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(Nathalie)

Scheck vom Verlag immer noch nicht eingetroffen

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Nachdem mir die Abrechnung vom Verlag mit dem im ersten Halbjahr 07 eingenommenen Betrag des Honorars bereits im Sommer zugesandt wurde, warte ich heute immernoch auf meinen Scheck.

Wem geht es ähnlich und ab wann schreibt Ihr in der Regel Mahnungen? Ich habe letzte Woche mal sehr freundlich per Email nachgefragt, wo mein Scheck bleibt, wobei die Dame von der Buchhaltung, mit der sich ein netter Kontakt aufgebaut hat in den letzten Jahren, sagte, sie würde Ihrem Chef den Scheck zur Unterschrift vorlegen und dann abschicken. Leider kam er bis heute immernoch nicht an.

Im letzten Jahr war das immer so, dass mir erst auf mein Nachfragen hin der Scheck zugesandt wurde. Ist das normal, dass ein Autor seinem Honorar mehr oder weniger nachlaufen muss? Und wie unbeliebt macht man sich beim Verlag, wenn man Mahnungen schreibt?

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Das erscheint mir irgendwie komisch. Ganz ehrlich, bei einem solchen Verlag würde ich nicht mehr veröffentlichen und ich wäre ehrlich gesagt, auch etwas skeptisch bei der Abrechnung.

Bei meinen Verlagen läuft das immer sehr regelmäßig, das Geld für die Halbjahresabrechnung habe ich immer innerhalb von 6 Wochen, nachdem ich vor einigen Jahren mich einmal beschwert hatte, beim anderen Verlag gibt es im Laufe des Jahres immer einen Vorschuss und die Jahresabrechnung erfolgt dann spätestens bis Mitte März.

Gruss

herby

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hallo herby,

danke für Dein Statement. Hab nochmal nen Tag gewartet - immer noch nichts. Langsam werde ich ärgerlich.  >:(

 

Hat denn noch jemand je Erfahrungen dieser Art gemacht? Immerhin hat es anfangs ja auch funktioniert, der erste Scheck kam damals sogar relativ früh - da hatte sich mein Buch aber auch kurz zuvor bestens verkauft. Ob der Verlag wohl finanzielle Probleme hat? Ich bin am Überlegen, ob ich andere Autoren des Verlages kontaktieren soll, um nachzufragen, ob es bei denen ähnlich läuft? Auch meine - vertraglich geregelte Vorauszahlung - wurde mir damals vor 2 Jahren nicht "freiwillig" ausbezahlt, sondern ich musste danach fragen bzw. daran erinnern  :(

 

Wie schnell schickt Ihr offiziell Mahnungen in so einem Fall?

 

Leich genervte Grüße,

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

als Autorin musste ich noch keine Mahnungen schicken - aber als freiberufliche Grafikerin schon.

 

Ich gehe dann in der Regel so vor:

 

- eine nette Mail oder ein nettes Telefonat im Sinne von "in der Hektik des Alltags kann man ja schon mal etwas übersehen - es wäre aber nett, wenn Sie die noch offene Rechnung bis xx begleichen würden"

 

- nutzt das nix (was wirklich selten der Fall ist) dann schicke ich eine schriftliche Mahnung mit Zahlungsziel - aus irgendwelchen rechtlichen Gründen ist diese Fristsetzung wichtig

 

- erfolgt wieder keine Zahlung wiederhole ich Punkt zwei - aber nun ist der Tonfall nicht mehr so nett (das musste ich aber in all den Jahren ganz selten machen)

 

Ich an Deiner Stelle würde das jetzt schriftlich machen und eine Frist setzen. Das hinteherum Gerede bringt dich ja auch nicht weiter.

 

LG

Inge

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beim anderen Verlag gibt es im Laufe des Jahres immer einen Vorschuss und die Jahresabrechnung erfolgt dann spätestens bis Mitte März.

 

So kenne ich das auch. Ehrlich gesagt finde ich es ein bisschen bedenklich, wenn man so oft nachfragen muss, dass man zur BUCHHALTERIN einen netten Kontakt bekommt :-/. Ich würde da ziemlich massiv nachhaken - schließlich hast du deinen Teil des Vertrags längst erfüllt.

 

Viel Erfolg wünscht,

Christine  

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Hallo!

