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Heiko

Was muss man wann wo warum und wie angeben?

Empfohlene Beiträge

Schönen guten Abend, zusammen

 

Wie ich in Yvonnes Hartz-IV-thread erwähnt habe, schwebt mir schon seit einiger Zeit ein Sammelthread im Kopf, in dem wir auflisten könnten, ab welcher Höhe man Autorenhonorare und ähnliches wo wie überall angeben muss. Ab wann informiere ich das Finanzamt und wie? Wie ist das beim Bundeserziehungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, BaföG, usw?

 

Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele über ihre "Meldungen" an diverse Behörden und Ämter berichten würden, damit der thread ein großer Fundus für Ratsuchende wird.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Hallo!

 

Bis zu einem durchschnittlichen (zu versteuernden) Einkommen von 345,-- Euro / Monat kann man über den Ehepartner kostenlos familienversichert sein, solange man nicht mehr als 18 Stunden / Woche arbeitet. Ob für Ostdeutschland (noch) andere Sätze gelten, weiß ich leider nicht.

 

Sobald man aus rein publizistischer/journalistischer Arbeit ein Mindest-Jahreseinkommen von 3.900,-- Euro erzielt (D West und Ost), kann man sich dann über die Künstlersozialkasse günstig versichern.

 

Vielleicht hilft's ja jemandem ...

 

Gruß,

Christine

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Hallo!

 

Sobald man aus rein publizistischer/journalistischer Arbeit ein Mindest-Jahreseinkommen von 3.900,-- Euro erzielt (D West und Ost), kann man sich dann über die Künstlersozialkasse günstig versichern.

 

Gruß,

Christine

 

Gilt erst ab dem dritten Jahr, davor darf das Einkommen für die KSK darunter liegen.

 

Gruß

 

Ulli

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