oder den Freiexemplaren noch etwas eingetragen wird.

Wenn es weder das eine noch das andere gibt, würde ich meine Rechte nicht hergeben, auch nicht für sechs Jahre.

Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Rabe

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Rabe, da kann gar nichts eingetragen werden, weil ausdrücklich dort steht, dass es für Anthologien weder Honorar noch Freiexemplar gibt. Anders wäre das bei einem Roman in diesem Verlag. Aber Iris fragte ja wegen eines Anthologiebeitrags.

 

LG Luise

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Danke Euch für die Hinweise und Einschätzungen! Ich weiß, dass für Kurzgeschichten normalerweise kein Honorar bezahlt wird, aber meistens bekommt der Autor wenigstens ein Freiexemplar (das wird hier aber ausdrücklich nicht zuerkannt). Das machte mich schon stutzig- abgesehen von der Länge.

 

DANKE!!!

 

So was hab ich ja noch nie gehört. Es soll normal sein, für seine Arbeit nicht bezahlt zu werden? Nee, für Kurzgeschichten hat ein Autor genauso Honorar zu verlangen wie für andere Arbeiten.

 

Stefan

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Dem schließe ich mich an. Kein Honorar für Kurzgeschichten? Wo gibt's denn so was?

 

Bei Anthologien ist das aber üblich, dass es kein Honorar gibt. Schau Dir mal die Ausschreibungen und Wettbewerbe an. Bei den meisten gibt es zwar ein oder zwei Freiexemplare, aber Honorar nur sehr selten.

 

LG

Maren

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Hallo Maren,

 

das mag bei Kleinverlagen üblich sein, und Ausschreibungen sind ohnehin eine Sache für sich, aber bei Publikumsverlagen ist es nicht üblich. Aber selbst wenn es bei Kleinverlagen üblich ist, sollte man sich immer fragen, ob es einem dann wirklich wert ist, sprich, ob es wirklich nützlich für einen ist.

 

Stefan

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Hallo Maren,

 

das mag bei Kleinverlagen üblich sein, und Ausschreibungen sind ohnehin eine Sache für sich, aber bei Publikumsverlagen ist es nicht üblich. Aber selbst wenn es bei Kleinverlagen üblich ist, sollte man sich immer fragen, ob es einem dann wirklich wert ist, sprich, ob es wirklich nützlich für einen ist.

 

Stefan

 

Ob es was nützt, weiß man vorher nur in den seltensten Fällen ;)

Aber es tut einfach gut, wenn man etwas gedrucktes in der Hand halten kann. Das ist Motivation pur. :)

 

Maren

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Hallo Maren,

 

das mag bei Kleinverlagen üblich sein, und Ausschreibungen sind ohnehin eine Sache für sich, aber bei Publikumsverlagen ist es nicht üblich. Aber selbst wenn es bei Kleinverlagen üblich ist, sollte man sich immer fragen, ob es einem dann wirklich wert ist, sprich, ob es wirklich nützlich für einen ist.

 

Stefan

 

Ob es was nützt, weiß man vorher nur in den seltensten Fällen ;)

Aber es tut einfach gut, wenn man etwas gedrucktes in der Hand halten kann. Das ist Motivation pur. :)

 

Maren

 

Da kann ich Maren nur zustimmen.

 

Als ich eine Uralt-KG, etwas aufpoliert, bei der Zeitschrift Kurzgeschichten eingereicht habe, kam nach drei Wochen das Belegexemplar.http://smilies.montsegur.de/18.gif

 

Vier Tage Wolke Sieben. Herz, was willst du mehr http://smilies.montsegur.de/03.gif?

 

Dirk

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Liebe Maren, lieber Dirk,

 

das muss natürlich jede/r für sich selbst entscheiden, bei mir ist es allerdings so, dass ich weder meine Kinder mit Freiexemplaren füttern noch meine Miete damit zahlen kann. Leider.

 

Grüße,

Joergen  8-)

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Ich erkenne auch nicht ganz, was an einer Anthologie, die weder rezensiert noch von Außenstehenden gekauft wird, stolz machen soll. Ich habe hier ein paar Honorarabrechnungen rumliegen, aus denen die verkauften Auflagen ersichtlich werden. Die Regel sind ca. 80 Stück. Da möchte ich nicht wissen, wie es bei den Anthos ohne Honorar aussieht ...

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Ich erkenne auch nicht ganz' date=' was an einer Anthologie, die weder rezensiert noch von Außenstehenden gekauft wird, stolz machen soll. Ich habe hier ein paar Honorarabrechnungen rumliegen, aus denen die verkauften Auflagen ersichtlich werden. Die Regel sind ca. 80 Stück. Da möchte ich nicht wissen, wie es bei den Anthos ohne Honorar aussieht ... [/quote']

Jetzt lasst doch jedem seine Freude!

 

Natürlich - die Ansprüche steigen mit den "Erfolgen".

 

Wie eine Band zuerst in einer Kneipe ohne Honorar auftritt und darauf stolz ist, will sie ein Jahr später für den Auftritt umsonst fressen und saufen und noch etwas später kommt sie ohne Bares gar nicht mehr.

 

Trotzdem kann es sein, dass der erste Auftritt am meisten stolz gemacht hat (so wie ich mir auch mit meinem ersten Gehalt am "reichsten" vorgekommen bin, obwohl es viel weniger war als jetzt.)

Rabe - mal nicht miesepetrig

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Rabe, du hast völlig Recht. Jeder kann machen, was er will. Ich finde es nur schlecht, wenn der kleinste verfügbare Standard (um es mal abstrakt zu sagen) als allgemeine Regel verkauft wird. Unter dem Etikett "ist doch üblich" hört man immer wieder Haarsträubendes.

Mich ärgert auch ein bisschen der Fatalismus, der darin mitschwingt. In meinen Augen wäre die angemessene Haltung zu Veröffentlichungen ohne Honorar für einen hoffnungsvollen Beginner: "Es ist todscheiße und entwürdigend, aber ich schluckte diese Kröte jetzt ein oder zweimal, damit ich meine ungläubigen (und ahnungslosen) Verwandten mit einer Veröffentlichung ärgern kann. Dann aber nie wieder ohne Geld."

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