Darf ich gerade mal was dazwischenfragen?

Ist es eigentlich weit verbreitet, daß Verlage Schecks schicken? Der Post traue ich nicht weiter, als ich werfen kann. Ständig landet unsere Post anderswo oder wir haben fremde Post im Briefkasten.

Aber ich habe es auch schon erlebt, daß ich meine Bankdaten zwar angegeben hatte, die Zahlung aber trotzdem per Scheck kam. Ist das bei Verlagen eher üblich, als zu überweisen? Was ist denn, wenn wirklich mal was verloren geht?

Gabi

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"Scheck" hatte ich eigentlich als Synonym für "Geld" gelesen ;) und das kriege ich per Überweisung. Der einzige Scheck, denn ich seit Jahren gesehen habe, war der von der VG Wort ;D.

 

LG

Christine

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Mein Verlag schickt auch immer einen Scheck. Allerdings ist das, glaube ich, ein Verrechnungsscheck (oder wie der heißt), das heißt, er kann nicht in Bargeld eingelöst werden, falls er verloren gehen sollte und jemand anderes ihn findet. Man kann ihn, soweit ich weiß, nur auf ein Konto einzahlen, und zwar nur mit Unterschrift des auf dem Scheck vermerkten Empfängers. Würde jemand die Unterschrift fälschen, und würde er den Scheck auf sein eigenes Konto einzahlen, ließe sich schnell nachvollziehen, wohin das Geld -fälschlicherweise- ging.

 

Ja, irgendwie komm ich mir echt schon ziemlich blöd vor, wenn ich alle 6 Monate aufs Neue regelrecht um das Geld, das mir zusteht, "betteln" muss und ich mich auf vereinbarte Termine (in dem Fall Zahlungstermine) nicht verlassen kann. Ich denke, Autoren müssen ihre Termine ja auch einhalten, und selbst wenn sie dies nicht könnten, müssten Sie doch zumindest den Verlag darüber informieren ... :s08

Nathalie

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Hallo Nathalie,

 

ich kann deine Verärgerung gut verstehen.

 

Wie wäre es, wenn du dich von der "Jammern-Klagen-Betteln"- Einstellung frei machen würdest?

Du musst nicht betteln. Es gibt einen Vertrag zwischen Verlag und Autorin und darin sind alle Modalitäten geregelt. Wenn dein Vertragspartner sich nicht daran hält solltest du aktiv werden.

 

Wenn ich dein erstes  Posting richtig verstanden habe, sollte ein Scheck losgeschickt werden. Bis heute ist er nicht da. Was ist passiert? Wurde er vereinbarungsgemäß abgeschickt oder ist er auf dem Postweg verloren gegangen? Das weißt du nicht, also frage nach. Da ist doch nix dabei.

 

Der Dame in der  Buchhaltung wird es peinlich sein, dir gestehen zu müssen, das dein Honorar noch immer offen ist. In diesem Fall solltet du unmissvertändlich klar machen, dass du nun eine Zahlung bis zum Tag x erwartest. Sollte der Scheck tatsächlich auf dem Postweg verschwunden sein, soll sie  bitte in ihre Unterlagen gucken: Ist er von einem Fremden eingereicht worden, dann gibt es in der Tat ein Problem. Vermutlich ist das aber nicht dein Problem - da müsstest du dann vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen.

 

LG

Inge

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Hi Nathalie,

 

ohne auf deine Homepage geschaut zu haben...was ist das denn für ein komischer Verlag?

 

Schecks sind heute generell nicht mehr üblich. Nur bei Firmen, die mit dem Verrechnungsscheck noch einmal 14 Tage bis zur Rückbelastung schinden wollen.

Barschecks verschicken nur noch Idioten. Da kannst du gleich das Geld ins Couvert stecken.

 

Verlage machen einen Vertrag mit den Autoren. Da sind die Zahlungsmodalitäten ganz genau definiert. Und wenn der Verlag das nicht einhält, dann stinkt es an allen Ecken.

 

Ich bekomme mein Geld auf den Tag genau (wie vereinbart,) vom Verlag überwiesen.

 

Ich würde ihnen auch nichts anderes raten. Und dir kann ich nur raten...wehret den Anfängen. Da nutzt dir auch eine noch so nette Buchhalterin nichts.

Die ist womöglich so nett, um dich weiter hinzuhalten. Wenn der Verlag erst einmal Zahlungsunfähig ist, hast du keine schriftliche Forderung in der Hand.

Denn...das Gesetz VERLANGT die Einräumung einer Zahlungsfrist...und das SCHRIFTLICH:::

 

dein hef

 

und lass dir von einer netten Stimme am Telefon nicht den Schneid abkaufen. Geschäft ist Geschäft.

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Hi Nathalie,

 

ein in der Post untergegangener Scheck ist nicht dein Problem.

 

Und Anrufen würde ich auch nicht mehr, sondern einen Brief aufsetzen und das Geld schriftlich einfordern. Ohne das wirst du nicht weiter kommen. Und das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein verschicken. Das wirkt manchmal Wunder!

 

LG Irena

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Hallo Nathalie,

 

und denk bei einer schriftlichen Mahnung daran, dass du eine Frist setzt, z.B. den Freitag nächster Woche, bis zu dem das Geld auf deinem Konto (oder der Scheck da) sein muss. Dann fügst du noch hinzu, dass, sollte das Geld bis dahin nicht eingetroffen sein, du Verzugszinsen (ich glaube üblich sind 9% oder so von der Summe, die du bekommen sollst) dazurechnest. Erfahrungsgemäß wird dann sehr schnell überwiesen. ;-)

 

 

Viele Grüße,

 

Michelle

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Nachdem mir die Abrechnung vom Verlag mit dem im ersten Halbjahr 07 eingenommenen Betrag des Honorars bereits im Sommer zugesandt wurde, warte ich heute immernoch auf meinen Scheck.

Es gibt Erfahrungen, was ein solches Verhalten bedeutet: Geldnot. Ich habe lange als Programmierer gearbeitet und natürlich kam es vor, dass mal jemand nicht zahlte. Mit einer freundlichen Mahnung ist das meist erledigt.

 

Wenn dann immer noch nichts kommt und vor allem: Wenn sich dann die Ausreden häufen (Wir haben Scheck losgeschickt, der muss wohl verloren gegangen sein etc. pp.) kann man davon ausgehen, dass der andere Geldprobleme hat. In dem Fall zahlt er nur die, die er zahlen muss, weil die sonst per Mahnbescheid und Gerichtsurteil ihre Forderungen eintreiben. Die anderen werden mit freundlichen, leeren Versprechungen hingehalten.

 

Was bedeutet: Irena, Hef und andere haben Recht: Schick ein Einschreiben: Bitte zahlen Sie bis zum XX.XX.XXXX (Termin in 14 Tagen) den offenen Betrag. Beachten Sie bitte, dass ich ab diesem Termin die gesetzlichen Verzugszinsen einfordern werde.

 

Da du schon mehrfach gemahnt hast, könntest du auch Mahngebühr (5 Euro) verlangen, nach der neuesten Gesetzlage die Verzugszinsen sogar sofort, sobald der mit der Zahlung einen Monat im Rückstand ist.

 

Ich würde das umgehend machen, denn die Umstände klingen alles andere als gut. Und in solchen Fällen beißen die letzten die Hunde, dh. die, die warten, schauen schnell in die Röhre oder den Offenbarungseid.

 

Verrechnungsschecks sind heute eigentlich kaum noch üblich, aber die Verlagsbranche ist extrem konservativ, also kann sein, dass da einige immer noch damit arbeiten.

 

Hans Peter

 

PS: Falls er zum Termin immer noch nicht zahlt, kannst du zum Gericht gehen und einen Mahnbescheid losschicken. Frag dort einfach, das ist nicht so schwierig. Besser wäre ein Anwalt (die Kosten muss dein Verlag zahlen), aber da unsicher ist, ob der überhaupt noch Geld hat, ist das ein Risiko.

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OT:

 

Zu dem Thema ließen sich ganze Romane schreiben.

 

Eine Dame, der ich ein Programm geschickte hatte, ging ebenfalls nach vielen Ausreden pleite, bevor ich mein Geld bekommen konnte. Einige Jahre danach trat ein neuer Lebensgefährte in ihr Leben und wollte - wohl als Morgengabe - seine neue Liebe von ihren Schulden befreien. Er griff zu den allerältesten Ausreden in solchen Fällen, ging zu Gericht und behauptete, die Sendung damals wäre leer gewesen und hätte kein Programm enthalten. Leider übersah er dabei, dass die Frau dieses Programm, das sie angeblich nie erhalten hatte, bereits an jemand anderes verkauft hatte und ich einen Brief dieses Käufers besaß. Dumm gelaufen ...

 

Immerhin wurde daraufhin dann gezahlt, wenn auch in Raten.

 

Wer einen Betrieb hat - und sei er noch so klein - hat dort meist nicht nur Geld, sondern auch Herzblut investiert. In der Regel wird dann versucht, die Pleite so lange wie möglich hinauszuschieben, oft verschließt man die Augen vor der Realität.

 

Da spielen sich manchmal Dramen ab, sowohl auf der Seite des Schuldners, der nicht zahlen kann, wie auf der Seite der Gläubiger, die im schlimmsten Fall ebenfalls Konkurs anmelden müssen.

 

Wer also noch Stoff für einen dramatischen Roman sucht: Hier liegt einer, der meines Wissen sehr selten beacktert wird.

 

Hans Peter

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Ich möchte doch noch ein wenig vor den scheinbar einfachen und eindeutigen Lösungen warnen. Vor einigen Jahren habe ich eine Umfrage zu dem Thema gesehen, wenn auch aus dem Bereich Journalismus, und das überraschende Ergebnis war, dass diejenigen freien Journalisten im Durchschnitt schneller zu ihrem Geld kamen, die eher keine Mahnungen schreiben etc., sondern die auf persönliche Ansprache setzen.

 Das kann ich auch aus persönlicher Erfahrung bestätigen. Nach der Auflösung einer Zeitschrift standen für mich und viele andere freie Kollegen noch Honorare aus. Die meisten haben sich zusammengeschlossen, einen Anwalt eingeschaltet und geklagt, und nach zwei Jahren haben sie dann tatsächlich alle ausstehenden Gelder erhalten. Ich habe mich hintenrum durchgeklüngelt und schließlich ein recht persönliches Telefongespräch geführt - und hatte mein ausstehendes Geld drei Wochen später.

 Hef hat Recht. Geschäft ist Geschäft. Aber ich kenne niemanden, der dauerhaft Geschäfte auf dem Rechtsweg getätigt hat. Normalerweise beruht das Geschäftsleben auf Psychologie und persönlichen Kontakten.

 

Es gibt solche und solche Zahler. Säumige Zahler sind natürlich nervig. Ich habe mal für einen Fachbuchverlag gearbeitet, der grundsätzlich mit zwei Monaten Verspätung bezahlt hat - dafür aber auch im durchschnitt 50% höhere Honorare zahlte als seine Mitbewerber. Man muss im Einzelfall immer sehen, ob einem der Ertrag einen evtl. höheren Stress wert ist, und wenn nicht, eben Konsequenzen ziehen.

 Und natürlich kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Ansprüche rechtzeitig und entschieden anzumelden. Sei es, weil wirklich Zahlungsunfähigkeit droht, sei es, weil der Geschäftspartner selbst gar kein Interesse an einer stabilen Zusammenarbeit hat und auf stur stellt; sei es auch nur, um ein Exempel zu statuieren und eine persönliche Grenzlinie zu ziehen.

 Ich würde also vor allem empfehlen, die Kontakte zu dem Verlag und zu anderen Geschäftspartnern des Verlags zu intensivieren und herauszufinden, woran die Verzögerung liegt. Ist das bei dem Verlag üblich und kein Grund zur Sorge? Steckt dahinter Methode oder "liebenswerte" Schusseligkeit? Wer sind die Ansprechpartner dort, die wirklich etwas entscheiden können?

 Dementsprechend kann man dann seine Reaktion wählen. Eine einfache Mahnung mit Fristsetzung und womöglich unterschwellig drohender Andeutung weiter Schritte kann nie schaden. Aber eine letzte Mahnung mit deutlicher Ankündigung des Rechtswegs ist ein "Point of no Return", denn man macht sich unglaubwürdig, wenn man dann die angekündigten Konsequenzen nicht auch strikt folgen lässt.

 Dabei würde ich immer die Regel im Kopf behalten, die man mir bei der Bundeswehr für Schusswaffen vermittelt hat: Ziele nie auf jemanden, wenn du nicht auch bereit bist, abzudrücken. Das wichtigste ist also: Wähle eine Strategie, die du auch wirklich durchzuziehen bereit bist.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Aber ich kenne niemanden' date=' der dauerhaft Geschäfte auf dem Rechtsweg getätigt hat. Normalerweise beruht das Geschäftsleben auf Psychologie und persönlichen Kontakten.[/quote']

Kann ich nur unterstützen. Zunächst sollte man wirklich schauen, mit Anrufen/Ansprache von Leuten, die man kennt, weiterzukommen.

 

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat Nathalie das ja bereits mehrfach getan. Und wenn dann nur Ausreden kommen, angeblich sei das rausgeschickt worden, aber nichts kommt an, dann kommt irgendwann der Punkt, an dem man handeln muss. Denn, wie ich schon gemailt hatte: Wer in Geldnot steckt, versucht zunächst hinzuhalten und nur denen was zu zahlen, wo er zahlen muss.

 

Säumige Zahler sind natürlich nervig. Ich habe mal für einen Fachbuchverlag gearbeitet, der grundsätzlich mit zwei Monaten Verspätung bezahlt hat - dafür aber auch im durchschnitt 50% höhere Honorare zahlte als seine Mitbewerber.

Zwei Monate Verzögerung sind nicht viel. Das ist normal und im Rahmen. Bei einem halben Jahr allerdings - und verbunden mit Ausreden und Hinhaltetaktik - sollte man hellhörig werden.

 

Und natürlich kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Ansprüche rechtzeitig und entschieden anzumelden. Sei es, weil wirklich Zahlungsunfähigkeit droht

Da habe ich leider auch leidvolle Erfahrungen machen müssen. Wenn man ein ungutes Gefühl hat, wenn freundliche Mahnungen nur zu freundlichen Ausreden geführt haben, dann kommt irgendwann der Punkt, an dem man handeln muss. Und dann sollte man schnell handeln, denn in solchen Fällen beißen den letzten die Hunde.

 

[OT On]Ich hatte mal eine große Firma als Kunden, da dauerte es immer ein-bis zwei Monate. Weiter nicht tragisch, jede Zahlung war ein bürokratisches Ereignis, das zahlreiche Klippen, sprich: Abteilungen, umschiffen musste. Als es aber länger dauerte, rief ich an.

"Ja, da sind aber noch Fehler im Programm", meinte der Projektleiter.

"Dann gehört es ihnen noch nicht und Sie dürfen es auch noch nicht verkaufen", sagte ich spontan und etwas säuerlich. Manchmal sind spontane Reaktionen nicht die schlechtesten. Nach drei Tagen war das Geld auf dem Konto, vermutlich ein Rekord in dieser Firma. Die hatte das Programm nämlich schon verkauft, so schlimm waren die Fehler dann doch nicht gewesen. Was deine Meinung, Spinner, stützt, das es eben immer auch auf die Umstände ankommt.

 

Aber wenn sich Ausreden häufen, wie: Das haben wir per Brief rausgeschickt (und nach zwei wochen ist immer noch nichts angekommen), und Zeiten von einem halben Jahr, da werde ich dann sehr mißtrauisch ...

 

Dementsprechend kann man dann seine Reaktion wählen. Eine einfache Mahnung mit Fristsetzung und womöglich unterschwellig drohender Andeutung weiter Schritte kann nie schaden. Aber eine letzte Mahnung mit deutlicher Ankündigung des Rechtswegs ist ein "Point of no Return", denn man macht sich unglaubwürdig, wenn man dann die angekündigten Konsequenzen nicht auch strikt folgen lässt.

 

Weswegen ich auch erst die erste Methode und erst dann die zweite wählen würde. Und natürlich, falls alles nichts fruchtet, dann eben auch den Mahnbescheid.

 

Den dieser Satz stimmt: "Ziele nie auf jemanden, wenn du nicht auch bereit bist, abzudrücken."

 

Hans Peter

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Stefan Mühlfried

Hallo Nathalie,

 

ich stimme den anderen zu: Das Ganze sieht nicht sonderlich kosher aus, und du solltest zusehen, dass du dein Geld bekommst. Du bist kein Bittsteller mehr, wie jemand, der unverlangt ein Manuskript eingeschickt hat. Ihr seid Geschäftspartner, du hast deinen Teil der Abmachung erfüllt, jetzt ist dein Partner dran. Ganz einfach.

 

Ich an deiner Stelle würde es so machen: Rufe noch einmal an, erkläre, dass noch kein Geld angekommen ist und sage, dass es dir unangenehm sei und leid täte, aber du müsstest, wenn das Geld nicht bald da sei, eine Mahnung schicken. Wenn das nichts fruchtet, schicke tatsächlich eine los; wie von den anderen empfohlen erst einmal in freundlichem, aber bestimmtem Ton, auf jeden Fall mit Fristsetzung und allem Pipapo.

 

Ich glaube nicht, dass du dadurch zu einem unangenehmen Partner wirst, im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass, wenn das Geld tatsächlich knapp ist, die am längsten hingehalten werden, die am zurückhaltendsten und höflichsten sind. Mit denen hat man halt am wenigsten Stress. Wenn du bestimmt auftrittst, wird man dich nicht für gierig oder unfreundlich halten, sondern für einen handfesten Geschäftspartner. Denke daran: Das Lektorat, mit dem du ggf. neue Bücher planst oder machst, hat mir der Buchhaltung nicht viel zu tun (@all: Korrigiert mich, wenn das nicht stimmt). Im Zweifelsfall ist den Lektoren die Zahlungsmentalität ihres Brötchengebers auch peinlich, und es wäre für sie verdammt ärgerlich, eine gute Autorin der Zahlungsmentalität wegen zu verlieren.

 

Also: Nicht pampig werden, (noch) nicht drohen. "Freundlich, aber bestimmt" ist das Stichwort.

 

Viel Erfolg,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Da habe ich leider auch leidvolle Erfahrungen machen müssen. Wenn man ein ungutes Gefühl hat, wenn freundliche Mahnungen nur zu freundlichen Ausreden geführt haben, dann kommt irgendwann der Punkt, an dem man handeln muss. Und dann sollte man schnell handeln, denn in solchen Fällen beißen den letzten die Hunde.

...

Aber wenn sich Ausreden häufen, wie: Das haben wir per Brief rausgeschickt (und nach zwei wochen ist immer noch nichts angekommen), und Zeiten von einem halben Jahr, da werde ich dann sehr mißtrauisch ...

Ja, so klingt es. Allerdings habe ich festgestellt, dass gerade Leute, die vorher ihr Geld nicht als Freiberufler in dem Bereich verdient haben, zum Teil ein wenig vorschnell entsetzt über die Zahlungsmodalitäten sind. Gerade bei kleinen und finanzschwächeren mittelständischen Verlagen muss man mitunter etwas mehr Geduld haben, als man sich das gemeinhin vorstellt ... Das ist kein gutes Zeichen, heißt aber noch lange nicht, dass der Verlag morgen gleich pleite macht. Mitunter wurschteln die auch Jahrzehnte so dahin und bezahlen ihre Rechnungen vorzugsweise kurz nach dem Weihnachtsgeschäft, wenn ausnahmsweise mal Geld in der Kasse ist ;D (und sie bezahlen ihre Rechnungen vorzugsweise ab dem Herbst nicht mehr, weil sie die flüssigen Mittel dann brauchen, um neue Bücher fürs Weihnachtsgeschäft drucken zu können)

 

Ganz wichtig ist da halt das Gespür und das Bauchgefühl, was noch normal ist, und was ein Alarmsignal. Wenn einem das erste Mal so was passiert, kann man das natürlich schlecht entwickeln. Aber ich denke auch, dass kann auch sonst kein Ratgeber auf diesem Board dem unmittelbar Betroffenen abnehmen. Ich würde also zuallererst wirklich zum Kontakt mit anderen Autoren des Verlags raten, oder aber zu einem besseren und persönlichen Kontakt zu Angestellten im Verlag. Dann kann man leichter einschätzen, was normal ist, was ein freundliches "Nachtreten" erfordert und was ernsthafte Schritte.

 Bei manchen Firmen sind die Zahlungsmodalitäten auch durchaus branchenbekannt und bei entsprechenden Kontakten leicht zu eruieren.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Allerdings habe ich festgestellt' date=' dass gerade Leute, die vorher ihr Geld nicht als Freiberufler in dem Bereich verdient haben, zum Teil ein wenig vorschnell entsetzt über die Zahlungsmodalitäten sind.[/quote']

Man sollte das nüchtern betrachten. Vor allem macht sich niemand "unbeliebt", wenn er Mahnungen schreibt. Mahnungen sind im Geschäftsleben so üblich wie Korrekturen bei Lektoren. Jeder Buchhalter empfängt Mahnungen und schreibt solche. Wenn der Ton im Rahmen bleibt und man nicht drei Tage nach Zahlungstermin bereits ausflippt, regt sich niemand darüber auf. Gibt Firmen, die zahlen sogar grundsätzlich erst nach der zweiten Mahnung und im Extremfall streiten die Rechtsanwälte zweier Firmen erbittert vor Gericht um Beträge, während die anderen Abteilungen lustig weiter ihre Geschäftsbeziehungen pflegen.

 

6-8 Wochen, das wäre der Termin mal eine Mahnung zu schreiben. Entsprechend 4 Wochen die nächste, die dann ein bißchen angedeutet mit Drohungen (danach müsste ich Ihnen Verzugszinsen berechnen). Und 4 Wochen danach, dann wird es kritisch. Wenn du die Buchhalterin bereits kennst, ist ein Anruf statt erster Mahnung vielleicht besser. Keinesfalls sollte man sich durch die Angst leiten lassen: Der Verlag veröffentlicht nichts mehr von mir, wenn ich ihn mahne - aber auch nicht durch die Angst, dass eine Woche Zahlungsverzug gleich die Pleite bedeuten.

 

<OT On> Da ich diesen Thread schon mal nutze, um Histörchen zu erzählen:

 

Nach der Maueröffnung verkaufte ich viele meiner Programme in die DDR. Ein Kunde weigerte sich, zu zahlen. Nach einigem Hin und Her - er hatte Fehler angemosert, die tatsächlich vorhanden waren - erklärte ich mich bereit, das Programm zurückzunehmen.

 

Die Antwort war eine Überraschung: Sie hätten jetzt andere Programme getestet und festgestellt, dass die auch Fehler enthielten. Aber meines sei wenigstens leicht zu bedienen. Sie wollten es behalten und zahlten dann auch.

 

Fazit: Man soll sowas nüchtern sehn. Keine Angst vor Mahnungen, aber auch nicht gleich in Panik verfallen. Einfach sukzessive die stärkeren Mahnungen absenden und irgendwann, wenn wirklich nichts mehr hilft (kommt aber selten vor), dann eben den Mahnbescheid und das Gericht.

 

Hans Peter

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Jetzt nochmal eine ganz andere Frage: Zum Glück wurde mir die Abrechnung ja schon im Sommer zugeschickt und ich kenne den Betrag, für den ich eine Mahnung ausstellen muss. Aber was ist, wenn Abrechnung und Scheck zusammen verschickt werden, was in den vergangenen Jahren auch schon der Fall war?

Ich kann doch keinen mir unbekannten Betrag einfordern!? In so einem Fall müsste ich mir dann zunächst die Abrechnung bzw. Summe schicken lassen, oder?

 

Wie ist das eigentlich mit Mahnungen per Email? Ich habe selbst schon einige Rechnungen und auch eine Mahnung per Mail erhalten. Könnte ich die Mahnung vorab mal per Email verschicken, um nicht noch einen Tag zu verlieren? Oder ist dies in der Verlagsbranche nicht üblich, bzw. gibt es dabei irgendwelche rechtlichen Einschränkungen, die ich wissen müsste?

 

Beste Grüße,

Nathalie

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Aber was ist, wenn Abrechnung und Scheck zusammen verschickt werden, was in den vergangenen Jahren auch schon der Fall war?

Ich kann doch keinen mir unbekannten Betrag einfordern!? In so einem Fall müsste ich mir dann zunächst die Abrechnung bzw. Summe schicken lassen, oder?

 

Würde ich wirklich einen Anwalt fragen, falls nicht gerade einer von uns eine® bist.  Wenn du Mitglied in einem der Berufsverbände ist, sind solche Auskünfte gewöhnlich kostenlos und du kannst relativ sicher sein, dass der Anwalt auch etwas von diesem Feld versteht. ;D

 

Wie ist das eigentlich mit Mahnungen per Email? Ich habe selbst schon einige Rechnungen und auch eine Mahnung per Mail erhalten. Könnte ich die Mahnung vorab mal per Email verschicken, um nicht noch einen Tag zu verlieren? Oder ist dies in der Verlagsbranche nicht üblich, bzw. gibt es dabei irgendwelche rechtlichen Einschränkungen, die ich wissen müsste?

 

 

Soweit ich weiß hat die E-Mail inzwischen den gleichen Status wie Fax, also vorab in Ordnung, aber die schriftliche Mahnung auf jeden Fall hinterher (bei einer zweiten, was hoffentlich nicht nötig ist, per Rückschein).

 

E-Mails mit Mahnung im Titel haben allerdings das Problem, dass sie gewöhnlich in Spamfiltern landen, weil sie als Casinomails "erkannt" werden. Besser also, wenn du die Vorabmahnung per Fax versendest, das kann dann aber ruhig ein Computerfax sein.

 

Liebe Grüße

JJ, die hofft, dass sich der Scheck vielleicht doch heute in der Post finden könnte

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Aber was ist' date=' wenn Abrechnung und Scheck zusammen verschickt werden, was in den vergangenen Jahren auch schon der Fall war?[/quote']

Im Prinzip das gleiche, nur musst du dann keinen Betrag anmahnen, sondern die Abrechnung.

 

Sicher haben Sie übersehen, dass zum XX.XX meine Honorarabrechnung für "Mahnungen leichtgemacht" ;-) fällig war. Ich bitte Sie, mir diese bis zum yy.yy. zuzusenden und bis zu diesem Termin auch den fälligen Betrag zu überweisen.

 

oder, wenn auf die erste Mahnung nicht reagiert wurde, kann man auch hier hinzufügen: Ab dem yy.yy. müsste ich Verzugszinsen berechnen

 

Und wenn sich gar nichts tut, bleibt ganz am Schluss auch da nur noch der Rechtsanwalt.

 

Email Mahnungen haben den Nachteil, dass sich nicht beweisen lässt, dass du sie abgeschickt bzw. der andere sie empfangen hat. Allerdings sind die meisten Nicht-Zahlungen sowieso Schlamperei oder der Versuch, Zinsen zu schinden, da reicht als 1. Mahnung sicher ein Email.

 

Irgendwann braucht man einen Beleg, dann ist Einschreiben nötig, Rückschein muss aber nicht unbedingt sein (beruhigt aber sehr). Außerdem erkennt der andere am Einschreiben, dass du langsam sauer wirst und er Ärger kriegen kann, wenn er es noch weiter rauszögert.

 

Hans Peter

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Wie ist das eigentlich mit Mahnungen per Email? Ich habe selbst schon einige Rechnungen und auch eine Mahnung per Mail erhalten. Könnte ich die Mahnung vorab mal per Email verschicken' date=' um nicht noch einen Tag zu verlieren? Oder ist dies in der Verlagsbranche nicht üblich, bzw. gibt es dabei irgendwelche rechtlichen Einschränkungen, die ich wissen müsste?[/quote']

Üblich ist es, drei Mahnungen zu verschicken, bevor man dann den Mahnbescheid macht und vor Gericht zieht.

 

Aber das Gesetz schreibt das nicht vor. Da musst du nur nachweisen, dass dein Kontrahent wusste, dass du Geld von ihm wolltest und wofür. Sprich: Ein Einschreibenbeleg reicht. Da in deinem Vertrag aber die Zahlungsmodalitäten drin stehen, weiß er sowieso, wann es fällig ist und gut möglich, dass du (theoretisch) direkt und ohne Mahnung zum Gericht marschieren könntest und einen Mahnbescheid losschicken (weiß ich jetzt nicht genau). Natürlich macht das niemand und ich empfehle es auch nicht ;-).

 

Wenn es wirklich konkret wird - dh. du einen Mahnbescheid o.ä. verschicken musst, weil auf Anrufe/Schreiben nicht reagiert wird - solltest du dann Judiths Rat beherzigen und einen Rechtsanwalt fragen. Aber ich hoffe, dass das nicht nötig ist.

 

Hans Peter

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Vorsicht Nathalie....

 

E-Mails werden NICHT als gültige Mahnungen anerkannt!!!! Selbst EIN- und WIDERSPRÜCHE AUF DIESEM wEG SIND NICHT GÜLTIG.

 

euer hef

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